Das „Family Feature“ der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG soll den Nutzern plattformweiten Schutz sowohl für lineare, als auch non-lineare Inhalte ermöglichen. Bei der Grundeinstellung ab Werk ist standardmäßig eine sendungsbezogene Vorsperre aktiviert. Dadurch sind alle linearen und non-linearen Inhalte mit einer Altersfreigabe ab 12, 16 und 18 tagsüber nur nach Eingabe der Jugendschutz-PIN abrufbar. Neben dieser werkseitigen Voreinstellung können zwei weitere Modi in den Einstellungen gewählt werden:
Bei der Einstellung des Modus "Individuell" können die Kunden wählen, ab welchem Alter (ab 0, 6, 12, 16, 18) und in welchen Zeiträumen eine Jugendschutz-PIN-Abfrage erfolgen soll. Bei der Einstellung ab Alter erfolgt jeweils für alle Inhalte mit dieser und allen höheren Altersfreigaben eine PIN-Abfrage. Mit der Einstellung des Zeitraums haben die Kunden zusätzlich die Möglichkeit zu entscheiden, ob die gewählte Alterseinstellung rund um die Uhr gelten soll, oder nur im Zeitraum von 6 bis 20 Uhr.
Abonnenten, bei denen sich keine Kinder oder Jugendlichen im Haushalt befinden, haben die Möglichkeit den Modus "Nie" einzustellen. In dieser Einstellung erfolgt für keinen Inhalt eine Abfrage der Jugendschutz-PIN, auch nicht für Inhalte, die ab 18 Jahren freigegeben sind.
Alle sechs Monate werden die Abonnenten gebeten ihre Jugendschutzeinstellungen auf Aktualität zu prüfen.
Bei der Vergabe einer Jugendschutz-PIN, die nur volljährige Abonnenten erhalten, führt Sky eine Altersverifikation durch. Wurde das Alter als volljährig verifiziert, erfolgt eine Vergabe der Jugendschutz-PIN (per KJM zertifiziertem E-Mail-Verfahren oder direkt an den Kunden zusammen mit dem Receiver).
(Entscheidung der KJM vom Mai 2019 - zunächst befristet für den Zeitraum von zwei Jahren mit Option auf Verlängerung)