Mit Inkrafttreten des Sechsten Medienänderungsstaatsvertrags zum 1. Dezember 2025 hat sich die Kommission für Jugendmedienschutz in veränderter Zusammensetzung neu konstituiert. Die KJM besteht aus zehn Sachverständigen: sechs Direktorinnen und Direktoren von Landesmedienanstalten, zwei Mitgliedern, die von den für den Jugendschutz zuständigen obersten Landesbehörden benannt werden. Weiterhin entsenden die Landesmedienanstalten zwei Mitglieder mit besonderer Expertise im technischen Kinder- und Jugendmedienschutz, die oberste Bundesbehörde für Jugendschutz stellt ein beratendes Mitglied. Die Sachverständigen der KJM haben jeweils eine Stellvertretung.