Technischer Schutz für Kinder und Jugendliche

KJM bewertet weitere Altersverifikationssysteme positiv

12/2025 04.11.2025

Sicherheit für Kinder und Jugendliche im digitalen Raum

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat drei weitere Systeme zur Altersverifikation (AVS) positiv bewertet. KJM-Vorsitzender Dr. Marc Jan Eumann: „Kinder und Jugendliche bewegen sich selbstverständlich in digitalen Räumen. Unser Auftrag ist, sie dort von altersungeeigneten Inhalten zu schützen. Laut der KIM Studie 2024 sind bereits 54 % der online aktiven Sechs- bis 13-Jährigen täglich online, was verdeutlicht, wie früh und intensiv digitale Teilhabe stattfindet. Dass immer mehr Altersverifikationssysteme zur Verfügung stehen, ist entscheidend für einen wirksamen Jugendmedienschutz.“
Folgende AV-Konzepte hat die KJM beurteilt: 

  • „AgeVerif“ der PlanetSeason Lda (Gesamtkonzept)
  • „Ver.iD“ der Subst.id B.V. (Modul)
  •  „VOVE ID“ der VOVE ID Inc. (Modul)

Bei dem System „AgeVerif“ der PlanetSeason Lda handelt es sich um ein Identifizierungskonzept, welches eine Identifizierung mittels eines automatisierten Prozesses unter Abgleich biometrischer Daten ermöglicht (facial age estimation). „AgeVerif“ hält Vorkehrungen bereit, die Manipulationen bei der Altersermittlung verhindern sollen. Zudem besteht die Möglichkeit, auf eine bereits erfolgte „face-to-face“-Kontrolle zurückzugreifen (credit card verification). Nach dem 25-Jahre-Prinzip ist „AgeVerif“ so konzipiert, dass allen Nutzern, deren geschätztes Alter unter 25 Jahren liegt, der Zugriff auf nicht jugendfreie Inhalte verweigert wird. Die Authentifizierung erfolgt entweder über den „AgeVerif“-Account unter Nutzung der dort hinterlegten E-Mailadresse und eines One-Time-Passworts oder unter Nutzung des auf dem Endgerät hinterlegten Passkey, welcher entweder durch eine PIN oder biometrische Daten freigegeben werden kann.

Um sich mittels „Ver.iD“ authentifizieren zu können, muss der Nutzer zwingend über eine ID-Wallet verfügen und sich bereits bei dieser erfolgreich identifiziert haben (z. B. anhand eines Ausweisdokuments). Derzeit funktioniert „Ver.ID“ in Kombination mit den nachfolgenden ID-Wallets: Yivi, Yoti, NL Wallet, Age Verification, Nect, EUDI Wallet, Datakeeper, Digidentity und weiteren . Das System ist aber auch mit der (künftigen) EUDI-Wallet nach der eIDAS2-Verordnung nutzbar. Möchte ein Nutzer auf einer Internetseite, die „Ver.iD“ der Subst.id B.V. nutzt, sein Alter prüfen lassen, startet er zunächst die Anfrage zur Altersüberprüfung. Anschließend wird er auf die Plattform von „Ver.iD“ weitergeleitet, wählt dort eine der angebotenen ID-Wallets, öffnet diese und scannt den angezeigten QR-Code. Nach Eingabe der ID-Wallet-PIN kann der Nutzer die erforderlichen Daten teilen. Nach erfolgreicher Prüfung wird er wieder auf die Seite des Inhalteanbieters weitergeleitet.

„VOVE ID“ der VOVE ID Inc. ist ein Identifizierungssystem, das mittels Software die biometrischen Daten eines Ausweisdokuments mit einem Lichtbild der zu identifizierenden Person vergleicht und dabei automatisch die Ausweisdaten erfasst. Zudem überprüft das System anhand verschiedener Sicherheitsmerkmale die Echtheit des Dokuments und führt spezielle Sicherheits-Checks zur Betrugsprävention durch. Optional kann „VOVE ID“ der VOVE ID Inc. den Altersüberprüfungsprozess erweitern, indem es die im Chip biometrischer Dokumente gespeicherten Daten ausliest.

Die KJM kam nach Prüfung dieser Konzepte zu dem Ergebnis, dass sie in der vorgelegten Version und bei entsprechender Umsetzung als vollständiges AV-Konzept bzw. als Teillösungen im Bereich der Identifizierung bzw. Authentifizierung im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet sind. Bei „AgeVerif“ ist ein Puffer von sieben Jahren verpflichtend und darf nicht veränderbar sein.

Gemäß des „AVS-Rasters“ der KJM (gültig seit dem 12.05.2022) muss zumindest die einmalige Identifizierung von Interessenten für eine geschlossene Benutzergruppe grundsätzlich durch persönlichen Kontakt erfolgen. Unter „persönlichem Kontakt“ ist grundsätzlich eine Angesichts-Kontrolle unter Anwesenden („face-to-face“-Kontrolle) mit Vergleich von amtlichen Ausweisdaten (Personalausweis, Reisepass) zu verstehen.

Von einer Angesichts-Kontrolle unter Anwesenden („face-to-face“-Kontrolle) kann abgesehen werden, wenn die Identifizierung mittels einer Software durch einen Vergleich der biometrischen Daten des Ausweisdokuments und einem Lichtbild des zu Identifizierenden sowie einer automatischen Erfassung der Daten des Ausweisdokuments erfolgt.

Von einer Angesichts-Kontrolle unter Anwesenden („face-to-face“-Kontrolle) mit Vergleich von amtlichen Ausweisdaten (Personalausweis, Reisepass) kann zudem abgesehen werden, wenn für die Altersprüfung ein Verfahren auf Grundlage einer automatisierten, kamerabasierten Altersermittlung genutzt wird, in dessen Rahmen eine Software Aussagen über die Wahrscheinlichkeit des Alters der zu identifizierenden Person anhand biometrischer Merkmale eines Live-Kamerabildes trifft und dabei den Zuverlässigkeitsgrad einer persönlichen Altersprüfung erreicht.