Social Media, Pornografie oder Gewalt im Netz: Alterserkennung ohne Ausweis bietet neue Schutzoptionen

15/2022 15.07.2022

KJM und FSM sehen Fortschritt für den Jugendmedienschutz

Gewalt, Sexualität, Glücksspiel: Es gibt Inhalte im Internet, die für Minderjährige nicht geeignet sind. So hat es der Gesetzgeber zum Schutz von Kindern und Jugendlichen geregelt. Kürzlich hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) erstmals drei Systeme zur Altersverifikation (AVS) positiv bewertet, die eine Altersprüfung ohne Ausweispapiere vornehmen. Die Systeme wurden mittels maschinellem Lernen darauf trainiert, anhand biometrischer Merkmale das Alter einer Person einzuschätzen. Die KJM verfolgt mit Interesse, dass erste Anbieter*innen wie Instagram den Einsatz eines solchen Systems in den USA bereits testen.

Diese Technik stellt einen echten Fortschritt für den Kinder- und Jugendmedienschutz dar, davon sind die KJM sowie die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) überzeugt.

Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der KJM:
„Wir schützen Kinder und Jugendliche. Das ist unser gesetzlicher Auftrag. Wenn es beispielsweise um Pornografie geht, hält offensichtlich nicht jeder gern den Personalausweis in die Kamera. Pornos sind aber kein Kinderprogramm. Hier ist die Alterserkennung ohne Ausweis eine Option, in weiteren Bereichen für den Schutz von Minderjährigen zu sorgen. Der Ausweis bleibt in der Tasche, die Alterserkennung mittels KI reicht in der Regel aus. Wir möchten aber auch Social Media Anbieter*innen ermuntern, diese Möglichkeit zu nutzen, um Kinder und Jugendliche besser zu schützen. Es lassen sich beispielsweise Bereiche mit Inhalten ab 18 Jahren einrichten, zu denen nur Erwachsene Zugang haben, und genauso sogenannte »Kids Spaces«, in denen Kinder unter sich bleiben können.“
 
Martin Drechsler, Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM):
„Ich bin davon überzeugt, dass ein gut integrierter Jugendschutz von Nutzerinnen und Nutzern als wichtiges Qualitätsmerkmal geschätzt wird. Safety by Design bedeutet für uns deshalb, dass die Expertinnen und Experten der FSM bereits in der Entwicklungsphase für innovative Ansätze und Technologien einbezogen werden. Auf diese Weise ebnen wir gemeinsam mit unseren Mitgliedern den Weg für einen individuellen Jugendschutz, der bei Anbietern und Familien gleichermaßen akzeptiert wird und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die Positivbewertungen von FSM und KJM zeigen, dass es dafür keine starren, schematischen gesetzlichen Vorgaben braucht.“

Die Kommission für Jugendmedienschutz ist ein Organ der Landesmedienanstalten und ein Expertengremium aus Vertreter*innen von Bund und Ländern. In Deutschland ist die KJM die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und Internet.
Weitere Informationen über die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und ihre Mitglieder finden Sie hier, Informationen zu den Medienanstalten finden Sie hier.

Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e.V.) ist eine von der KJM anerkannte Selbstkontrolleinrichtung für den Bereich Telemedien. Der Verein setzt sich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche mit einem sicheren und besseren Internet aufwachsen können – insbesondere über die Bekämpfung illegaler, jugendgefährdender und entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte in Online-Medien. Dazu betreibt die FSM eine Beschwerdestelle, an die sich alle wenden können, um Online-Inhalte zu melden. Darüber hinaus gehören die umfangreiche Aufklärungsarbeit und die Medienkompetenzförderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu den Aufgaben der FSM. Weitere Informationen über die FSM finden Sie hier.