Vielzahl an Schutzlösungen für Kinder und Jugendliche
Zwei weitere Systeme zur Altersverifikation (AVS) mit biometrischer Altersschätzung positiv bewertet
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat zwei weitere Systeme zur Altersverifikation (AVS) positiv bewertet, die mittels biometrischer Altersschätzung mit Hilfe von sogenanntem maschinellem Lernen arbeiten.
KJM-Vorsitzender Dr. Marc Jan Eumann: „Altersprüfung ist der Schlüssel zum sicheren Surfen für Kinder und Jugendliche. Erfreulich ist, dass bereits eine große Spanne an Systemen existiert und immer mehr hinzukommen. Auf dem Vormarsch sind Systeme, die sich des maschinellen Lernens bedienen, um präzise Altersschätzungen vorzunehmen und somit modernste Technologien zum Schutz der jüngeren Generation einsetzen.“
Folgende AV-Konzepte hat die KJM beurteilt:
- „Persona“ der Persona Identities (Gesamtkonzept)
- „Go.cam“ der GSI Développement SarL (Modul)
Bei beiden Systemen handelt es sich um Tools zur Alterseinschätzung mittels künstlicher Intelligenz. Sie wurden durch maschinelles Lernen darauf trainiert, anhand biometrischer Merkmale das Alter einer Person einzuschätzen. Um auch abzudecken, dass manche Jugendliche älter aussehen, als sie sind, legte die KJM bei „Persona“ der Persona Identities einen Puffer von fünf Jahren als nicht-änderbare Voreinstellung fest. Bei „Go.cam“ der GSI Développement SarL (Modul) wurde ein Puffer von 7 Jahren als nicht-änderbare Voreinstellung festgelegt.
Personen müssen von dem System also als mindestens 23 (Persona) bzw. 25 Jahre alt (Go.cam) erkannt werden, um Zugang zu den ab 18 Jahren bewerteten Inhalten zu bekommen. Beide Systeme halten Vorkehrungen bereit, die Manipulationen bei der Altersermittlung verhindern sollen.
Darüber hinaus haben Nutzer*innen bei Persona die Möglichkeit, sich mittels des Ausweisdokuments mit Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) zu identifizieren.
Die KJM kam nach Prüfung dieser Konzepte zu dem Ergebnis, dass sie in der vorgelegten Version und bei entsprechender Umsetzung als Gesamtkonzept bzw. als Teillösungen auf der Ebene der Identifizierung im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet sind.