KJM veröffentlicht ihren 9. Tätigkeitsbericht
Schwerpunkt der vergangenen zwei Jahre: Aufsicht an Veränderung der Medienlandschaft anpassen
Das digitale Zeitalter schreitet voran und die Medienlandschaft verändert sich weiter. In ihrem aktuellen Tätigkeitsbericht, der den Zeitraum März 2019 bis Februar 2021 abdeckt, blickt die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) auf zwei spannende Jahre zurück.
Der Vorsitzende Dr. Marc Jan Eumann erklärt hierzu: „Besonders erfolgreich war die KJM im vergangenen Jahr im Bereich des technischen Kinder- und Jugendmedienschutzes. 2020 hat die KJM 18 Systeme für Altersverifikationen nationaler und internationaler Anbieter positiv bewertet. Hinzu kommt die Anerkennung von vier proprietären Jugendschutzprogrammen. Es zeigt sich also, dass technische Instrumente zum Schutz von Kindern und Jugendlichen immer wichtiger werden und von den Unternehmen angeboten werden. Das sind wichtige Impulse für einen wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutz.“
Zudem hat die KJM im Berichtszeitraum ihre eigenen Arbeitsgrundlagen weiterentwickelt. So wurden „die Kriterien für die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien“ aktualisiert. Der Fokus lag hier besonders auf der kontinuierlich steigenden Bedeutung des Influencer-Marketings sowie der Nutzung von sozialen Netzwerken und Online-Spielen. Ein Schwerpunkt war hier unter anderem das Manipulationsrisiko durch unerkennbare und getarnte Werbung für Kinder und Jugendliche. Auch glücksspielähnliche Elemente in Apps oder Videospielen, bekannt als Lootboxen, werden in den Aktualisierungen berücksichtigt.
Ein weiterer Fokus war das Vorgehen gegen Hass, Hetze und Desinformation. Hier hat eine Schwerpunktanalyse der Landesmedienanstalten im Auftrag der KJM ergeben, dass im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie vor allem rechtsextreme, volksverhetzende oder diskriminierende Inhalte auf sozialen Medien oder persönlichen Blogs geteilt werden. Ein weiteres Problemfeld sind zahlreiche pornografische Inhalte im Netz. Der Zugang zu Online-Seiten mit pornografischen Inhalten ohne Altersverifikation oder andere Einschränkungen ist nicht rechtskonform. Die KJM hat dazu erstmals auch die ausländische Plattform Twitter als Host-Provider in die Pflicht genommen.
Der Bericht enthält darüber hinaus Informationen zu Rundfunkprüffällen, wichtigen Gerichtsurteilen sowie zum Austausch der KJM mit anderen Institutionen. Er kann auf der Homepage der KJM unter https://www.kjm-online.de/publikationen/taetigkeitsberichte/ heruntergeladen werden.