KJM | 19/2020 |

„VideoIdent“: KJM bewertet weiteres Modul zur Altersverifikation positiv

System der IDnow GmbH als Teillösung eines AVS im Sinne des JMStV geeignet

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat das neue VideoIdent-System der IDnow GmbH als eine weiteres Modul zur Altersverifikation (AVS-Modul) in Telemedien positiv bewertet. Das vorgelegte Konzept ist eine Teillösung auf der Stufe der Identifizierung, das von einem Inhalte- oder anderen AVS-Anbieter im Baukastenprinzip als Bestandteil einer AVS-Gesamtlösung eingesetzt werden kann.

Möchte sich ein Nutzer mit dem neuen VideoIdent für ein Angebot identifizieren, werden die relevanten Nutzerdaten an IDnow übertragen und der Identifizierungsvorgang gestartet. Der Nutzer erstellt Fotos von Vorder- und Rückseite seines Ausweisdokuments, dessen Daten im neuen VideoIdent-Prozess automatisch ausgewertet und vor dem Video-Chat kategorisiert werden. Ergänzend erstellt der Nutzer ein Porträtbild von sich, welches anschließend mit dem Ausweisbild verglichen wird. Daraufhin wird der Nutzer per Video-Chat mit einem zufällig ausgewählten Ident-Spezialisten verbunden, der abschließend die korrekte Durchführung aller Schritte und die Übereinstimmung von Nutzer und angefertigen Bildern prüft.

Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zu dem Ergebnis, dass das neue VideoIdent-System der IDnow GmbH in der vorgelegten Version als Modul auf der Stufe der Identifizierung im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet ist. Inhalte-Anbieter, die dieses Modul nutzen, müssen durch weitere Maßnahmen sicherstellen, dass im Rahmen der Authentifizierung nur die jeweils identifizierte und altersgeprüfte Person Zugang zur geschlossenen Benutzergruppe erhält und dass die Weitergabe der Zugangsberechtigung an unautorisierte Dritte erschwert wird.

Damit gibt es nun 55 von der KJM positiv bewertete Konzepte bzw. Module für AV-Systeme. Dazu kommen derzeit sechs übergreifende Jugendschutzkonzepte mit AV-Systemen als Teilelementen.

Hintergrund: Nach dem JMStV dürfen bestimmte jugendgefährdende Inhalte in Telemedien nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben. Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote dürfen dann verbreitet werden, wenn der Anbieter beispielsweise durch ein technisches Mittel dafür Sorge trägt, dass Kinder und Jugendliche der betroffenen Altersstufe sie üblicherweise nicht wahrnehmen. Um Rechts- und Planungssicherheit zu geben, bietet die KJM interessierten Unternehmen an zu überprüfen, ob deren Konzepte zum technischen Jugendmedienschutz den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Von einer Angesichts-Kontrolle unter Anwesenden kann gemäß dem „AVS-Raster“ der KJM (gültig seit dem 11.12.2019) abgesehen werden, wenn die Identifizierung mittels einer Software durch einen Vergleich der biometrischen Daten des Ausweisdokuments und einem Lichtbild des zu Identifizierenden sowie einer automatischen Erfassung der Daten des Ausweisdokuments erfolgt.

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