Aufgaben: Sieben Notizzettel in lila, blau, orange und unterschiedliche Grüntöne auf Holzuntergrund klebend.

Aufgaben

Aufgabe des Jugendmedienschutzes im Allgemeinen ist es, Medieninhalte aufgrund ihres Gefährdungspotenzials für Kinder und Jugendliche zu beurteilen und deren öffentliche Verbreitung zu regeln. Aufgabe der KJM im Speziellen ist die Umsetzung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV). Sie dient dabei der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt als Organ bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Die KJM prüft im Schwerpunkt, ob Verstöße gegen den JMStV vorliegen und entscheidet über die Maßnahmen gegen den Medienanbieter. Vollzogen werden diese Maßnahmen von den Landesmedienanstalten.

Neben der Prüfung von Rundfunksendungen und Internetangeboten nimmt die KJM unter anderem folgende Aufgaben wahr:

  • Festlegung von Sendezeiten
  • Prüfung und Genehmigung von Verschlüsselungs- und Vorsperrungstechnik
  • Definition von Kriterien für die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen
  • Abgabe von Indizierungsanträgen bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ)
  • Stellungnahme zu Indizierungsanträgen der BzKJ

Auch die Stärkung und Weiterentwicklung des im JMStV festgelegten Systems der regulierten Selbstregulierung gehört zu den Kernaufgaben der KJM: Der JMStV verfolgt damit das Ziel, die Eigenverantwortung der Anbieter zu stärken. Das heißt: Anerkannten Selbstkontrolleinrichtungen wird ein gesetzlich festgeschriebener Entscheidungsrahmen zugebilligt, den die KJM nur begrenzt überprüfen darf. Halten sich die Anbieter an die Vorgaben einer anerkannten Selbstkontrolleinrichtung, sind Sanktionen grundsätzlich nur möglich, wenn die Einrichtung ihren Beurteilungsspielraum überschreitet.

Auf Antrag prüft die KJM außerdem, ob die Altersbewertung einer anerkannten Selbstkontrolleinrichtung von den obersten Landesjugendbehörden zu übernehmen ist.