Jugendschutzprogramme wurden 2003 als spezielles Jugendschutzinstrument bei entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten in Telemedien im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) eingeführt. Sie können Eltern eine Möglichkeit an die Hand geben, Kindern je nach Altersstufe geeignete Internetangebote freizuschalten und ungeeignete zu blockieren.
Die anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle beurteilen die Eignung von Jugendschutzprogrammen anhand von Kriterien, die die Kommission für Jugendmedienschutz festgelegt hat.