Der Begriff Telemedium ist neu geprägt worden, um die Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen Telediensten im Sinne des Informations- und Kommunikationsdienstegesetzes und den Mediendiensten im Sinne des Mediendienste-Staatsvertrages zu vermeiden. Gemeint sind vor allem Internet-Angebote, aber z.B. auch Teletext, für deren Jugendschutzaufsicht seit April 2003 nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Kommission für Jugendmedienschutz zuständig ist. Nach der Jugendschutzreform werden nun Rundfunk, Telemedien und Trägermedien voneinander abgegrenzt. Trägermedien fallen unter das Jugendschutzgesetz; für sie sind z.B. die BPjM und die Obersten Landesjugendbehörden zuständig.
