Über uns: Mädchen lachend im Regen unter einem großen bunten Regenschirm.

Über uns

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

Die KJM ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und den Telemedien. Ihre Aufgabe ist es, für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu sorgen, die im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verankert sind.

Als Organ der Landesmedienanstalten prüft die KJM, ob Verstöße gegen diese Bestimmungen vorliegen und entscheidet über entsprechende Folgen für die Anbieter. Dabei wird die KJM grundsätzlich erst nach Ausstrahlung oder Verbreitung eines Angebots tätig. Diejenige Landesmedienanstalt, die den betreffenden Rundfunksender lizensiert hat oder in deren Bundesland der Telemedienanbieter sitzt, vollzieht die von der KJM beschlossenen Maßnahmen (Beanstandungen, Untersagungen, Bußgelder).

Auftrag

Kinder- und Jugendschutz sowie der Schutz der Menschenwürde sind Rechtsgüter mit Verfassungsrang. Der Auftrag der KJM und anderer Jugendmedienschutz-Institutionen basiert auf dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und dem Jugendschutzgesetz.

Aufgaben

Die KJM prüft im Schwerpunkt, ob Verstöße gegen den JMStV vorliegen und entscheidet über die Maßnahmen gegen den Medienanbieter. Darüber hinaus nimmt die KJM noch weitere Aufgaben wahr, die im JMStV verankert sind.

Organisation

Als Organ der Landesmedienanstalten ist die KJM ein plurales Gremium, dessen Mitglieder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht an Weisungen gebunden sind. Erfahren Sie hier mehr über ihre Struktur, Mitglieder und Zusammenarbeit.

Sitzungstermine

Die zwölfköpfige Kommission tagt in der Regel einmal im Monat an wechselnden Orten. Hier finden Sie alle Termine für das laufende Kalenderjahr.