„Robo-Ident“: KJM bewertet weiteres Konzept zur Altersverifikation positiv
System der Nect GmbH mit automatisierter Identifizierung als Teillösung eines AVS im Sinne des JMStV geeignet
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat ein weiteres Modul zur Altersverifikation (AVS-Modul) positiv bewertet. Das System „Robo-Ident“ der Nect GmbH ist eine Teillösung zur Altersverifikation für geschlossene Benutzergruppen, das eine Identifizierung mittels eines automatisierten Prozesses unter Abgleich biometrischer Daten ermöglicht.
Möchte sich ein Nutzer auf einer Portalseite oder einer App mit dem System „Robo-Ident“ identifizieren, erfolgt dies über die Nect-App, die den Nutzer durch die erforderlichen Schritte leitet. Im ersten Schritt erstellt der Nutzer ein Video seines Ausweisdokuments. Dabei ist ein Kippen des Dokuments erforderlich, um die Hologramme und andere optisch variable Sicherheitsmerkmale sichtbar zu machen. Danach wird der Nutzer aufgefordert, ein Video seines Gesichts („Selfie“) aufzunehmen. Während der Aufnahme erscheinen zwei zufällig erzeugte Wörter auf dem Bildschirm, die der Nutzer vorlesen muss. Diese Lebenderkennung stellt sicher, dass die Gesichtsaufnahme von einem lebendigen Menschen und nicht von einem Foto oder eine Maske erfolgt. Hierzu wird geprüft, ob die Lippen- und Gesichtsbewegung die geforderten Worte wiederspiegeln. Ein Gesichtsabgleich zwischen dem Foto auf dem Ausweisdokument und dem Gesicht aus dem Selfie-Video stellt sicher, dass es es sich um den legitimen Besitzer des Ausweisdokumentes handelt. Wenn der Nutzer alle Schritte der Verifizierung erfolgreich durchgeführt hat, wird er auf die Portalseite oder die App zurückgeleitet, um dort die Registrierung abzuschließen.
Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zu dem Ergebnis, dass das System „Robo-Ident“ der Nect GmbH in der vorgelegten Version und bei entsprechender Umsetzung als Modul auf der Stufe der Identifizierung im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet ist.
Damit gibt es nun 50 von der KJM positiv bewertete Konzepte bzw. Module für AV-Systeme. Dazu kommen derzeit sechs übergreifende Jugendschutzkonzepte mit AV-Systemen als Teilelementen.
Hintergrund: Nach dem JMStV dürfen bestimmte jugendgefährdende Inhalte in Telemedien nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben. Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote dürfen dann verbreitet werden, wenn der Anbieter beispielsweise durch ein technisches Mittel dafür Sorge trägt, dass Kinder und Jugendliche der betroffenen Altersstufe sie üblicherweise nicht wahrnehmen. Um Rechts- und Planungssicherheit zu geben, bietet die KJM interessierten Unternehmen an zu überprüfen, ob deren Konzepte zum technischen Jugendmedienschutz den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Von einer Angesichts-Kontrolle unter Anwesenden kann gemäß des „AVS-Rasters“ der KJM (gültig seit dem 11.12.2019) abgesehen werden, wenn die Identifizierung mittels einer Software durch einen Vergleich der biometrischen Daten des Ausweisdokuments und einem Lichtbild des zu Identifizierenden sowie einer automatischen Erfassung der Daten des Ausweisdokuments erfolgt.