Jugendmedienschutz-Staatsvertrag regelt Schutz
Das berücksichtigt auch die Gesetzgebung: Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sagt, dass Werbung Kinder weder körperlich noch seelisch beeinträchtigen darf oder sie direkt zum Kauf von Waren oder Dienstleistungen aufrufen, wenn sie dabei deren Unerfahrenheit oder Leichtgläubigkeit ausnutzt. Das gilt sowohl für das Internet als auch den privaten Rundfunk und wird von der KJM und den Landesmedienanstalten überwacht. Eine Studie im Auftrag der KJM kam zu dem Ergebnis, dass Influencer*innen neben direkten auch sehr oft indirekte Kaufappelle nutzen.
Häufige Werbeformen
So wird zum Beispiel suggestiv über Produkte kommuniziert, um – unter Ausnutzung der Vorbildwirkung – Kaufanreize bei den Kindern zu setzen. Häufig wurden Kinder auch mit zeitlich limitierten Angeboten, Gewinnspielen oder Rabattcodes unter (Kauf-)Druck gesetzt. Als besonders bedenklich fielen Werbeformen auf, die Kinder zu Kaufhandlungen verleiten, damit sie Zutritt zu exklusiven Community-Netzwerken der Influencer*innen erhalten.
Aufsichtsverfahren
Wer gegen die Vorgaben des JMStV verstößt, etwa weil er Alkohol, Erotik oder Glücksspiel im Umfeld von Kinderangeboten bewirbt, muss mit einem Aufsichtsverfahren der KJM rechnen.
Auch Anbieter*innen von Spiele-Apps, die Kinder mit Timern oder befristeten Spezialangeboten (wie „nur noch heute“) unter Druck setzen und zum Kauf bestimmter „Items“ bewegen wollen, begehen einen Verstoß.
Die KJM befasst sich regelmäßig mit Werbeverstößen und gibt Studien in Auftrag, um neue Phänomene besser erfassen zu können. Im Zentrum stehen dabei sowohl Werbespots im Fernsehen, als auch Videos von Influencer*innen oder Werbeeinblendungen in Spiele-Apps. Wer einen Verstoß gegen die Werbebestimmungen des JMStV vermutet, kann sich mit einer Beschwerde direkt an die KJM wenden.
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) regelt, dass Werbung Kinder nicht körperlich noch seelisch beeinträchtigen darf. Auch darf sie nicht direkt zum Kauf von Waren oder Dienstleistungen aufrufen, wenn sie dabei deren Unerfahrenheit oder Leichtgläubigkeit ausnutzt.
Bürgerinnen und Bürger können den Kinder- und Jugendmedienschutz unterstützen, indem sie problematische Inhalte melden. Das geht hier mit wenigen Klicks.