KJM bewertet weitere Altersverifikationssysteme positiv
Sicherheit für Kinder und Jugendliche im digitalen Raum
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat zwei weitere Systeme zur Altersverifikation (AVS) positiv bewertet. KJM-Vorsitzende Eva-Maria Sommer: „Wie die JIM-Studie 2025 zeigt, bleiben Altersgrenzen im digitalen Raum oft wirkungslos, solange sie nicht durch verlässliche Altersverifikationen abgesichert werden. Alterskontrollen sind damit ein entscheidender Baustein für den Schutz junger Menschen online. Ich freue mich, dass mehr und mehr Systeme zur Alterskontrolle Anbietern zur Verfügung stehen.“
Folgende AV-Konzepte hat die KJM beurteilt:
- „cidaas ID validator“ der Widas ID GmbH (Modul)
- „IN ID“ der IN Groupe (Gesamtkonzept)
Der "cidaas ID validator" der Widas ID GmbH ist ein vollautomatisiertes, KI-gestütztes AutoIdent-Verfahren, das eine videobasierte Identitätsprüfung ermöglicht. Das Verfahren kombiniert eine automatisierte Ausweisdokumentenprüfung mit einem biometrischen Gesichtsscan inklusive Lebenderkennung sowie einem anschließenden KI-gestützten Abgleich der extrahierten Merkmale. Die digitale Identitätsprüfung erfolgt ohne Interaktion mit einer weiteren Person.
Das System „IN ID“ der IN Groupe ermöglicht die Identifizierung durch softwaregestützten Abgleich von Ausweisdokument und Lichtbild sowie die automatische Erfassung der Ausweisdaten. Der/die Nutzende lädt hinzu zunächst die App herunter. Die Authentifizierung erfolgt durch das Einscannen eines QR-Codes, der dem Angebot, für das eine Altersverifikation erfolgen soll, vorgeschaltet ist. Sodann öffnet sich nach Eingabe des Passwortes bzw. nach Nutzung der Face ID-Funktion die „IN ID-App“ und der/die Nutzende erhält die Anfrage, ob die Altersüberprüfung bestätigen möchte. Nach der Bestätigung des Alters erhält der/die Nutzende sodann Zugriff auf das jeweilige Angebot.
Die KJM kam nach Prüfung dieser Konzepte zu dem Ergebnis, dass sie in der vorgelegten Version und bei entsprechender Umsetzung als vollständiges AV-Konzept bzw. als Teillösungen im Bereich der Identifizierung bzw. Authentifizierung im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet sind.
Gemäß des „AVS-Rasters“ der KJM (gültig seit dem 12.05.2022) muss zumindest die einmalige Identifizierung von Interessenten für eine geschlossene Benutzergruppe grundsätzlich durch persönlichen Kontakt erfolgen. Unter „persönlichem Kontakt“ ist grundsätzlich eine Angesichts-Kontrolle unter Anwesenden („face-to-face“-Kontrolle) mit Vergleich von amtlichen Ausweisdaten (Personalausweis, Reisepass) zu verstehen.