KJM bewertet weiteres Altersverifikationssystem positiv

01/2024 08.01.2024

Technischer Jugendmedienschutz ermöglicht sicheres Surfen für Kinder und Jugendliche

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat ein weiteres System zur Altersverifikation (AVS) positiv bewertet. KJM-Vorsitzender Dr. Marc Jan Eumann: „Mehr als eineinhalb Stunden spielen Jugendliche im Schnitt täglich digitale Spiele. Eine effektive Altersüberprüfung ist entscheidend, um den Zugang Minderjähriger zu ungeeigneten Inhalten zu verhindern und Kinder und Jugendliche so wirksam zu schützen. Die von der KJM positiv bewerteten Altersverifikationssysteme bieten Anbieter*innen hier die nötige Rechtssicherheit.“

Folgendes AVS-Konzept hat die KJM beurteilt:

  • „GBG GO“ der GB Group PLC (Modul)

Die KJM kam nach Prüfung dieses Konzepts zu dem Ergebnis, dass es in der vorgelegten Version und bei entsprechender Umsetzung als Teillösung auf der Ebene der Identifizierung im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet ist.

Hintergrund: Nach dem JMStV dürfen bestimmte jugendgefährdende Inhalte in Telemedien nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben. Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote dürfen dann verbreitet werden, wenn der Anbieter beispielsweise durch ein technisches Mittel dafür Sorge trägt, dass Kinder und Jugendliche der betroffenen Altersstufe sie üblicherweise nicht wahrnehmen. Um Rechts- und Planungssicherheit zu geben, bietet die KJM interessierten Unternehmen an zu überprüfen, ob deren Konzepte zum technischen Jugendmedienschutz den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Von einer Angesichts-Kontrolle unter Anwesenden kann gemäß dem „AVS-Raster“ der KJM (gültig seit dem 12.05.2022) abgesehen werden, wenn die Identifizierung mittels einer Software durch einen Vergleich der biometrischen Daten des Ausweisdokuments und einem Lichtbild des zu Identifizierenden sowie einer automatischen Erfassung der Daten des Ausweisdokuments erfolgt.

Von einer Angesichts-Kontrolle unter Anwesenden („face-to-face“-Kontrolle) mit Vergleich von amtlichen Ausweisdaten (Personalausweis, Reisepass) kann abgesehen werden, wenn für die Altersprüfung ein Verfahren auf Grundlage einer automatisierten, kamerabasierten Altersermittlung genutzt wird, in dessen Rahmen eine Software Aussagen über die Wahrscheinlichkeit des Alters der zu identifizierenden Person anhand biometrischer Merkmale eines Live-Kamerabildes trifft und dabei den Zuverlässigkeitsgrad einer persönlichen Altersprüfung erreicht.