Bestätigungsverfahren: Ein Füller setzt ein Häckchen in einem von zwei leeren Kästchen auf Papier.

KJM begrüßt Feststellung der EU-Kommission

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) begrüßt die vorläufige Feststellung der Europäischen Kommission, die zu dem Ergebnis kommt, dass Meta mit Instagram und Facebook gegen das Digitale-Dienste-Gesetz verstößt. Grund dafür sind insbesondere Defizite bei der Altersverifikation, im Plattformdesign und in der Risikobeurteilung. Zugangsrisiken für unter 13-Jährige wurden nicht ausreichend ermittelt, bewertet und gemindert.

Eva-Maria Sommer, Vorsitzende der KJM: „Endlich hat die Europäische Kommission festgestellt, dass Plattformen wie Meta ihre eigenen Altersgrenzen nicht wirksam durchsetzen. Neben der Debatte über ein drohendes Mindestalter ist dies hoffentlich ein weiterer Katalysator dafür, dass die Anbieter endlich wirksame Altersüberprüfungen einführen. Technische Lösungsansätze, die hierfür adaptiert werden können, liegen bereits ausreichend vor.“

Zur EU-Pressemitteilung: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_26_920