KJM bewertet weitere Altersverifikationssysteme positiv

02/2024 09.01.2024

Wirksamer Schutz für Kinder und Jugendliche

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat zwei weitere Systeme zur Altersverifikation (AVS) positiv bewertet. KJM-Vorsitzender Dr. Marc Jan Eumann: „Im Supermarkt wird das Alter beim Kauf von Tabak oder alkoholischen Getränken ganz selbstverständlich kontrolliert. Warum sollte das beim Konsum von Pornos oder anderen unzulässigen Inhalten im Netz anders sein? Auch hier hat die Gesetzgeberin einen Schutz für Kinder und Jugendliche vorgesehen. Jedes weitere positiv bewertete Altersverifikationssystem trägt dazu bei, diesen Schutz umzusetzen und bietet den Anbieter*innen Rechtssicherheit.“

Folgende AVS-Konzepte hat die KJM beurteilt:

  • „IDcheck.io“ der IDnow GmbH (Modul)
  • „POSTIDENT durch AutoID“ der DHL Group (Modul)

Die KJM kam nach Prüfung dieser Konzepte zu dem Ergebnis, dass sie in der vorgelegten Version und bei entsprechender Umsetzung als Teillösungen auf der Ebene der Identifizierung im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet sind.

Hintergrund: Nach dem JMStV dürfen bestimmte jugendgefährdende Inhalte in Telemedien nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben. Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote dürfen dann verbreitet werden, wenn der Anbieter beispielsweise durch ein technisches Mittel dafür Sorge trägt, dass Kinder und Jugendliche der betroffenen Altersstufe sie üblicherweise nicht wahrnehmen. Um Rechts- und Planungssicherheit zu geben, bietet die) KJM interessierten Unternehmen an zu überprüfen, ob deren Konzepte zum technischen Jugendmedienschutz den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Von einer Angesichts-Kontrolle unter Anwesenden kann gemäß dem „AVS-Raster“ der KJM (gültig seit dem 12.05.2022) abgesehen werden, wenn die Identifizierung mittels einer Software durch einen Vergleich der biometrischen Daten des Ausweisdokuments und einem Lichtbild des zu Identifizierenden sowie einer automatischen Erfassung der Daten des Ausweisdokuments erfolgt.

Von einer Angesichts-Kontrolle unter Anwesenden („face-to-face“-Kontrolle) mit Vergleich von amtlichen Ausweisdaten (Personalausweis, Reisepass) kann abgesehen werden, wenn für die Altersprüfung ein Verfahren auf Grundlage einer automatisierten, kamerabasierten Altersermittlung genutzt wird, in dessen Rahmen eine Software Aussagen über die Wahrscheinlichkeit des Alters der zu identifizierenden Person anhand biometrischer Merkmale eines Live-Kamerabildes trifft und dabei den Zuverlässigkeitsgrad einer persönlichen Altersprüfung erreicht.