KJM bewertet weitere Altersverifikationssysteme positiv
Wirksamer Schutz für Kinder und Jugendliche
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat drei weitere Systeme zur Altersverifikation (AVS) positiv bewertet. Der KJM-Vorsitzende Dr. Marc Jan Eumann: „Die KIM-Studie 2024 zeigt, dass Kinder und Jugendliche immer früher und intensiver digitale Medien nutzen. Trotz klarer Altersgrenzen für viele Online-Dienste gibt es oft keine ausreichenden Altersverifikationen, die den Zugang zu nicht altersgerechten Inhalten verhindern. Alterskontrollen sind hier der Schlüssel für ein sicheres Erleben der digitalen Welt.“
Folgende AV-Konzepte hat die KJM beurteilt:
- „Gataca Vouch“ der Gataca Labs S.L.U. (Modul)
- „KYCAID“ der Compligate Ltd. (Modul)
- „Voltox“ der Voltox GmbH (Modul)
Während „KYCAID“ der Compligate Ltd. die Identifizierung mittels biometrischer Daten von Ausweisdokument und Lichtbild der zu identifizierenden Person sowie einer automatischen Erfassung der Daten des Ausweisdokuments durchführt, arbeitet „Gataca Vouch“ auf der Ebene der Authentifizierung – die Identifizierung erfolgt bereits im Vorfeld. Nutzer*innen können damit einen Altersnachweis übermitteln, der bestätigt, dass sie über einer bestimmten Altersgrenze liegen, ohne Geburtsdatum oder genaues Alter zu nennen. Der Nachweis kann von vertrauenswürdigen Stellen gemäß internationalen Standards stammen oder alternativ über die Verifizierung offizieller Ausweisdokumente erfolgen.
Bei „Voltox“ handelt es sich um ein Tool zur Alterseinschätzung mittels künstlicher Intelligenz. Inhalteanbieter können dieses Tool in ihre eigenen Telemedienangebote implementieren, um so das Alter von Nutzern einschätzen zu können. Die Technik dahinter besteht aus einem neuronalen Netzwerk, welches mittels einer Vielzahl von Gesichtsbildern dazu trainiert wurde, das Alter anhand biometrischer Daten einzuschätzen.
Um auch abzudecken, dass manche Jugendliche älter aussehen, als sie sind, legte die KJM bei „Voltox“ der Voltox GmbH einen Puffer von fünf Jahren als nicht-änderbare Voreinstellung fest. Personen müssen von dem System also als mindestens 23 Jahre alt erkannt werden, um Zugang zu den ab 18 Jahren bewerteten Inhalten zu bekommen. Das System hält Vorkehrungen bereit, die Manipulationen bei der Altersermittlung verhindern sollen.
Die KJM kam nach Prüfung dieser Konzepte zu dem Ergebnis, dass sie in der vorgelegten Version und bei entsprechender Umsetzung als Teillösungen auf der Ebene der Identifizierung bzw. Authentifizerung im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet sind.
Gemäß des „AVS-Rasters“ der KJM (gültig seit dem 12.05.2022) muss zumindest die einmalige Identifizierung von Interessenten für eine geschlossene Benutzergruppe grundsätzlich durch persönlichen Kontakt erfolgen. Unter „persönlichem Kontakt“ ist grundsätzlich eine Angesichts-Kontrolle unter Anwesenden („face-to-face“-Kontrolle) mit Vergleich von amtlichen Ausweisdaten (Personalausweis, Reisepass) zu verstehen.
Von einer Angesichts-Kontrolle unter Anwesenden („face-to-face“-Kontrolle) kann abgesehen werden, wenn die Identifizierung mittels einer Software durch einen Vergleich der biometrischen Daten des Ausweisdokuments und einem Lichtbild des zu Identifizierenden sowie einer automatischen Erfassung der Daten des Ausweisdokuments erfolgt.
Von einer Angesichts-Kontrolle unter Anwesenden („face-to-face“-Kontrolle) mit Vergleich von amtlichen Ausweisdaten (Personalausweis, Reisepass) kann zudem abgesehen werden, wenn für die Altersprüfung ein Verfahren auf Grundlage einer automatisierten, kamerabasierten Altersermittlung genutzt wird, in dessen Rahmen eine Software Aussagen über die Wahrscheinlichkeit des Alters der zu identifizierenden Person anhand biometrischer Merkmale eines Live-Kamerabildes trifft und dabei den Zuverlässigkeitsgrad einer persönlichen Altersprüfung erreicht.