„Altersverifikation @ VERIMI“: KJM bewertet weiteres Konzept zur Altersverifikation positiv

03/2019 24.01.2019

Identitätsplattform VERIMI auch als technisches Mittel im Sinne des JMStV geeignet

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat das System „Altersverifikation @ VERIMI“ der VERIMI GmbH als eine weitere Lösung zur Altersverifikation (AVS-Konzept) für geschlossene Benutzergruppen in Telemedien positiv bewertet.

Auf der europäischen Identitäts- und Vertrauensplattform VERIMI wird eine sogenannte Single-Sign-On-Lösung (VERIMI-Login) angeboten, über die verifizierte Identitäten für verschiedene Anwendungen im Internet zur Verfügung gestellt werden können. Ein Nutzer kann sich auf allen Online-Seiten, auf denen der VERIMI-Login implementiert ist, mit seinen VERIMI-Zugangsdaten einloggen und das Dienstleistungsangebot der Online-Seite („Anwendungspartner“) nutzen. Gleichzeitig kann er seine im VERIMI-Konto gespeicherten Daten an die Anwendungspartner nach Bedarf und je nach Transaktion übermitteln. Der Datentransfer zwischen VERIMI und den jeweiligen Anwendungspartnern erfolgt über eine technische Schnittstelle (API), nach dem Prinzip der Datensparsamkeit und jeweils nach Freigabe des Nutzers.

Zur Nutzung des VERIMI-Logins ist zunächst eine Registrierung durch den Nutzer erforderlich. Im Rahmen der Registrierung muss der Nutzer persönliche Daten, wie z. B. Name und E-Mail-Adresse angeben. Optional kann er weitere Merkmale wie zum Beispiel Anschrift und Geburtsdatum hinterlegen. Anschließend hat der Nutzer die Möglichkeit, seine Identität zu verifizieren und seine Daten selbstständig zu verwalten. Zum weiteren Schutz des Logins dient die Zwei-Faktor Authentifizierung.

Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zu dem Ergebnis, dass es sich bei entsprechender Umsetzung als vollständiges AVS-Konzept im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe eignet. Die Positivbewertung als vollständiges Konzept einer geschlossenen Benutzergruppe umfasst auch die Positivbewertung als technisches Mittel. Die Anforderungen der KJM an ein technisches Mittel werden mehr als erfüllt.

Damit gibt es nun 47 von der KJM positiv bewertete Konzepte bzw. Module für AV-Systeme. Dazu kommen derzeit sechs übergreifende Jugendschutzkonzepte mit AV-Systemen als Teilelementen.

Hintergrund: Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) dürfen bestimmte jugendgefährdende Inhalte in Telemedien nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben. Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote dürfen dann verbreitet werden, wenn der Anbieter beispielsweise durch ein technisches Mittel dafür Sorge trägt, dass Kinder und Jugendliche der betroffenen Altersstufe sie üblicherweise nicht wahrnehmen. Um Rechts- und Planungssicherheit zu geben, bietet die KJM interessierten Unternehmen an zu überprüfen, ob deren Konzepte zum technischen Jugendmedienschutz den gesetzlichen Anforderungen genügen.