Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen
Die KJM prüft nicht nur, ob Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen vorliegen. Gemäß dem System der "regulierten Selbstregulierung" erkennt sie außerdem Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle an, entscheidet über Ausnahmeanträge zu Zeitgrenzen und bestätigt Altersbewertungen. Darüber hinaus nimmt sie Stellung zu Indizierungsanträgen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) und stellt selbst Indizierungsanträge bei der BzKJ.
Im Bereich des technischen Jugendmedienschutzes bewertet die KJM unter anderem technische Mittel oder Altersverifikationssysteme und legt im Benehmen mit den anerkannten Selbstkontrolleinrichtungen Kriterien für die Eignungsprüfung für Jugendschutzprogramme fest.
Aufsichts-Bereiche
Datenbank technischer Jugendmedienschutz
Anbieter von Inhalten, die für Kinder oder Jugendliche beeinträchtigend sind, müssen ihre Angebote mit technischen Vorkehrungen absichern. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen unterschiedlichen Gefährdungsstufen.