Geeignetes Jugendschutzprogramm für Gaming-Plattform „MagentaGaming“

20/2020 28.10.2020

KJM überprüft Eignungsbeurteilung der FSM

Die Gaming-Plattform „MagentaGaming“ setzt ein Jugendschutzprogramm ein, das den Vorgaben des deutschen Gesetzgebers entspricht. Die Telekom Deutschland GmbH hat der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) die Jugendschutzfunktionen ihrer Plattform zur Prüfung vorgelegt. Die FSM beurteile die Funktionen als geeignetes Jugendschutzprogramm im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV).

„MagentaGaming“ ist eine cloudbasierte Gaming-Plattform der Telekom Deutschland GmbH, auf der die Kunden endgeräteunabhängig die dort vorgehaltenen Games spielen können. Nutzer der Plattform können bis zu fünf Profile anlegen und diese jeweils mit einer eigenen PIN schützen sowie mit individuellen Altersfreigaben versehen.

Im Rahmen der regulierten Selbstregulierung hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) die Rechtmäßigkeit der FSM-Entscheidungen überprüft und keine Überschreitung des Beurteilungsspielraums festgestellt. Damit bietet die Telekom Deutschland GmbH den Nutzern von „MagentaGaming“ ein als geeignet beurteiltes Jugendschutzprogramm für geschlossene Systeme an.

Hintergrund: Gemäß den gesetzlichen Regularien sind die anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Eignungsprüfung von Jugendschutzprogrammen zuständig. Die KJM überprüft anschließend, ob die Selbstkontrolleinrichtung die rechtlichen Grenzen ihres Beurteilungsspielraums eingehalten hat.