Glossar: Eine Lupe aufgestellt auf einem aufgeschlagenen Buch, das seitlich auf einem Tisch liegt. Der Hintergrund ist grün und verzerrt.

Glossar

Telemedien

Der Begriff Telemedium ist neu geprägt worden, um die Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen Telediensten im Sinne des Informations- und Kommunikationsdienstegesetzes und den Mediendiensten im Sinne des Mediendienste-Staatsvertrages zu vermeiden. Gemeint sind vor allem Internet-Angebote, aber z.B. auch Teletext, für deren Jugendschutzaufsicht seit April 2003 nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Kommission für Jugendmedienschutz zuständig ist. Nach der Jugendschutzreform werden nun Rundfunk, Telemedien und Trägermedien voneinander abgegrenzt. Trägermedien fallen unter das Jugendschutzgesetz; für sie sind z.B. die BPjM und die Obersten Landesjugendbehörden zuständig.

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