KJM | 01/2021 |

Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch Hass, Desinformation und Verschwörungstheorien wird verfolgt

Schwerpunktanalyse zu Angeboten von alternativen Medien und Influencern durchgeführt

Seit Beginn der Corona-Pandemie kursieren im Netz massenhaft Verschwörungserzählungen und Fake News rund um das Virus und die staatlichen Gegenmaßnahmen. Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM): „Vertreter von ‚Alternativen Medien‘ oder Influencer mit großer Reichweite verharmlosen die Gefahr, die vom Virus ausgeht. Sie warnen vor einer vermeintlichen Lügenpresse und vermuten finstere Machenschaften von im Hintergrund agierenden Eliten. Diese Formen der Desinformation können Kinder und Jugendliche nachhaltig ängstigen, verunsichern oder desorientieren und müssen geahndet werden. Die Kommission für Jugendmedienschutz hat deshalb die Landesmedienanstalten um eine breit angelegte Untersuchung gebeten.“

In der Schwerpunktanalyse „Alternative Medien und Influencer als Multiplikatoren von Hass, Desinformation und Verschwörungstheorien“ untersuchten die 14 Landesmedienanstalten mehr als 700 relevante Webseiten, YouTube-Kanäle und Social-Media-Angebote. In rund 35 Prozent der Fälle stellten sie dabei einen Anfangsverdacht auf strafbare, jugendgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte fest.

Der Anteil der Angebote, bei denen ein Anfangsverdacht festgestellt wurde, variierte auf den verschiedenen Plattformen deutlich: Vor allem bei VK- und Telegram-Angeboten fand sich vergleichsweise häufig ein Anfangsverdacht. Auffällig ist außerdem eine Häufung der Verdachtsfälle bei rechtsextremen und rechtspopulistischen Angeboten sowie bei Angeboten aus dem rechtsesoterischen Spektrum.

Dr. Marc Jan Eumann: „Der unsachliche, dramatisierende und bisweilen aufrührerische Stil in vielen der untersuchten Angebote ist gerade hinsichtlich der Wirkung auf Kinder und Jugendliche besorgniserregend. Das gilt ganz besonders für Beiträge, die offensiv die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen. Die Landesmedienanstalten prüfen nun die in der Schwerpunktanalyse identifizierten Verdachtsfälle und leiten die jeweils erforderlichen weiteren Schritte ein. Bei Verstößen gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wird die Kommission für Jugendmedienschutz die daraus folgenden Maßnahmen beschließen.“

Die Ergebnisse der Schwerpunktanalyse sind auf der Webseite der KJM abrufbar: bit.ly/schwerpunktanalyse2020

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