KJM bedauert Entscheidung des VG Berlin im Eilverfahren zu "JusProg"
Bedeutung des Jugendschutzes nicht ausreichend gewürdigt
Die KJM bedauert die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin im Eilverfahren zum Jugendschutzprogramm "JusProg". Das Gericht hat heute die sofortige Vollziehbarkeit der Entscheidung der KJM gegen die Anerkennung von JusProg aufgehoben.
Die KJM ist nach wie vor der Auffassung, dass der Gesetzgeber ein übergreifendes Schutzkonzept intendiert hat und kritisiert, dass das Programm "JusProg" nicht plattform- und geräteübergreifend funktioniert. "Die Entscheidung des Gerichts und die damit verbundene aufschiebende Wirkung der Klage hat nun zur Folge, dass Telemedienanbieter bis auf Weiteres umfassend privilegiert bleiben, obwohl kein wirksamer Schutz der Kinder und Jugendlichen vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten besteht," so Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der KJM. "Diese Diskrepanz ist selbst dem Gericht nicht entgangen. Umso enttäuschender ist es, dass die Bedeutung des Jugendschutzes im Eilverfahren nicht ausreichend gewürdigt worden ist."
Die zuständige Medienanstalt Berlin-Brandenburg prüft nun die Entscheidung des Gerichts und ein mögliches Einlegen von Rechtsmitteln im Eilverfahren.
Hintergrundinformationen zur Entscheidung der KJM über das Jugendschutzprogramms "JusProg" finden Sie hier.