Jugendschutzprogramm

„O₂ TV“ verwendet geeignetes Jugendschutzprogramm

03/2025 20.03.2025

KJM überprüft Eignungsbeurteilung der FSM

„O2 TV“ setzt ein Jugendschutzprogramm ein, das den deutschen gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG hat der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter (FSM) die Jugendschutzfunktionen ihrer Plattform zur Prüfung vorgelegt. Die FSM beurteilte die Funktionen als geeignetes Jugendschutzprogramm im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV). Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bestätigte diese Beurteilung.

Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der KJM: „Streaming und Live-TV sind für Jugendliche wie digitales Fast Food – ständig verfügbar und höchst verlockend. Die JIM-Studie zeigt, dass diese Medien den Alltag von Kindern und Jugendlichen wie ein virtueller Soundtrack begleiten. Altersgerechte Schutzeinstellungen sind hier essenziell. 
Die Eignungsbeurteilung des Jugendschutzprogramms von ‚O2 TV‘ unterstreicht die Effektivität der regulierten Selbstregulierung im digitalen Raum und verdeutlicht, wie Branchenverantwortung und gesetzliche Vorgaben Hand in Hand gehen können.“

Martin Drechsler, Geschäftsführer der FSM: „Mit ‚O2 TV‘ bietet unser Mitgliedsunternehmen eine vielfältige TV- und Video-Plattform für die ganze Familie. Durch die von der FSM begutachteten und für geeignet befundenen Schutzfunktionen steht dabei effektiver Jugendschutz im Mittelpunkt: Alle Inhalte – ob Live-TV, Serien oder Filme – sind altersgerecht gekennzeichnet. Eltern können so individuell festlegen, welche Inhalte ihre Kinder sehen dürfen – eine unterstützende Maßnahme zur Medienerziehung und zum sicheren Umgang mit digitalen Inhalten in der Familie.“
 
„O2 TV“ ermöglicht Abonnent*innen Schutzfunktionen, die das Wahrnehmen von nicht altersgemäßen Inhalten unterbinden sollen. Vertragskund*innen können entgeltlich das Angebot „O2 TV“ zum Vertrag hinzubuchen. Abonnent*innen können zum Zwecke des Kinder- und Jugendschutzes unterschiedliche Nutzerprofile in ihrem Account anlegen. Ebenfalls kann eine accountweit geltende Jugendschutz-PIN in den Accounteinstellungen hinterlegt werden. Die Profile können beim erstmaligen Anlegen oder bei späterer Nutzung mit einer Jugendschutz-PIN versehen werden. Standardmäßig ist die Jugendschutz-PIN nicht aktiviert und das Startprofil ist nicht altersbeschränkt.

Im Rahmen der regulierten Selbstregulierung hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) die Rechtmäßigkeit der FSM-Entscheidungen überprüft und keine Überschreitung des Beurteilungsspielraums festgestellt. Damit bietet die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG den Nutzern von „O2 TV“ ein als geeignet beurteiltes Jugendschutzprogramm für geschlossene Systeme an.

Hintergrund: Gemäß den gesetzlichen Regularien sind die anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Eignungsprüfung von Jugendschutzprogrammen zuständig. Die KJM überprüft anschließend, ob die Selbstkontrolleinrichtung die rechtlichen Grenzen ihres Beurteilungsspielraums eingehalten hat.