Streamingplattform „TV NOW Premium“ nutzt geeignetes Jugendschutzprogramm

10/2020 06.07.2020

KJM überprüft Eignungsbeurteilung der FSM

Mit „TV NOW Premium“ setzt ein weiteres Video-on-Demand-Angebot ein Jugendschutzprogramm ein, das den Vorgaben des deutschen Gesetzgebers entspricht. Die RTL Interactive GmbH hat der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) ihre accountbezogene Schutzfunktion bei „TV NOW Premium“ zur Prüfung vorgelegt. Die FSM beurteile die Funktion als geeignetes Jugendschutzprogramm im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV).

Sobald die Schutzfunktion des Programms aktiviert ist, können minderjährige Nutzerinnen und Nutzer der Streamingplattform nur noch auf altersgemäße Inhalte zugreifen. Inhalte, die nicht der eingestellten Altersstufe entsprechen, müssen durch die Eingabe einer vierstelligen PIN entsperrt werden. Die entsprechende Altersstufe und die Jugendschutz-PIN wurden zuvor durch die Person, die den Account besitzt, festgelegt. Eine Änderung dieser Angaben kann nur nach Eingabe des Nutzerpasswortes erfolgen.

Im Rahmen der regulierten Selbstregulierung hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) die Rechtmäßigkeit der FSM-Entscheidungen überprüft und keine Überschreitung des Beurteilungsspielraums festgestellt. Damit bietet die RTL Interactive GmbH den Nutzern von „TV NOW Premium“ ein als geeignet beurteiltes Jugendschutzprogramm für geschlossene Systeme an.

Der Vorsitzende der KJM, Dr. Marc Jan Eumann, begrüßt die positive Eignungsbeurteilung: „Mit der Mediengruppe RTL hat ein weiterer maßgeblicher Player unserer Medienlandschaft ein Jugendschutzprogramm für sein Video-on-Demand-Angebot entwickelt und nimmt auf diese Weise seine Verantwortung gegenüber jungen Menschen wahr. Erneut zeigt sich damit das Potential, das der technische Kinder- und Jugendmedienschutz in einer digitalen Welt entfalten kann.“

Hintergrund:
Gemäß den gesetzlichen Regularien sind die anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Eignungsprüfung von Jugendschutzprogrammen zuständig. Die KJM überprüft anschließend, ob die Selbstkontrolleinrichtung die rechtlichen Grenzen ihres Beurteilungsspielraums eingehalten hat.