4. Tätigkeitsbericht

Berichtszeitraum März 2009 - Februar 2011
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Novelle scheitert, Jugendmedienschutz lebt! So kurz und knapp lässt sich am besten beschreiben, was den Berichtszeitraum des Vierten Berichts der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) über die Durchführung der Bestimmungen des Staatsvertrags über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV) allem voran prägte: das überraschende und kurzfristige Scheitern der JMStV-Novelle im Dezember 2010.

Der seit 2003 bestehende JMStV gilt also nach wie vor. Er führte das erfolgreiche Modell der regulierten Selbstregulierung ein, das auf die Eigenverantwortung der Anbieter und die nachgehende Kontrolle durch die KJM setzt. Ein Erfolgsmodell, wie vorliegender Bericht über den Zeitraum von März 2009 bis Februar 2011 dokumentiert. Dennoch sieht die KJM - im Zeitalter der Konvergenz der Medien - durchaus etwas Feinjustierungsbedarf: Deshalb hatte sie die geplanten Neuregelungen, die vor allem den Jugendmedienschutz im Internet betrafen, grundsätzlich begrüßt.

Inhalt

  1. Die KJM
  2. Anwendung der Bestimmungen des JMStV
  3. Novellierung des JMStV
  4. Für mehr Transparenz und Akzeptanz: Öffentlichkeitsarbeit der KJM
  5. Fünf Thesen für einen besseren Jugendmedienschutz
  6. Anlagen