Exzessive Nutzung
Spielehersteller suchen stetig nach Möglichkeiten, Spielende möglichst lange vor den Bildschirmen zu halten und dazu zu bewegen, Geld auszugeben. Die größten finanziellen Einnahmen finden heutzutage nicht mehr durch den Verkauf des Spiels selbst statt, sondern durch sogenannte In-Game-Shops. Sogar Erziehende, die selbst mit digitalen Spielen aufgewachsen sind, wissen oftmals nicht, welche Mechanismen auch in scheinbar harmlosen Spielen versteckt sind:
Manche Spielwelten stehen nie still, sodass Spieler*innen Dinge verpassen, sollten sie keine Zeit zum Spielen finden. Push-Nachrichten erinnern ans Weiterspielen.
Spielende werden in das Spiel hineingezogen und landen nicht selten vor einer Paywall. Mit einem einfachen Klick können Diamanten und Ähnliches erworben werden, um den Spielspaß fortsetzen zu können. Doch Investitionen mit dieser In-Game-Währung sind oftmals undurchsichtig gestaltet, der Wechselkurs in Euro ist unklar. Längst ist es auch Praxis, dass es innerhalb eines Spiels viele verschiedene Währungsarten gibt. Sich dort zurechtzufinden funktioniert nur noch mit Leitfäden.
Glücksspielartige Elemente
Eine nicht zu unterschätzende Zahl an Spielen nutzt Mechanismen, die bewusst glücksspielähnlich ausgestaltet sind. Besonders perfide: Designelemente, die im Rahmen von Glücksspiel gesetzlich verboten sind, finden sich im Rahmen von Spielen wieder, um Spielende besonders in den Bann zu ziehen. Studien zeigen, dass durch solche Spielemechanismen das Risiko für eine künftige Glücksspielproblematik steigt.
In Online-Spielen kommt dem sozialen Aspekt oft eine große Rolle zu, er ist mitunter eine treibende Kraft zu spielen. Durch die angebotenen Kommunikationskanäle können Spielende in dem Zusammenhang auch mit Phänomenen wie Cybermobbing und Cybergrooming konfrontiert werden.
Alterskennzeichen
Sie sind auf jeder Spielehülle zu finden: Die Alterskennzeichen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Zusätzlich lässt sich auch das PEGI-Zeichen finden, eine europaweite Empfehlung, die auf die Selbstbewertung durch Spielehersteller setzt.
Da Games allerdings größtenteils auch online vertrieben werden, gibt es ergänzend die Altershinweise der Initiative IARC. Die Prüfung findet hier ebenfalls durch die USK statt. Die KJM ist die zuständige Aufsicht über Onlinespiele.