Die KJM besteht aus zwölf Sachverständigen: sechs Direktorinnen und Direktoren von Landesmedienanstalten, vier Mitgliedern, die von den für den Jugendschutz zuständigen obersten Landesbehörden benannt und zwei Mitgliedern, die von der für den Jugendschutz zuständigen obersten Bundesbehörde benannt werden. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sind sie nicht an Weisungen gebunden. Die Sachverständigen der KJM haben jeweils eine Stellvertretung.