Weltkugel bestehernd aus zahlreichen Punkt-zu-Punkt-Verknüpfungen, wie Sender-Verknüpfungen

Technischer Jugendmedienschutz

Anbieter von Inhalten, die für Kinder oder Jugendliche beeinträchtigend sind, müssen ihre Angebote mit technischen Vorkehrungen absichern. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen unterschiedlichen Gefährdungsstufen.

Zugangskontrolle für Kinder und Jugendliche

Den Zugang zu entwicklungsbeeinträchtigenden Rundfunk- oder Telemedieninhalten können Anbieter mithilfe von Zeitgrenzen oder technischen Mitteln verhindern. In Telemedien ist auch die Alterskennzeichnung des Angebots für ein geeignetes Jugendschutzprogramm möglich. 

Bestimmte unzulässige Inhalte dürfen aufgrund ihres größeren Gefährdungspotenzials nur in Telemedien und dort auch nur unter einer Voraussetzung verbreitet werden: Hier müssen mittels Altersverifikationssystemen geschlossene Benutzergruppen hergestellt werden. Übergreifende Konzepte berücksichtigen beide Gefährdungsstufen.

Datenbank Technischer Jugendmedienschutz

  • Face Assure

    Oktober 2022 Altersverifikationssysteme (Modul) / unzulässige Inhalte

    Bei dem System „Face Assure“ der Privately SA handelt es sich um Tool zur Altersschätzung mittels künstlicher Intelligenz. Inhalteanbieter können dieses Tool in ihren eigenen Telemedienangeboten implementieren, um so das Alter von Nutzern einschätzen zu können.

    Die dahinterstehende Technik besteht aus einem neuronalen Netzwerk, welches mittels einer Vielzahl von Gesichtsbildern dazu trainiert wurde, das Alter anhand biometrischer Daten einzuschätzen.

    Zur Alterseinschätzung hat der Nutzer in die Kamera des Telefons oder in die Webcam des Computers zu schauen. Das Bild wird auf dem Gerät des Benutzers verarbeitet, um sein Alter zu schätzen. Mittels des neuronalen Netzwerks wird das Alter anhand des Bildes innerhalb von 1,5 Sekunden geschätzt. Ein Download einer App oder die Einreichung von Ausweisdokumenten werden für die Alterseinschätzung nicht benötigt, die im Rahmen der Altersschätzung übermittelten biometrischen Daten verbleiben dann ausschließlich auf dem Endgerät der zu identifizierenden Person.

    „Face Assure“ hält Vorkehrungen bereit, die Manipulation bei der Altersermittlung verhindert soll. Das Verfahren zur Ermittlung von Gesichtern erkennt, ob es sich bei der Live-Aufnahme um eine reale, lebendige Person handelt (Lebenserkennung) oder ob versucht wird, das System durch Nutzung einer Fotografie oder eines Videos von einer anderen, älteren Person zu tauschen. Bei Feststellung eines möglichen Manipluationsversuchs bricht die Altersermittlung ab.

    Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zu dem Ergebnis, dass „Face Assure“ der Privately SA in der vorgelegten Version und bei entsprechender Umsetzung somit als Teillösung auf Stufe der Identifizierung im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet ist.

    (KJM-Entscheidung Oktober 2022)

  • FinTecSystems: „FinTecSystems“

    Juni 2021 Altersverifikationssysteme (Modul) / unzulässige Inhalte

    Bei „FinTecSystems“ der FinTecSystems GmbH handelt es sich um ein Modul für eine geschlossene Benutzergruppe auf der Ebene der Identifizierung. Das Modul alleine reicht nicht aus, um eine geschlossene Benutzergruppe sicherzustellen, es muss im Rahmen eines geeigneten Gesamtkonzepts zur Anwendung kommen.

    Bei „FinTecSystems“ wird zum Abgleich der User-Daten auf eine bereits erfolgte „face-to-face“-Identifizierung zurückgegriffen. Telemedienanbieter können sich „FinTecSystems“ bedienen, um so ihren Nutzern die Identifizierung mittels Abgleich im Bereich Open Banking zu ermöglichen. Der Telemedienanbieter erhält dabei keinen Zugang zu den Kontodaten des Nutzers. Nach Abschluss der Identifizierung erhält dieser lediglich eine Bestätigung über die Volljährigkeit des Nutzers bzw. eine Bestätigung, dass die Volljährigkeit nicht bestätigt werden konnte.

    (Entscheidung der KJM vom Juni 2021)

  • First1 Networks GmbH für Internetangebot "first1.de"

    April 2008 Technische Mittel / entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte

    Im Bereich Online-Gewinnspiele war die KJM der Ansicht, dass die technische Jugendschutzmaßnahme von First1 den gesetzlichen Anforderungen an ein technisches Mittel entspricht.

    First1 plant die Verbreitung eines kostenpflichtigen Online-Wissensspiels mit Gewinnmöglichkeit unter dem Namen „Wie weit wirst Du gehen". Der Ausschluss von Minderjährigen an der Teilnahme am Online-Spiel soll gewährleistet werden, indem ein Persocheck-Verfahren unter Einbeziehung der Mobilfunknummer und der Kontodaten eingesetzt wird.

    (Entscheidung der KJM vom April 2008)

  • Full Motion Entertainment GmbH: „Mirtoo AVS” (ehemals „Crowlock”)

    Mai 2004 Altersverifikationssysteme (Gesamtkonzept) / unzulässige Inhalte

    Die Identifizierung der Kunden erfolgt durch das Post-Ident-Verfahren. Die Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang erfolgt mittels eines Challenge-Response-Verfahrens mit Hardwareschlüssel in Form einer VideoDVD und einer PIN. Hardwareschlüssel und PIN werden dem Kunden persönlich, per Post-Ident-Verfahren, zugestellt.

    (Entscheidung der KJM vom Mai 2004)

  • GB Group PLC: „GBG IDScan“

    April 2021 Altersverifikationssysteme (Modul) / unzulässige Inhalte

    Bei dem System „GBG IDscan“ handelt es sich um ein Identifizierungskonzept, welches eine Identifizierung mittels eines automatisierten Prozesses unter Abgleich biometrischer Daten ermöglicht. Das System kann in die eigenen Telemedien und Apps der jeweiligen Inhalteanbieter eingebunden werden. Hat sich ein Kunde bei einem Inhalteanbieter registriert, hat er im nächsten Schritt die Identifizierung mit „GBG IDscan“ mittels eines Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass) durchzuführen. Dann wird das zu prüfende Ausweisdokument des Nutzers in Echtzeit geprüft. „GBG IDscan“ überprüft anhand diverser Sicherheitsmerkmale, dass es sich um ein echtes Ausweisdokument handelt. Danach wird über eine Aufnahme des Nutzers ein Abgleich der biometrischen Daten mit dem Bild des Ausweisdokuments vorgenommen und anhand verschiedener Bewegungen und Mimiken (Kopf bewegen, lächeln) eine „Lebenderkennung“ durchgeführt. Nach Zustimmung des Nutzers zur Freigabe der Daten werden diese an den Inhalteanbieter übermittelt.

    Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zu dem Ergebnis, dass „GBG IDScan“ in der vorgelegten Version und bei entsprechender Umsetzung somit als Teillösung auf Stufe der Identifizierung im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet ist.

    Inhalteanbieter, die dieses Modul nutzen, müssen durch weitere Maßnahmen sicherstellen, dass im Rahmen der Authentifizierung nur die jeweils identifizierte und altersgeprüfte Person Zugang zur geschlossenen Benutzergruppe erhält und dass die Weitergabe der Zugangsberechtigung an unautorisierte Dritte erschwert wird.

    (Entscheidung der KJM vom April 2021)

  • GBG ID3global

    November 2021 Altersverifikationssysteme (Modul) / unzulässige Inhalte

    Bei dem System „GBG ID3global“ handelt es sich um ein Identifizierungskonzept, welches eine Identifizierung unter Rückgriff einer bereits erfolgten „face-to-face Kontrolle“ ermöglicht.

    Das System kann in die eigenen Telemedien und Apps der jeweiligen Inhalteanbieter eingebunden werden. Ein Kunde, der sich auf dem Angebot eine Inhalteanbieters identifizieren möchte, wird zunächst auf eine Eingabemaske des Systems „GBG ID3global“ weitergeleitet. Dort hat er bestimme Daten wie z.B. Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Straße, Postleitzahl und Ort anzugeben.

    Diese Daten werden dann über das von der KJM im September 2005 bereits positiv bewertete Modul „SCHUFA IdentitätsCheck Jugendschutz“ (mit Q-Bit) abgeglichen. Ist der Abgleich erfolgreich, ist der Nutzer identifiziert.

    Die KJM kam nach Prüfung des Systems „GBG ID3global“ der GB Group PLC zu dem Ergebnis, dass es bei entsprechender Umsetzung somit als Teillösung auf Stufe der Identifizierung im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet ist.

    Inhalteanbieter, die dieses Modul nutzen, müssen durch weitere Maßnahmen sicherstellen, dass im Rahmen der Authentifizierung nur die jeweils identifizierte und altersgeprüfte Person Zugang zur geschlossenen Benutzergruppe erhält und dass die Weitergabe der Zugangsberechtigung an unautorisierte Dritte erschwert wird.

     (KJM-Entscheidung November 2021)

  • Giesecke & Devrient GmbH: „Internet-Smartcard"

    November 2007 Altersverifikationssysteme (Modul) / unzulässige Inhalte

    Die "Internet-Smartcard" von Giesecke & Devrient stellt ein Modul für die Authentifizierung dar. Nach der Identifizierung wird dem Nutzer persönlich ein spezielles Hardware-Token übergeben: seine persönliche, auslesesichere und kopiergeschützte Internet-Smartcard. Sie wird über den USB-Anschluss in den Computer eingesteckt und gewährleistet eine gegenseitige Authentisierung ihres Inhabers und des genutzten Portals mittels sicherer Signaturen. Damit kann leicht bedienbar der Zugang zu der geschlossenen Benutzergruppe hergestellt werden. Seine Internet-Smartcard muss der Nutzer bei jeder Nutzung zur Authentifizierung in den Computer einstecken und die dazugehörige Adult-PIN eingeben. Die Smartcard allein reicht für eine geschlossene Benutzergruppe nicht aus, sondern muss vom verantwortlichen Anbieter in ein geeignetes Gesamtkonzept eingebaut werden. Neben einem ausreichenden Identifizierungsverfahren müssen hier außerdem Maßnahmen hinzukommen, die das Risiko der Weitergabe der Zugangsdaten an unberechtigte Personen wirksam reduzieren.

    Ein Beispiel für einen geeigneten Gesamtansatz ist das Konzept von Lotto Hamburg (s.u.).

    (Entscheidung der KJM vom November 2007 und vom August 2008)

  • GigaTV

    März 2024 Jugendschutzprogramme / entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte

    Bei „GigaTV“ der Vodafone GmbH handelt es sich um ein geschlossenes System. Den Kund*innen wird der Zugang zu Video-On-Demand-Inhalten sowie zu Live-TV-Programmen ermöglicht. Im Rahmen der Jugendschutzfunktion von „GigaTV“ können Altersbeschränkungen für die Altersstufen 0, 6, 12, 16 und 18 konfiguriert werden, die den Zugang zu nicht altersgerechten Inhalten beschränken. Damit entspricht „GigaTV“ den Vorgaben der deutschen Gesetzgebung.

  • giropay GmbH: "giropay-ID"

    Oktober 2012 Altersverifikationssysteme (Gesamtkonzept) / unzulässige Inhalte

    Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat das System giropay-ID der giropay GmbH als eine weitere Lösung zur Altersverifikation (AVS-Konzept) für geschlossene Benutzergruppen in Telemedien positiv bewertet. Dafür ist ein für das Online-Banking angemeldetes Girokonto des Nutzers bei einer Bank oder Sparkasse erforderlich, die am Online-Bezahlverfahren von giropay teilnimmt. Das Konzept sieht vor, dass entweder isoliert oder in Kombination mit einem Online-Bezahlvorgang an den Telemedien-Anbieter die Meldung weitergeleitet wird, ob der jeweilige Nutzer ausweislich der bei Kontoeröffnung erfolgten Identitätsprüfung volljährig ist. Bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung mit einem kontoführenden Kreditinstitut müssen der Kunde sowie etwaige weitere Verfügungsberechtigte oder Bevollmächtigte von dem kontoführenden Kreditinstitut anhand gültiger amtlicher Ausweispapiere eindeutig und persönlich gemäß den Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) und der Abgabenordnung (AO) identifiziert werden.

    Die Übermittlung des Altersmerkmals an den Telemedien-Anbieter erfolgt unmittelbar vor jedem Zugriff auf eine geschlossene Benutzergruppe unter Verwendung der technischen Infrastruktur des giropay-Systems zur Online-Überweisung, das im gesicherten Online-Banking der teilnehmenden Bank oder Sparkasse stattfindet. Der Nutzer muss seine persönlichen Zugangsdaten zum Online-Banking eingeben und die Transaktion des Altersmerkmals zusätzlich durch Eingabe einer zur einmaligen Verwendung generierten smartTAN / mobileTAN oder durch Einsatz seiner Signaturkarte autorisieren. Gibt es für ein Konto mehrere Verfügungsberechtigte, die nicht über eigene Zugangsdaten verfügen, so wird das Altersmerkmal des jüngsten Verfügungsberechtigten mitgeteilt.

    Gibt giropay dem Anbieter die Rückmeldung „volljährig“, kann der betreffende Telemedien-Anbieter unmittelbar im Anschluss daran den Zugriff auf die geschlossene Benutzergruppe freigeben.

    (Entscheidung der KJM vom Oktober 2012)

  • HanseNet

    Oktober 2005 Altersverifikationssysteme (Gesamtkonzept) / unzulässige Inhalte

    Für die Identifizierung wird das oben genannte positiv bewertete Modul „Identitäts-Check mit Q-Bit“ der Schufa genutzt. Das Schufa-Modul gewährleistet dabei eine verlässliche Identifizierung von Erwachsenen, indem auf bereits erfolgte Face-to-Face-Kontrollen von Kreditinstituten zurückgegriffen und Zugangsdaten für die geschlossene Benutzergruppe nur den zuvor als volljährig identifizierten Nutzern persönlich zugestellt werden. Für die Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang der Video-on-Demand-Angebote wird eine personalisierte Smartcard verwendet, die nur im eigenen Netz nutzbar und an den Anschluss des identifizierten Kunden gebunden ist.

    (Entscheidung der KJM vom Oktober 2005)