Auf die Liste jugendgefährdender Medien werden Schriften, Filme, Video- und Computerspiele sowie Internet-Angebote gesetzt, von denen eine Jugendgefährdung ausgeht. Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende oder zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien. Wenn diese Medien auf dem Index stehen, unterliegen sie weitgehenden Handelsbeschränkungen und dürfen nicht mehr beworben werden. Zuständig für Indizierungen ist die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM).
