Vielzahl an Schutzlösungen für Kinder und Jugendliche
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat zwei weitere Systeme zur Altersverifikation (AVS) positiv bewertet.
KJM-Vorsitzender Dr. Marc Jan Eumann: „Der aktuelle Jahresbericht von jugendschutz.net hat erneut verdeutlicht, dass das Gefährdungspotenzial für Kinder und Jugendliche im Internet steigt. Eine Altersprüfung ist entscheidend für ein sicheres Surferlebnis. Mein Dank gilt den Anbieter*innen von Altersverifikationssystemen, die sich aktiv für den Schutz minderjähriger Nutzer*innen einsetzen.“
Folgende AV-Konzepte hat die KJM beurteilt:
- „Enable Banking API“ der Enable Banking Oy (Modul)
- „TrustIdent“ der New Horizon GmbH (Modul)
Die KJM kam nach Prüfung dieser Konzepte zu dem Ergebnis, dass sie in der vorgelegten Version und bei entsprechender Umsetzung als Gesamtkonzept bzw. als Teillösungen auf der Ebene der Identifizierung im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet sind.
Hintergrund: Nach dem JMStV dürfen bestimmte jugendgefährdende Inhalte in Telemedien nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben. Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote dürfen dann verbreitet werden, wenn der Anbieter beispielsweise durch ein technisches Mittel dafür Sorge trägt, dass Kinder und Jugendliche der betroffenen Altersstufe sie üblicherweise nicht wahrnehmen. Um Rechts- und Planungssicherheit zu geben, bietet die KJM interessierten Unternehmen an zu überprüfen, ob deren Konzepte zum technischen Jugendmedienschutz den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Von einer Angesichts-Kontrolle unter Anwesenden kann gemäß dem „AVS-Raster“ der KJM (gültig seit dem 12.05.2022) abgesehen werden, wenn die Identifizierung mittels einer Software durch einen Vergleich der biometrischen Daten des Ausweisdokuments und einem Lichtbild des zu Identifizierenden sowie einer automatischen Erfassung der Daten des Ausweisdokuments erfolgt.
Möglich ist es auch, unter bestimmten Bedingungen (s. unten) auf eine bereits erfolgte „face-to-face“-Kontrolle zurückzugreifen. Dies ist z.B. der Fall bei Identifizierungs-Verfahren mittels geprüfter Personen- und Alters- bzw. Geburtsdaten, die bereits bei Teilnahme an bestimmten Diensten bzw. Abschluss von bestimmten Verträgen (z.B. Mobilfunkverträgen, GwG-konforme Bankkonten-Eröffnung; Teilnahme am Kommunikationsdienst DE-Mail; Nutzung der eID-Funktion des neuen Personalausweises) unter Abgleich mit amtlichen Ausweisdaten erfasst wurden.