KJM | 09/2020 |

„Genuine-ID“: KJM bewertet weiteres Konzept zur Altersverifikation positiv

System der jenID Solutions GmbH mit automatisierter Identifizierung als Teillösung eines AVS im Sinne des JMStV geeignet

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat ein weiteres Modul zur Altersverifikation (AVS-Modul) positiv bewertet. Das System „Genuine-ID“ der jenID Solutions GmbH ist eine Teillösung zur Altersverifikation für geschlossene Benutzergruppen, das eine Identifizierung mittels eines automatisierten Prozesses unter Abgleich biometrischer Daten ermöglicht.

Möchte eine Person sich mittels „Genuine-ID“ identifizieren, muss sie Bilder der Vorder- und Rückseite des zu prüfenden Ausweisdokuments erstellen. Anschließend wird sie zu Live-Aufnahmen ihres Gesichts mit vorgegebenen Mimiken wie Blinzeln oder Lächeln aufgefordert. Durch diese „Lebenderkennung“ stellt das System sicher, dass es sich tatsächlich um eine Live-Aufnahme handelt und nicht um ein Foto. Im Anschluss liest „Genuine-ID“ automatisiert die Daten des Ausweisdokuments aus, überprüft anhand diverser Sicherheitsmerkmale, ob es sich um ein echtes Ausweisdokument handelt, und führt automatisierte Sicherheits-Checks durch. Abschließend erfolgt der biometrische Abgleich des Fotos auf dem Ausweisdokument mit der Live-Aufnahme des Gesichts der zu identifizierenden Person. Das System funktioniert sowohl über mobile Endgeräte als auch über einen Webbrowser. Der Verifizierungsserver von „Genuine-ID“ kann entweder bei dem Kunden der jenID Solutions GmbH installiert und in dessen Infrastruktur integriert werden. Alternativ besteht für die Kunden die Möglichkeit, „Genuine-ID“ als Cloud-Lösung zu nutzen und sich die Ergebnisse der Identifizierung sowie die ausgelesenen Daten und Bilder mittels Programmierschnittstelle abzuholen. Die Daten werden nach der Übertragung bei der jenID Solutions GmbH gelöscht.

Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zu dem Ergebnis, dass das System „Genuine-ID“ der jenID Solutions GmbH in der vorgelegten Version und bei entsprechender Umsetzung als Modul auf der Stufe der Identifizierung im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet ist.

Damit gibt es nun 51 von der KJM positiv bewertete Konzepte bzw. Module für AV-Systeme. Dazu kommen derzeit sechs übergreifende Jugendschutzkonzepte mit AV-Systemen als Teilelementen.

Hintergrund: Nach dem JMStV dürfen bestimmte jugendgefährdende Inhalte in Telemedien nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben. Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote dürfen dann verbreitet werden, wenn der Anbieter beispielsweise durch ein technisches Mittel dafür Sorge trägt, dass Kinder und Jugendliche der betroffenen Altersstufe sie üblicherweise nicht wahrnehmen. Um Rechts- und Planungssicherheit zu geben, bietet die KJM interessierten Unternehmen an zu überprüfen, ob deren Konzepte zum technischen Jugendmedienschutz den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Von einer Angesichts-Kontrolle unter Anwesenden kann gemäß des „AVS-Rasters“ der KJM (gültig seit dem 11.12.2019) abgesehen werden, wenn die Identifizierung mittels einer Software durch einen Vergleich der biometrischen Daten des Ausweisdokuments und einem Lichtbild des zu Identifizierenden sowie einer automatischen Erfassung der Daten des Ausweisdokuments erfolgt.

 

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