Mensch am Computer

Unzulässige Inhalte

Unzulässige Angebote dürfen in Rundfunk und Telemedien grundsätzlich nicht verbreitet werden. Allerdings gibt es eine Ausnahme.

Altersverifikationssysteme

Einige unzulässige Inhalte dürfen in Telemedien dann verbreitet werden, wenn durch geschlossene Benutzergruppen sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche nicht auf sie zugreifen können. Das Schutzniveau bei diesen sogenannten „relativ unzulässigen Inhalten“ liegt also deutlich höher als bei entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten. Geschlossene Benutzergruppen können Anbieter durch den Einsatz von Altersverifikationssystemen herstellen.

Pornografische, bestimmte indizierte und offensichtlich schwer jugendgefährdende Inhalte dürfen im Internet nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen gewährleistet, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben. Zur Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen werden so genannte Altersverifikationssysteme (AV-Systeme) bzw. Altersprüfsysteme eingesetzt.

Die Anforderungen an solche AV-Systeme sind wesentlich höher als die Anforderungen an technische Mittel für entwicklungsbeeinträchtigende Angebote: Sie müssen gewährleisten, dass eine Volljährigkeitsprüfung über eine persönliche Identifizierung erfolgt und beim einzelnen Nutzungsvorgang nur identifizierte und altersgeprüfte Personen Zugang erhalten.

Eckpunkte

Frau hantiert mit Laptop und Smartphone.

Gemäß den Eckpunkten der KJM ist Altersverifikation für geschlossene Benutzergruppen durch zwei miteinander verbundene Schritte sicherzustellen:

  1. durch eine zumindest einmalige Identifizierung (Volljährigkeitsprüfung), die grundsätzlich über persönlichen oder vorgelagerten Kontakt erfolgen muss. Voraussetzung für eine verlässliche Volljährigkeitsprüfung ist dabei die persönliche Identifizierung von natürlichen Personen inklusive Überprüfung ihres Alters. Die persönliche Identifizierung ist notwendig, damit Fälschungs- und Umgehungsrisiken möglichst vermieden werden.
  2. durch Authen­tifizierung beim einzelnen Nutzungsvorgang. Die Authentifizierung dient der Sicherstellung, dass nur die jeweils identifizierte und altersgeprüfte Person Zugang zu geschlossenen Benutzergruppen erhält, und soll die Weitergabe von Zugangsberechtigungen an unautorisierte Dritte erschweren.

Details dazu entnehmen Sie bitte den Kriterien zur Bewertung von Konzepten für Altersverifikationssysteme (AVS-Raster).

Verfahren der Positivbewertung

Der JMStV enthält kein Anerkennungsverfahren für geschlossene Benutzergruppen oder AV-Systeme. Daher hat die KJM ein Verfahren der Positivbewertung entwickelt und bewertet auf Anfrage von Unternehmen oder Anbietern entsprechende Konzepte. Dies dient der Verbesserung des Jugendschutzes im Internet und ist gleichzeitig ein Service für die Anbieter für mehr Rechts- und Planungssicherheit.

Die Hauptverantwortung für die JMStV-konforme Gestaltung eines Internetangebots liegt aber beim Inhalteanbieter. Er muss sicherstellen, dass pornografische und bestimmte andere jugendgefährdende Inhalte in seinem Angebot nur für Erwachsene zugänglich sind (geschlossene Benutzergruppen). Er kann sich dabei technischer Jugendschutz-Konzepte bedienen, die die KJM bereits positiv bewertet hat. Positivbewertungen können von der KJM im Rahmen von Pressemitteilungen veröffentlicht werden.

Bewertung durch die KJM

Die KJM bewertet sowohl Konzepte für Gesamtlösungen als auch für Teillösungen (Module) für geschlossene Benutzergruppen.

Die KJM bewertet ausschließlich Konzepte. Für die aufsichtsrechtliche Beurteilung ist die Umsetzung der geschlossenen Benutzergruppen in der Praxis entscheidend.

Das AVS-Raster der KJM spezifiziert die Anforderungen der KJM. Es dient dazu, die Entscheidungsprozesse der KJM bei der Bewertung transparent zu machen und Standards zu definieren.

Datenbank Altersverifikationssysteme

  • Nevis Security AG: „Nevis Authentication Cloud“

    Dezember 2020 Altersverifikationssysteme (Modul) / unzulässige Inhalte

    Bei dem System „Nevis Authentication Cloud“ der Nevis Security AG handelt es sich um ein Konzept, welches eine Authentifizierung mittels biometrischer Daten bzw. individuellem Passwort über eine App ermöglicht. Will sich eine Person bei einem Inhalteanbieter registrieren und diesem Angebot ist eine geschlossene Benutzergruppe vorgeschaltet, hat sich die Person zunächst über KJM-konforme Identifikationsmodule zu identifizieren. Welches Modul eingesetzt wird, obliegt dem Inhalteanbieter. Das Ergebnis der Identifizierung wird dann mittels sog. REST-API-Calls an die „Nevis Authentication Cloud“ übersandt, bei der sich der Nutzer registrieren muss. Dafür muss er einen im Browser angezeigten QR-Code mit der zuvor auf seinem Smartphone installierten App einscannen. Sodann kann sich der Nutzer zwischen den Anmeldemethoden Face-ID, Fingerprint oder selbstgewähltes Passwort zu entscheiden, die er für die Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang nutzen möchte.

    Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zu dem Ergebnis, dass das System „Nevis Authentication Cloud“ der Nevis Security AG in der vorgelegten Version als Modul auf der Stufe der Authentifizierung im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet ist. Inhalteanbieter, die dieses Modul nutzen, müssen eine Identifizierung über KJM-konforme Identifikationsmodule und die Übermittlung des Identifizierungsergebnisses an die „Nevis Authentication Cloud“ sicherstellen.

    (Entscheidung der KJM vom Dezember 2020)

  • Node A Consulting GmbH : „auXenticate“

    Dezember 2020 Altersverifikationssysteme (Gesamtkonzept) / unzulässige Inhalte

    Möchte ein Nutzer das System „auXenticate“ der Node A Consulting GmbH für eine Altersverifikation nutzen, muss er sich zunächst mit der auXenticate App identifizieren: Der Nutzer gibt seine persönlichen Daten in die App ein, die diese Daten sicher speichert und eine AppID generiert. Diese ID ist fest mit der Installation auf dem Smartphone verbunden und stellt somit sicher, dass die App weder auf ein anderes Gerät verschoben noch auf verschiedene Geräte dupliziert werden kann. Die App überprüft zudem die Daten des Nutzers mittels einschlägiger, sicherer Authentifizierungsverfahren. Hierbei kommen ausschließlich bereits positiv bewertete Verfahren zum Einsatz. Um die Registrierung abzuschließen, muss der Nutzer zum einen mit der App einen Registrierungscode scannen, den er per Mail zugesendet bekommt, und zum anderen die Registrierungs-PIN eingeben, die er per SMS erhält. Die jeweilige Authentifizierung erfolgt entweder durch das Einscannen eines QR-Codes, der dem Angebot vorgeschaltet ist, für das eine Altersverifikation erfolgen soll, oder durch die App, wenn das Angebot auf dem Smartphone selbst genutzt wird. Durch den Scan bzw. durch Öffnen des Angebots mittels der App wird automatisch eine Altersüberprüfung durchgeführt.

    Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zu dem Ergebnis, dass das System „auXenticate“ der Node A Consulting GmbH in der vorgelegten Version und bei entsprechender Umsetzung als vollständiges AVS-Konzept im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet ist.

    (Entscheidung der KJM vom Dezember 2020)

  • Nordwest Lotto und Toto Hamburg – Staatliche Lotterie der Freien und Hansestadt Hamburg

    Juli 2007 Altersverifikationssysteme (Gesamtkonzept) / unzulässige Inhalte

    Beim Konzept von LOTTO Hamburg erfolgt die Identifizierung der Internet-Nutzer über das „Lotto-Ident-Verfahren“: Die Volljährigkeit des Kunden wird in einer Lotto-Annahmestelle persönlich und mit Abgleich von Personalausweis oder Reisepass überprüft. Für die Authentifizierung ist eines des o.g. Module – die Internet-Smartcard der Giesecke und Devrient GmbH – vorgesehen: Nach erfolgreicher Identifizierung erhält der Kunde vor Ort ein spezielles Hardware-Token: seine persönliche, auslesesichere und kopiergeschützte Internet-Smartcard. Sie wird über den USB-Anschluss in den Computer eingesteckt und gewährleistet eine gegenseitige Authentisierung ihres Inhabers und des genutzten Portals mittels sicherer Signaturen. Damit kann leicht bedienbar der Zugang zu der geschlossenen Benutzergruppe hergestellt werden. Seine Smartcard muss der Nutzer bei jedem Lotterie- bzw. Wettspiel zur Authentifizierung in den Computer einstecken und die dazugehörige Adult-PIN eingeben. Das grundsätzliche Risiko, dass ein Nutzer seine Smartcard und Zugangsdaten an unberechtigte Dritte weitergibt, wird dadurch reduziert, dass dem berechtigten Nutzer dabei Kosten entstehen können. Der Nutzer ist auch der Eigentümer des Bankkontos, von dem aus die Spieltransaktionen bezahlt werden.

    (Entscheidung der KJM vom Juli 2007)

  • Ondato Biometric Authentication

    März 2022 Altersverifikationssysteme (Gesamtkonzept) / unzulässige Inhalte

    Das System „Ondato Biometric Authentication“ der Ondato UAB ist als vollständiges AVS-Konzept im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet.

    Die Identifizierung erfolgt durch die Systeme „Ondato Photo Identifcation“ oder „Ondato Video Identification“ (siehe Module). Im Anschluss erfasst Ondato eine biometrische 3D-Karte einer Person und speichert sie in der Datenbank.

    Die Authentifizierung erfolgt mittels biometrischer Daten. Der Nutzer hat dazu über „Ondato Biometric Authentication“ eine Aufnahme seines Gesichts zu tätigen. Im Anschluss erfolgt ein Abgleich mit der in der Datenbank hinterlegen biometrischen 3D-Karte des Nutzers. Ist der Abgleich erfolgreich ist der Nutzer authentifiziert.

    Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts „Ondato Biometric Authentication“ zum Ergebnis, dass es sich bei entsprechender Umsetzung als vollständiges AVS-Konzept im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe eignet.

    (KJM-Entscheidung März 2022)

  • Ondato Photo Identification /Ondato Video Identification

    März 2022 Altersverifikationssysteme (Modul) / unzulässige Inhalte

    Bei dem System Ondato Photo Identification“ der Ondato UAB handelt es sich um ein Identifizierungskonzept, welches eine Identifizierung mittels eines automatisierten Prozesses unter Abgleich biometrischer Daten ermöglich ermöglicht. Das System kann in die eigenen Telemedien und Apps der jeweiligen Inhalteanbieter eingebunden werden. Der Nutzer, der sich über „Ondato Photo Identifcation“ identifizieren möchte, hat zunächst auszuwählen, mit welchem Ausweisdokument er sich identifizieren möchte. Ein Nutzer, der sich über „Ondato Video Identification“ identifizieren möchte wird dann mit einem Agenten per Video verbunden. Der Agent erstellt Fotos des Nutzers sowie Fotos des Ausweisdokuments.  Im Anschluss liest „Ondato Photo Identifcation“ bzw „Ondato Photo Identification“ automatisiert sämtliche Daten des Ausweisdokuments aus und überprüft anhand diverser Sicherheitsmerkmale, dass es sich um ein echtes Ausweisdokument handelt. Sodann erfolgt eine automatische Durchführung spezieller Sicherheits-Checks, um Betrugsversuche zu verhindern. Abschließend erfolgt automatisiert der biometrische Abgleich des Fotos auf dem Ausweisdokument mit der Live-Aufnahme des Gesichts der zu identifizierenden Person.

    Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zu dem Ergebnis, dass „Ondato Photo Identification“ und „Ondato Video Identification“ in der vorgelegten Version und bei entsprechender Umsetzung somit als Teillösung auf Stufe der Identifizierung im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet ist.

    Inhalteanbieter, die dieses Modul nutzen, müssen durch weitere Maßnahmen sicherstellen, dass im Rahmen der Authentifizierung nur die jeweils identifizierte und altersgeprüfte Person Zugang zur geschlossenen Benutzergruppe erhält und dass die Weitergabe der Zugangsberechtigung an unautorisierte Dritte erschwert wird.

    (KJM-Entscheidung März 2022)

  • Onfido Ltd.: „Onfido“

    Oktober 2020 Altersverifikationssysteme (Gesamtkonzept) / unzulässige Inhalte

    Eine Person, die sich mittels „Onfido“ der Onfido Ltd. als Dienstleister zur Nutzung von Onlinediensten Dritter identifizieren möchte, kann mit der entsprechenden App Bilder ihres Ausweisdokuments sowie ein Live-Selfievideo oder -Bild erstellen. Diese Aufnahmen werden an einen Server der Onfido Ltd. gesendet, und mit Hilfe eines hybriden Ansatzes, der künstliche Intelligenz und erfahrene menschliche Analysten kombiniert, auf Echtheit geprüft. Die Prüfung erfolgt automatisiert und beinhaltet Sicherheits-Checks, um Betrugsversuche zu verhindern. Der anschließende biometrische Abgleich des Fotos auf dem Ausweisdokument mit dem Selfie-Bild oder der Live-Aufnahme des Gesichts der zu identifizierenden Person wird ebenfalls automatisiert durchgeführt. Auch die Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang erfolgt mittels biometrischer Daten.

    Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zu dem Ergebnis, dass das System „Onfido“ der Onfido Ltd. in der vorgelegten Version und unter der Maßgabe, dass in Deutschland ein Mindestalter von 18 Jahren festgelegt wird, als vollständiges AVS-Konzept im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet ist.

    (Entscheidung der KJM vom Oktober 2020)

  • Premiere AG: „Blue Movie“

    Oktober 2005 Altersverifikationssysteme (Gesamtkonzept) / unzulässige Inhalte

    Die Identifizierung der Kunden wird entweder durch das positiv bewertete Schufa-Modul „Identitäts-Check mit Q-Bit“ oder vor Ort im Handel durch geschultes und ausgebildetes Personal durchgeführt. Das Schufa-Modul gewährleistet dabei eine verlässliche Identifizierung von Erwachsenen, indem auf bereits erfolgte Face-to-Face-Kontrollen von Kreditinstituten zurückgegriffen und die Zugangsdaten für die geschlossene Benutzergruppe nur den zuvor als volljährig identifizierten Nutzern persönlich zugestellt werden. Die Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang erfolgt über eine personalisierte Smartcard. Der „Blue Movie“-Kunde muss bei jeder Filmbestellung seinen persönlichen Adult-PIN angeben. Um die Gefahr der Weitergabe von Zugangsdaten weiter zu reduzieren, sind Bezahlfunktionen integriert.

    (Entscheidung der KJM vom Dezember 2003 in der Fassung der Entscheidung vom Oktober 2005)

  • PXL Vision AG: „PXL Identity Platform“

    April 2021 Altersverifikationssysteme (Modul) / unzulässige Inhalte

    Bei dem System „PXL Identity Platform“ handelt es sich um ein Identifizierungskonzept, das eine Identifizierung mittels eines automatisierten Prozesses unter Abgleich biometrischer Daten ermöglicht. „PXL Identity Platform“ bietet Inhalteanbietern verschiedene Produktoptionen, mittels derer sie den Zugang zu ihren Inhalten durch die vorherige Prüfung der Volljährigkeit des Nutzungswilligen beschränken können. Die Produkte von „PXL Identity Platform“ können in der Hoheit von „PXL Identity Platform“ betrieben werden, d.h. der Inhalteanbieter verweist zum Zwecke der Altersverifikation auf die App oder Webseite von „PXL Identity Platform“ (Daego Mobile App/Daego Web App). Sie können aber auch unmittelbar vom Inhalteanbieter in seine eigenen Prozesse und Systeme eingebunden und betrieben werden (Whitelabel Lösungen, SDK Lösungen). Im Folgenden bezieht sich die Prozessbeschreibung nur auf die Identifizierung im Rahm der „PXL Identity Platform“ Daego Web App. Die Prozesse bei den anderen Methoden sind jedoch nahezu identisch.

    Hat sich ein Kunde bei einem Inhalteanbieter registriert, hat er im nächsten Schritt die Identifizierung mit „PXL Identity Platform“ durchzuführen. „PXL Identity Platform“ steuert die zu identifizierende Person durch die Aufnahme der Bilder. Zunächst hat der Nutzer Bilder des zu prüfenden Ausweisdokuments zu erstellen. Im Anschluss überprüft „PXL Identity Platform“ anhand diverser Sicherheitsmerkmale, dass es sich um ein echtes Ausweisdokument handelt. Im Anschluss an einen Sicherheitscheck hat der Nutzer ein Selfie-Video zu erstellen. „PXL Identity Platform“ führt zunächst eine „Lebenderkennung“ durch und dann einen Abgleich der biometrischen Daten des Selfie-Videos sowie des Bildes auf dem Ausweisdokument. Nach Zustimmung des Nutzers zur Freigabe der Daten werden diese an den Inhalteanbieter übermittelt.

    Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zu dem Ergebnis, dass „PXL Identity Platform“ in der vorgelegten Version und bei entsprechender Umsetzung somit als Teillösung auf Stufe der Identifizierung im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet ist.

    Inhalteanbieter, die dieses Modul nutzen, müssen durch weitere Maßnahmen sicherstellen, dass im Rahmen der Authentifizierung nur die jeweils identifizierte und altersgeprüfte Person Zugang zur geschlossenen Benutzergruppe erhält und dass die Weitergabe der Zugangsberechtigung an unautorisierte Dritte erschwert wird.

    (Entscheidung der KJM vom April 2021)

  • RISER ID Services GmbH: „ID Check“

    Mai 2013 Altersverifikationssysteme (Modul) / unzulässige Inhalte

    Beim „ID Check“ der RISER ID Services GmbH handelt es sich um ein Modul (Teillösung) auf der Stufe der Identifizierung zur Altersprüfung für den wiederholten Nutzungsvorgang.

    Basis für die Altersprüfung durch den „ID Check“ bildet eine bereits persönlich erfolgte Identifizierung in den Meldeämtern, indem auf die Melderegister der Kommunen zurückgegriffen wird. Damit ein Telemedienanbieter über den RISER ID Check die positive Auskunft „identifiziert“ aus dem Melderegister erhält, muss die betreffende Person über einen elektronischen Zugriff des ID Check-Systems auf das amtliche Melderegister eindeutig anhand ihres Namens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift identifiziert werden. Die im Melderegister gespeicherten relevanten Personendaten basieren auf einer „face-to-face“-Identifizierung im Meldeamt mit amtlichen Ausweisdaten.

    Bei Telemedien-Anbietern, die sich im Rahmen eines geeigneten Gesamtkonzepts zur Altersprüfung ihrer Nutzer des Identifizierungsmoduls „ID Check“ von RISER bedienen, muss der Anbieter anschließend zusätzlich sicherstellen, dass die Auslieferung von Zugangsdaten nur an diejenige Person erfolgt, die über den Datenabgleich als volljährig bestätigt wurde. Dies kann z.B. eigenhändig per Einschreiben an die durch den „ID Check“ bestätigten Adressdaten geschehen oder durch eine ähnlich qualifizierte Alternative.

    (Entscheidung der KJM vom Mai 2013)

  • RST Datentechnik/F.I.S.: „AVSKey/AVSKeyfree“ plus „digipay“

    September 2004 Altersverifikationssysteme (Gesamtkonzept) / unzulässige Inhalte

    Bei „AVSKey/AVSKeyfree“ plus „digipay“ ist die Identifizierung der Kunden mittels Post-Ident-Verfahren vorgesehen. Für die Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang werden eine individualisierte und kopiergeschützte CD-ROM und eine Adult-PIN eingesetzt. Durch das zusätzliche Payment-Modul „digipay“ wird die Gefahr der Weitergabe der Zugangsdaten minimiert.

    (Entscheidung der KJM vom September 2004)