Mensch am Computer

Unzulässige Inhalte

Unzulässige Angebote dürfen in Rundfunk und Telemedien grundsätzlich nicht verbreitet werden. Allerdings gibt es eine Ausnahme.

Altersverifikationssysteme

Einige unzulässige Inhalte dürfen in Telemedien dann verbreitet werden, wenn durch geschlossene Benutzergruppen sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche nicht auf sie zugreifen können. Das Schutzniveau bei diesen sogenannten „relativ unzulässigen Inhalten“ liegt also deutlich höher als bei entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten. Geschlossene Benutzergruppen können Anbieter durch den Einsatz von Altersverifikationssystemen herstellen.

Pornografische, bestimmte indizierte und offensichtlich schwer jugendgefährdende Inhalte dürfen im Internet nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen gewährleistet, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben. Zur Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen werden so genannte Altersverifikationssysteme (AV-Systeme) bzw. Altersprüfsysteme eingesetzt.

Die Anforderungen an solche AV-Systeme sind wesentlich höher als die Anforderungen an technische Mittel für entwicklungsbeeinträchtigende Angebote: Sie müssen gewährleisten, dass eine Volljährigkeitsprüfung über eine persönliche Identifizierung erfolgt und beim einzelnen Nutzungsvorgang nur identifizierte und altersgeprüfte Personen Zugang erhalten.

Eckpunkte

Frau hantiert mit Laptop und Smartphone.

Gemäß den Eckpunkten der KJM ist Altersverifikation für geschlossene Benutzergruppen durch zwei miteinander verbundene Schritte sicherzustellen:

  1. durch eine zumindest einmalige Identifizierung (Volljährigkeitsprüfung), die grundsätzlich über persönlichen oder vorgelagerten Kontakt erfolgen muss. Voraussetzung für eine verlässliche Volljährigkeitsprüfung ist dabei die persönliche Identifizierung von natürlichen Personen inklusive Überprüfung ihres Alters. Die persönliche Identifizierung ist notwendig, damit Fälschungs- und Umgehungsrisiken möglichst vermieden werden.
  2. durch Authen­tifizierung beim einzelnen Nutzungsvorgang. Die Authentifizierung dient der Sicherstellung, dass nur die jeweils identifizierte und altersgeprüfte Person Zugang zu geschlossenen Benutzergruppen erhält, und soll die Weitergabe von Zugangsberechtigungen an unautorisierte Dritte erschweren.

Details dazu entnehmen Sie bitte den Kriterien zur Bewertung von Konzepten für Altersverifikationssysteme (AVS-Raster).

Verfahren der Positivbewertung

Der JMStV enthält kein Anerkennungsverfahren für geschlossene Benutzergruppen oder AV-Systeme. Daher hat die KJM ein Verfahren der Positivbewertung entwickelt und bewertet auf Anfrage von Unternehmen oder Anbietern entsprechende Konzepte. Dies dient der Verbesserung des Jugendschutzes im Internet und ist gleichzeitig ein Service für die Anbieter für mehr Rechts- und Planungssicherheit.

Die Hauptverantwortung für die JMStV-konforme Gestaltung eines Internetangebots liegt aber beim Inhalteanbieter. Er muss sicherstellen, dass pornografische und bestimmte andere jugendgefährdende Inhalte in seinem Angebot nur für Erwachsene zugänglich sind (geschlossene Benutzergruppen). Er kann sich dabei technischer Jugendschutz-Konzepte bedienen, die die KJM bereits positiv bewertet hat. Positivbewertungen können von der KJM im Rahmen von Pressemitteilungen veröffentlicht werden.

Bewertung durch die KJM

Die KJM bewertet sowohl Konzepte für Gesamtlösungen als auch für Teillösungen (Module) für geschlossene Benutzergruppen.

Die KJM bewertet ausschließlich Konzepte. Für die aufsichtsrechtliche Beurteilung ist die Umsetzung der geschlossenen Benutzergruppen in der Praxis entscheidend.

Das AVS-Raster der KJM spezifiziert die Anforderungen der KJM. Es dient dazu, die Entscheidungsprozesse der KJM bei der Bewertung transparent zu machen und Standards zu definieren.

Datenbank Altersverifikationssysteme

  • CheckTech Service GmbH: „CheckTech Service“

    März 2017 Altersverifikationssysteme (Modul) / unzulässige Inhalte

    Bei dem System "CheckTech Service" handelt es sich um ein Modul (Teillösung) auf der Stufe der Identifizierung, das eine "face-to-face-Kontrolle" per Webcam ermöglicht. Zunächst wird die zu prüfende Person durch geschulte Mitarbeiter der CheckTech Service GmbH im Videobild in Augenschein genommen.  Danach wird der Nutzer aufgefordert, das jeweils zur Prüfung vorgesehene Dokument, den Personalausweis oder Reisepass, in die Kamera zu halten, damit der Prüfer feststellen kann, ob es für den jeweiligen Prüfvorgang zugelassen ist. Im nächsten Schritt wird überprüft, ob die vor der Kamera sitzende Person mit dem Ausweisdokument übereinstimmt. Nach Abschluss des bisherigen Prüfverfahrens erfolgt die eigentliche Prüfung der Daten, bei der die Prüfer die Personendaten erfassen und kontrollieren und anhand des Geburtsdatums vom System automatisch die Volljährigkeit des Nutzers bestätigt wird. Im Anschluss daran wird dem Nutzer systemseitig eine individuelle Freischaltungs-TAN auf seine Mobilfunknummer zugeschickt, die er im System eingeben muss.

    Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zu dem Ergebnis, dass es sich bei entsprechender Umsetzung als Teillösung auf der Stufe der Identifizierung im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe eignet. Das Modul alleine reicht jedoch nicht aus, um eine geschlossene Benutzergruppe zu gewährleisten, es muss im Rahmen eines Gesamtkonzepts zur Anwendung kommen.

    (Entscheidung der KJM vom März 2017)

  • Colbette II Ltd.: „AVS AgeID“

    Juni 2016 Altersverifikationssysteme (Gesamtkonzept) / unzulässige Inhalte

    Bei dem System „AVS AgeID“ handelt es sich um ein vollständiges Konzept für ein AVS, das verschiedene Möglichkeiten der Identifizierung und der Authentifizierung bietet. Die Identifizierung kann der Nutzer entweder direkt über eine Registrierung auf der Website des Systems vornehmen oder durch eine Registrierung auf einer Internetplattform seiner Wahl, die Inhalte im Rahmen einer geschlossenen Benutzergruppe enthält, und auf der das System AgeID.com zum Einsatz kommt. Nach Erstellung des Nutzerkontos auf einer solchen Internetplattform wird der Nutzer aufgefordert, zur Website von AgeID.com zu wechseln, um sich dort zu identifizieren. Auf der Webseite muss er dann ebenfalls einen Nutzeraccount für das System AgeID.com erstellen, indem er seine persönlichen Daten eingibt. Die dort erstellten Zugangsdaten können dann im Rahmen eines Universal-Logins genutzt werden, indem das Nutzerkonto der Internetplattform mit dem Nutzerkonto von AgeID.com verknüpft wird. Nach erfolgter Registrierung hat der Nutzer die Auswahl zwischen zwei Identifizierungsoptionen, die beide bereits von der KJM als Teillösungen für ein AVS positiv bewertet wurden.

    Die Authentifizierung erfolgt entweder mittels einer App, mittels einer SMS, die an ein zuvor bestimmtes Mobiltelefon geschickt wird, oder über den Internetbrowser des Nutzers, der mit AgeID.com verbunden ist. Im Rahmen der zuletzt genannten Möglichkeit wird der Computer bzw. Internetbrowser des Nutzers mittels eines komplexen Authentifizierungssystems mit dem Nutzerkonto auf AgeID.com verbunden. Ein Login ist im Anschluss daran nur mit dem jeweiligen Endgerät und dem jeweiligen Internetbrowser möglich. Hat der Nutzer diese Möglichkeit gewählt, muss er zwar jedes Mal die Login-Daten von AgeID.com eingeben, die Authentifizierung erfolgt jedoch automatisch. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Authentifizierung per E-Mail via Pin-Code vorzunehmen. Sollte der Nutzer von verschiedenen Internetplattformen, die das System AgeID.com nutzen, wechseln, kann er unter Einsatz seiner Daten für den AgeID.com-Universal-Login direkt auf die Inhalte der jeweiligen Internetplattformen zugreifen. Solange der Seitenwechsel im Rahmen des gewährten Zeitfensters durchgeführt wird, ist keine erneute Authentifizierung nötig. Ist der Nutzer für einen Zeitraum von mindestens 15 Minuten inaktiv oder schließt der Nutzer die jeweilige Browser-Session, so ist eine erneute Authentifizierung des Nutzers gemäß der beschriebenen Methoden nötig.

    (Entscheidung der KJM vom Juni 2016)

  • Compay GmbH: „Compay“

    April 2021 Altersverifikationssysteme (Modul) / unzulässige Inhalte

    Bei dem System „Compay“ handelt es sich um ein Identifizierungskonzept, welches eine Identifizierung mittels einer bereits erfolgten „face-to-face“-Kontrolle bietet. Die Identifizierung wird bei „Compay“ über das von der KJM im September 2005 bereits positiv bewertete Modul „SCHUFA IdentitätsCheck Jugendschutz“ (mit Q-Bit) vorgenommen. Dabei werden persönliche Daten mit der Schufa abgeglichen. Anschließend an die Verifikation über den Schufa IdentitätsCheck, veranlasst Compay eine Abbuchung mit einem Code zur Verifikation auf der angefragten Homepage. Dabei wird eine Abbuchung auf dem zu verifizierenden Konto speziell zur Überprüfung veranlasst. Bei dieser Abbuchung wird ein Code mitgesendet. Dieser Code dient dann zur Verifikation auf der beantragten Homepage.

    Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zu dem Ergebnis, dass „Compay“ in der vorgelegten Version und bei entsprechender Umsetzung somit als als Teillösung auf Stufe der Identifizierung im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet ist.

    Inhalteanbieter, die dieses Modul nutzen, müssen durch weitere Maßnahmen sicherstellen, dass die Weitergabe der Zugangsberechtigung an unautorisierte Dritte erschwert wird.

    (Entscheidung der KJM vom April 2021)

  • Coolspot AG: „X-Check“

    Oktober 2005 Altersverifikationssysteme (Gesamtkonzept) / unzulässige Inhalte

    In einer Variante erfolgt die Identifizierung des Kunden entweder mittels des Post-Ident-Verfahrens oder mittels des positiv bewerteten Moduls „Identitäts-Check mit Q-Bit“ der Schufa. Das Schufa-Modul gewährleistet dabei eine verlässliche Identifizierung von Erwachsenen, indem auf bereits erfolgte Face-to-Face-Kontrollen von Kreditinstituten zurückgegriffen wird. Die Zugangsdaten für die geschlossene Benutzergruppe werden nur den zuvor als volljährig identifizierten Nutzern persönlich zugestellt. Für die Authentifizierung benötigt der Kunde neben einer eigenen Software eine Hardware-Komponente (USB-Stick) sowie eine PIN-Nummer: Bei jedem Durchschreiten des X-Check-Tores muss sich der Nutzer mit dem persönlichen Passwort und seinem personalisierten „Personal ID Chip“ authentifizieren.

    In einer weiteren Variante bei Coolspot wird für die Altersprüfung das positiv bewertete Modul „fun Smart Pay AVS“ der fun communications GmbH genutzt. „Fun SmartPay AVS“ greift auf eine bereits erfolgte Identifizierung bei der Eröffnung eines Bankkontos zurück und nutzt für die Authentifizierung das Jugendschutzmerkmal der Geldkarte der deutschen Kreditwirtschaft. Dazu benötigt der Nutzer einen Chipkartenleser an seinem Computer. Bei jedem Durchschreiten des X-Check-Tores wird das Jugendschutzmerkmal der ZKA-Chipkarte überprüft.

    (Entscheidung der KJM vom September 2003 in der Fassung der Entscheidung vom Oktober 2005)

  • Cybits AG: „[verify-U] III“

    August 2006 Altersverifikationssysteme (Gesamtkonzept) / unzulässige Inhalte

    Beim AVS-Konzept „[verify-U] III“ der Cybits AG handelt es sich um die Weiterentwicklung eines AVS, das schon 2006 von der KJM positiv bewertet wurde. Die ursprünglichen Identifizierungs- und Altersprüfvarianten über Postident und über den „Identitäts-Check mit Q-Bit“ der Schufa Holding AG in Verbindung mit der persönlichen Auslieferung von initialen Zugangsdaten (Autorisierungscode) per Einschreiben „eigenhändig“ bleiben erhalten.

    Als neue Identifizierungsoption bietet „[verify-U] III“ an, beim Registrierungsprozess die Daten und das Alter des Nutzers über die eID-Funktion seines neuen Personalausweises (nPA) zu prüfen.

    Zur Auslieferung des Autorisierungscodes sieht „[verify-U] III“ zusätzlich die Variante eines „Banklaufs“ vor: Mittels Gut- und Lastschrift wird ein zweiteiliger Autorisierungscode auf ein im Onlinebanking nutzbares Girokonto des Nutzers übermittelt. Um sicherzustellen, dass der Code über den Banklauf nur an die zuvor als volljährig identifizierte Person übermittelt wird, kommt neben Schufa-QBit im Vorfeld auch der Schufa-KontonummernCheck zum Einsatz: Die Schufa bestätigt damit, dass zu der angefragten Person auch die angegebene Kontoverbindung gehört.

    Alternativ kann eine Aktivierung des Nutzeraccounts über eine Variante des giropay-Verfahrens erfolgen: Der Nutzer loggt sich mit seinen Nutzerdaten über Online-Banking in sein Girokonto ein und gibt mittels gültiger TAN eine Transaktion frei. Bei erfolgreicher Transaktion bestätigt giropay umgehend die Überweisung. Anschließend erhält der als volljährig bestätigte Nutzer einen zeitlich begrenzten Aktivierungslink und kann im Registrierungsprozess von „[verify-U] III“ fortfahren.

    Durch ein Zusammenspiel und Ineinandergreifen mehrerer Kontrollroutinen wird hinreichend sichergestellt, dass eine Aktivierung des Nutzeraccounts nur durch diejenige Person erfolgen kann, die zuvor als volljährig identifiziert wurde. Der Nutzer muss sich vor jedem Zutritt zu einer geschlossenen Benutzergruppe mit seinen individuellen Zugangsdaten einloggen. Zudem ist eine Bindung des Nutzeraccounts an bestimmte im System registrierte Hardwarekomponenten erforderlich.

    (Entscheidung der KJM vom Oktober 2012; vgl. hierzu auch die Entscheidung der KJM vom August 2006)

  • Cybits AG: „AVS '[verify-U]-System II'“

    Oktober 2012 Altersverifikationssysteme (Gesamtkonzept) / unzulässige Inhalte

    Mit diesem AV-System wird die Möglichkeit zur Einrichtung geschlossener Benutzergruppen an mehreren Endgeräten vorgesehen: gegenwärtig sowohl bei PCs als auch bei Mobilfunkgeräten und Settopboxen. Die Identifizierung erfolgt über den "Identitäts-Check mit Q-Bit" der Schufa Holding AG. Als alternative Identifizierungsvariante ist außerdem das Post-Ident-Verfahren vorgesehen. Um zu gewährleisten, dass der Zugang zur geschlossenen Benutzergruppe nur für die zuvor identifizierten Erwachsenen zugänglich ist, müssen sich diese zu Beginn jeder Nutzung authentifizieren. Hierfür muss jeder Nutzer seinen Zugang mit dem persönlich zugestellten Alters-PIN (Adult-PIN) auf der Verify-U-Internetseite aktivieren und sein Endgerät beim System anmelden. Zusätzlich ist im Fall der Weitergabe der Zugangsberechtigung ein Kostenrisiko gegeben.

    (Entscheidung der KJM vom August 2006; vgl. auch die Entscheidung der KJM vom Oktober 2012)

  • Deutsche Bank AG: „AgeCertificate“

    Januar 2019 Altersverifikationssysteme (Gesamtkonzept) / unzulässige Inhalte

    Möchte ein Kunde bei der Nutzung eines Onlineshops aufgrund von Shop- oder Gesetzesvorgaben oder Geschäftsbedingungen sein Alter als volljährig verifizieren, steht ihm die Möglichkeit der Altersverifikation mittels seines Onlinebanking-Accounts bei der Deutschen Bank zur Verfügung. Wenn ein Onlineshop diese Verifikationsmöglichkeit anbietet, wird der Kunde während des Check-Out-Vorgangs auf eine Internetseite der Deutschen Bank weitergeleitet. Auf dieser Seite loggt er sich mit seinen Onlinebanking-Zugangsdaten ein, um dann per Klick seine Zustimmung zur Nutzung bestimmter personenbezogener Daten (hier: Bestätigung der Volljährigkeit) zu erteilen. Die Schnittstelle der Deutschen Bank (dbAPI) errechnet daraufhin das aktuelle Alter des Kunden anhand seines Geburtsdatums und erteilt dem Onlineshop die Auskunft, ob der Kund bereits volljährig ist oder nicht. Eine Auskunft über das tatsächliche Alter oder das Geburtsdatum des Kunden wird dem Onlineshop nicht mitgeteilt.

    Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zu dem Ergebnis, dass es sich bei entsprechender Umsetzung als vollständiges AVS-Konzept im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe eignet. Der Inhalte-Anbieter hat in eigener Verantwortung zusätzliche Sicherungspflichten (wie z. B. Freischaltung nur bei Rückmeldung „volljährig“, Backdoorschutz, Time-Out nach bestimmter Idle-Time, zeitliche Begrenzung einer Sitzung) zu implementieren.

    (Entscheidung der KJM vom Januar 2019)

  • Deutsche Post AG: „POSTIDENT durch Videochat“

    Juni 2015 Altersverifikationssysteme (Modul) / unzulässige Inhalte

    Bei dem System „POSTIDENT durch Videochat“ handelt es sich um ein Modul (Teillösung) für eine geschlossene Benutzergruppe auf der Stufe der Identifizierung. Das Modul alleine reicht jedoch nicht aus, um eine geschlossene Benutzergruppe sicherzustellen, es muss im Rahmen eines geeigneten Gesamtkonzepts zur Anwendung kommen.

    Das Konzept beruht auf einem mehrstufigen Identifizierungsverfahren. Die Identifikation des Nutzers erfolgt dabei zunächst durch die Eingabe der Ausweisdaten im Identifizierungssystem. Im Anschluss daran wird die Identität des Nutzers in einer Videokonferenz mit geschulten Mitarbeitern der Deutschen Post AG verifiziert, bei der das Ausweisdokument und die Übereinstimmung der Daten geprüft werden. Schließlich wird dem Kunden eine TAN zugesandt, durch deren Eingabe die Identifizierung abgeschlossen wird. Nur wenn alle Schritte erfolgreich durchlaufen wurden und keine Widersprüche auftreten, erlangt der Nutzer Zugang zum gewünschten Angebot.

    (Entscheidung der KJM vom Juni 2015)

  • Deutsche Telekom AG: „NetGate“

    Dezember 2008 Altersverifikationssysteme (Gesamtkonzept) / unzulässige Inhalte

    „NetGate“ baut auf bereits von der KJM positiv bewerteten AVS-Konzepten der T-Online International AG auf und enthält zusätzliche Möglichkeiten der Identifizierung und Authentifizierung für einen künftigen Einsatz im gesamten Konzern der Deutschen Telekom AG. Auch für Kooperationspartner soll „NetGate“ als Altersverifikationsdienst eingesetzt werden. Die Identifizierung ist entweder mittels Post-Ident-Verfahren, persönlich im Telekom-Shop oder über entsprechend geschulte Vertriebspartner vorgesehen. Alternativ ist auch eine Identifizierung über das von der KJM positiv bewertete Modul „Identitäts-Check mit Q-Bit“ der Schufa oder über Personendaten möglich, die bei Abschluss eines T-Mobile-Vertrags erfasst wurden. In den letzten beiden Varianten wird auf eine bereits erfolgte Face-to-Face-Kontrolle zurückgegriffen – ergänzt durch eine Auslieferung der Zugangsdaten per eigenhändigem Einschreiben. Auch für die Authentifizierung gibt es verschiedene Varianten. Es kommen verschiedene Endgeräte zum Einsatz – PC, Set-Top-Box und Mobilfunkgerät – und damit verschiedene Verfahren mit Hardwarebindung. Zudem ist in jedem Fall die Eingabe einer speziellen, individuellen Erwachsenen-PIN erforderlich. Hinzu kommen Maßnahmen in der Sphäre des Benutzers, die das Risiko der Weitergabe der Zugangsdaten und deren unautorisierte Nutzung durch Dritte reduzieren: Finanzielle Risiken sowie weitere persönliche Risiken, wie die Übernahme der virtuellen Identität des autorisierten Nutzers, das Einsehen von Rechnungsdaten und ggf. Einzelverbindungsnachweisen sowie das Ändern von Telefon-, Access- und Mobilfunktarifen.

    (Entscheidung der KJM vom Dezember 2008)

  • Digital Client Onboarding Suite

    Juli 2023 Altersverifikationssysteme (Modul) / unzulässige Inhalte

    Bei „Digital Client Onboarding Suite“ handelt es sich um ein webbasiertes Onboarding-Portal. Inhalteanbieter können dieses in ihre Angebote mittels eines Software Development Kit (SDK) einbinden. 

    Zum einen hat der Nutzer die Möglichkeit, sich ausschließlich durch die „Digital Client Onboarding Suite“ mittels künstlicher Intelligenz und biometrischem Abgleich zu identifizieren. „Digital Client Onboarding Suite“ steuert dabei die zu identifizierende Person durch die Aufnahme der Bilder. Zunächst hat der Nutzer die Vorder- und Rückseite des zu prüfenden Ausweisdokuments in die Kamera zu halten. Im Anschluss liest „Digital Client Onboarding Suite“ automatisiert sämtliche Daten des Ausweisdokuments aus und überprüft anhand diverser Sicherheitsmerkmale, dass es sich um ein echtes Ausweisdokument handelt. Es erfolgt eine automatische Durchführung spezieller Sicherheits-Checks, um Betrugsversuche zu verhindern. Dabei wird u.a. geprüft, ob physische oder digitale Manipulationen an dem Ausweisdokument bzw. der Bilder vorgenommen wurden. Sodann hat die Person Live-Aufnahmen ihres Gesichts zu erstellen. Im Anschluss erfolgt eine „Lebenderkennung“, durch die sichergestellt wird, dass es sich tatsächlich um eine Live-Aufnahme handelt und nicht bloß um ein Foto. Abschließend erfolgt automatisiert der biometrische Abgleich des Fotos auf dem Ausweisdokument mit der Live-Aufnahme des Gesichts der zu identifizierenden Person.

    Zudem besteht die Möglichkeit, sich mittels des deutschen Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion unter Verwendung einer NFC-Schnittstelle (Near Field Communication), über die die Daten des Ausweisdokuments ausgelesen werden können, zu identifizieren.

    Die KJM kam zu dem Ergebnis, dass das Konzept „Digital Client Onboarding Suite“ der Global Digital Profile GmbH bei entsprechender Umsetzung die gesetzlichen Anforderungen des § 4 Abs. 2 S. 2 JMStV im Hinblick auf die Identifizierung erfüllt, sofern der Inhalteanbieter mit zusätzlichen Mitteln sicherstellt, dass nur bei als volljährig identifizierten Nutzern nach Zustellung von Zugangsdaten ein Zugang zu Inhalten nach § 4 Abs. 2 S. 2 JMStV freigeschaltet wird und er zusätzliche Sicherungspflichten implementiert.

    (KJM Entscheidung Juli 2023)