KJM bewertet weiteres Altersverifikationssystem positiv
Wirksamer Schutz für Kinder und Jugendliche
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat ein weiteres System zur Altersverifikation (AVS) positiv bewertet, das mittels persönlichen Kontaktes das Alter einer Person überprüft.
KJM-Vorsitzender Dr. Marc Jan Eumann: „Von KI-gesteuert bis persönlich: Es gibt eine weite Bandbreite an Altersüberprüfungen, die den gesetzlichen Standards entsprechen. So dürfen Artikel, die keine Jugendfreigabe haben, nur an Volljährige ausgeliefert werden – ebenso wie Kinder und Jugendliche einen Schutz vor Erwachseneninhalten im Netz benötigen.“
Folgendes AV-Konzept hat die KJM beurteilt:
- „AltersCheck“ der Hermes Germany GmbH (Modul)
Bei dem System handelt es sich um ein Tool zur Identifizierung mittels Abgleichs amtlicher Ausweisdaten durch persönlichen Kontakt. Geschäftliche Versender können bei dem Paketdiestleister Hermes Germany den „AltersCheck“ als optionalen Service für eine Sendung buchen. Sendungen werden damit ausschließlich an die auf dem Label angegebene Person übergeben. Zuvor müssen die Empfänger*innen mittels eines Ausweisdokuments ihr Alter nachweisen. Neben der Übergabe an der Haustür ist ebenfalls eine Abholung mit Altersüberprüfung in Hermes PaketShops möglich.
Die Sendungen werden durch den geschäftlichen Versender mit einem Sendungslabel beklebt. Dieses Label enthält Angaben zu Name und Adresse der empfangenden Person sowie einen Hinweis auf den gebuchten Sonderservice. Für die Durchführung des Services werden zusätzlich elektronisch verschlüsselte Avis-Daten durch das versendende Unternehmen an Hermes Germany übermittelt.
Die KJM kam nach Prüfung dieses Konzepts zu dem Ergebnis, dass dieses in der vorgelegten Version und bei entsprechender Umsetzung als Teillösung auf der Ebene der Identifizierung im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet ist. Die Positivbewertung als Modul eines AVS umfasst im vorliegenden Fall auch eine Positivbewertung als technisches Mittel.
Gemäß des „AVS-Rasters“ der KJM (gültig seit dem 12.05.2022) muss zumindest die einmalige Identifizierung von Interessenten für eine geschlossene Benutzergruppe grundsätzlich durch persönlichen Kontakt erfolgen. Unter „persönlichem Kontakt“ ist grundsätzlich eine Angesichts-Kontrolle unter Anwesenden („face-to-face“-Kontrolle) mit Vergleich von amtlichen Ausweisdaten (Personalausweis, Reisepass) zu verstehen.