Streaming-Plattform „discovery +“ verwendet geeignetes Jugendschutzprogramm
KJM überprüft Eignungsbeurteilung der FSM
Die Streaming-Plattform „discovery +“ setzt ein Jugendschutzprogramm ein, das den deutschen gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die Discovery Communications Deutschland GmbH & Co. KG hat der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) die Jugendschutzfunktionen ihrer Plattform zur Prüfung vorgelegt. Die FSM beurteilte die Funktionen als geeignetes Jugendschutzprogramm im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV). In ihrer Sitzung am 19. Oktober 2022 bestätigte die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) diese Beurteilung.
Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der KJM: „Streaming konnte auch durch Corona große Zuwächse bei Kindern und Jugendlichen verbuchen. So haben immer mehr Haushalte Zugriff auf Streaming-Abos. Ganz wichtig ist dabei, dass Kinder und Jugendliche vor nicht altersgerechten Inhalten geschützt werden. Dass mit ‚discovery +‘ eine weitere Anbieterin auf technische Schutzlösungen setzt, ist ein wichtiges Signal in die Branche.“
Martin Drechsler, Geschäftsführer der FSM: „Wir freuen uns über das Engagement unseres Mitglieds Discovery, das mit den von uns geprüften Funktionen einen effektiven Jugendmedienschutz bietet, der sich an den Bedürfnissen der Zielgruppe orientiert. Das zeigt auch: Anbieter wie Discovery sehen Jugendschutz als zentrales Qualitätsmerkmal und unterstützen aus eigenem Antrieb Eltern im Jugendmedienschutz und bei der Medienerziehung.“
Bei dem Video-Abonnement-Angebot„discovery +“ handelt es sich um ein geschlossenes System. Im Rahmen der Jugendschutzfunktion von „discovery+“ können Altersbeschränkungen für die Altersstufen 0, 6 und 12 konfiguriert werden, die den Zugang zu nicht altersgerechten Inhalten beschränken. Damit entspricht „discovery +“ den Vorgaben der deutschen Gesetzgebung.
Im Rahmen der regulierten Selbstregulierung hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) die Rechtmäßigkeit der FSM-Entscheidungen überprüft und keine Überschreitung des Beurteilungsspielraums festgestellt. Damit bietet die Discovery Communications Deutschland GmbH & Co. KG den Nutzer*innen des Video-Abonnement-Angebotes „discovery +“ ein als geeignet beurteiltes Jugendschutzprogramm für geschlossene Systeme an.
Hintergrund: Gemäß den gesetzlichen Regularien sind die anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Eignungsprüfung von Jugendschutzprogrammen zuständig. Die KJM überprüft anschließend, ob die Selbstkontrolleinrichtung die rechtlichen Grenzen ihres Beurteilungsspielraums eingehalten hat.