Xbox –Konsolen verwenden geeignetes Jugendschutzprogramm
KJM überprüft Eignungsbeurteilung der USK
Die Xbox-Konsolen (Xbox One/ Xbox One X/Xbox One S und der Xbox Series X|S Konsolen) setzen ein Jugendschutzprogramm ein, das den deutschen gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die Microsoft Ireland Operations Ltd. hat der Freiwilligen Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH (USK) die Jugendschutzfunktionen ihrer Konsolen zur Prüfung vorgelegt. Die USK beurteilte die Funktionen als geeignetes Jugendschutzprogramm im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV). In ihrer Sitzung am 19. April 2023 bestätigte die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) diese Beurteilung.
Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der KJM: „Knapp 80 Prozent der 12 bis 19- Jährigen spielen regelmäßig digitale Spiele – Tendenz steigend. Altersgerechte Schutzeinstellungen sind der Schlüssel, um das sicher zu gestalten. Die Eignungsbeurteilung des Jugendschutzprogramms der Xbox ist eine sehr gutes Beispiel dafür, dass das System der regulierten Selbstregulierung funktioniert. Dass Microsoft es weltweit ausrollt, ist auch dem Einsatz der USK zu verdanken.“
Elisabeth Secker, Geschäftsführerin der USK: „Gemeinsam mit Microsoft haben wir intensiv daran gearbeitet, die Familieneinstellungen der Xbox noch sicherer zu machen. Wir freuen uns, dass diese die hohen Kriterien und Standards des deutschen Jugendmedienschutzes erfüllen und nun sogar auch weltweit umgesetzt werden. Die enge Zusammenarbeit von Microsoft und der USK zeigt, dass das System der regulierten Selbstregulierung funktioniert und verdeutlicht das klare Interesse der Games-Branche, gemeinsam an effektiven Jugendschutzmaßnahmen zu arbeiten.“
Bei dem Jugendschutzprogramm der Xbox-Konsolen handelt es sich um ein geschlossenes System. Im Rahmen der Jugendschutzfunktion können Altersbeschränkungen für die Altersstufen 0, 6,12 und 18 konfiguriert werden, die den Zugang zu nicht altersgerechten Inhalten beschränken. Damit entspricht das Jugendschutzprogramm der Xbox-Konsolen den Vorgaben der deutschen Gesetzgebung.
Im Rahmen der regulierten Selbstregulierung hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) die Rechtmäßigkeit der USK-Entscheidungen überprüft und keine Überschreitung des Beurteilungsspielraums festgestellt.
Hintergrund: Gemäß den gesetzlichen Regularien sind die anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Eignungsprüfung von Jugendschutzprogrammen zuständig. Die KJM überprüft anschließend, ob die Selbstkontrolleinrichtung die rechtlichen Grenzen ihres Beurteilungsspielraums eingehalten hat.