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KJM-Pressemitteilung 17/2015; KJM prüft erneut “Germany’s Next Top Model”: Kein Jugendschutz-Verstoß festgestellt

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich erneut mit der TV-Sendung „Germany’s Next Top Model“ befasst. Das Gremium kam nach der Prüfung von mehreren Folgen der zehnten Staffel zu dem Schluss, dass diese gemäß den Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) nicht entwicklungsbeeinträchtigend für Kinder und Jugendliche sind. Grund für die Prüfung waren verschiedene Zuschauerbeschwerden, die eine mögliche Förderung von Magersucht durch das Format bemängelt hatten.

Die KJM hatte sich in der Vergangenheit mehrfach mit dem Format befasst, jedoch keinen Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen festgestellt. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Sendung zwar eine Berufsrealität darstelle, in der ein kritikwürdiges Schlankheitsideal vorherrsche. Die mediale Darstellung dieser in der Modewelt vorhandenen Anforderungen sei jedoch nicht als entwicklungsbeeinträchtigend oder gefährdend für Kinder und Jugendliche zu bewerten. Auch seien problematische Szenen ausreichend relativiert worden, indem kritische Kommentare (z. B. “Du bist zu dick”) ausdrücklich auf die beruflichen Anforderungen an ein Laufsteg-Model bezogen worden seien. So habe die Moderatorin Heidi Klum im Lauf der Sendung den Kandidatinnen verdeutlicht, dass Hungern kein Weg sei.

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