Auftrag: Ein bunter großer Regenschirm im Regen. Hinter dem Regenschirm befindet sich eine Graslandschaft und ein weiterer verschwommener Regenschirm in der Ferne.

Auftrag

Kinder und Jugendliche sollen ohne Beeinträchtigung eine eigene Identität ausbilden können und zu einer gesellschaftlich integrierten Persönlichkeit heranwachsen. Manche Einflüsse aus der Erwachsenenwelt, die noch nicht ihrem Entwicklungsstand entsprechen, können dabei negative Auswirkungen haben. Deshalb hat der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Deutschland Verfassungsrang.

Im Jugendschutz geht es grundsätzlich darum,

  • Gefährdungen möglichst nicht entstehen zu lassen (struktureller Jugendschutz),
  • über Gefährdungen aufzuklären und zur Bewältigung anzuleiten (erzieherischer Jugendschutz) und
  • den Umgang mit Gefährdungen zu regeln (gesetzlicher Jugendschutz).

Auch bei ihrer Mediennutzung müssen Heranwachsende vor negativen Einflüssen geschützt werden. Diese medialen Schonräume schafft der gesetzliche Jugendmedienschutz. In Deutschland basiert er auf dem Jugendschutzgesetz des Bundes (JuSchG) und dem „Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien“ (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV).

Das JuSchG regelt den Jugendschutz für Medieninhalte auf Trägermedien, wie zum Beispiel Film-DVDs oder Videospiele. Jugendgefährdende Medien können indiziert werden. Das bedeutet, sie unterliegen Vertriebsbeschränkungen, damit sie nur Erwachsenen, nicht aber Kindern oder Jugendlichen zugänglich sind. Für Indizierungsverfahren ist die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) zuständig.

Der JMStV fasst den privaten Rundfunk (Fernsehen und Hörfunk) und die Telemedien (vor allem das Internet) unter dem Aufsichtsdach der KJM zusammen. Dadurch wird verhindert, dass gleiche Inhalte in verschiedenen Medien unterschiedlichen Regeln unterliegen. Die KJM prüft gemäß ihrem Auftrag, ob Verstöße gegen den JMStV vorliegen und entscheidet über die Maßnahmen gegen den Medienanbieter. Die KJM versteht sich aber nicht nur als Aufsichtsinstanz, sondern will auch gesellschaftspolitische Prozesse anstoßen.