Struktur

Mit dem 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist im Jahr 2010 eine Gemeinsame Geschäftsstelle (GGS) der Landesmedienanstalten für alle Kommissionen ins Leben gerufen worden. Dies hat seit 01.09.2013 eine Änderung der Zuarbeit für die KJM zur Folge.

Bis 31.08.2013 war die KJM-Stabsstelle in München für inhaltliche Fragen, Grundsatzangelegenheiten und die Öffentlichkeitsarbeit der KJM zuständig. Die Geschäftsstelle in Erfurt war im gleichen Zeitraum für koordinierende und organisatorische Tätigkeiten zuständig.

Seit 01.09.2013 sind die Tätigkeiten der KJM-Geschäftsstelle in Erfurt in der GGS in Berlin aufgegangen. Die Aufgaben der KJM-Stabsstelle werden nun zum Teil in der GGS, zum Teil beim Vorsitzenden und zum Teil in den Landesmedienanstalten bearbeitet. (Themenverantwortung)

Der Bereich KJM in der GGS in Berlin ist insbesondere für koordinierende und organisierende Tätigkeiten zuständig. So fallen beispielsweise die Bearbeitung von Beschwerden und Anfragen von Mediennutzern als auch die Organisation der Prüfverfahren in ihren Bereich. Sie ist für die Vorbereitung der monatlich stattfindenden KJM-Sitzungen und für die Federführung verschiedener thematischer Arbeitsgruppen zuständig.

Um eine transparente Öffentlichkeitsarbeit zu gewährleisten, gehört das Veröffentlichen von Pressemitteilungen, das Publizieren von Tätigkeitsberichten und Broschüren, die Betreuung des Onlineauftritts der KJM sowie die Konzeption und Koordination von Veranstaltungen zu den Aufgaben des Bereichs KJM in der GGS.

Vernetzung

Um gerade im Bereich der Telemedien eine Vernetzung der verschiedenen Aufsichtsinstitutionen zu schaffen, sieht der JMStV eine enge Zusammenarbeit zwischen der KJM, jugendschutz.net und der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) vor. Organisatorisch ist jugendschutz.net an die KJM angebunden und unterstützt sie bei Recherchen im Internet. Die BzKJ holt vor einer Entscheidung über Indizierungsanträge für Telemedien die Stellungnahme der KJM ein; die KJM kann auch selbst Indizierungsanträge bei der BzKJ stellen.