Das System „Nect Ident“ (ehem. „Robo-Ident“) der Nect GmbH ist als vollständiges AVS-Konzept im Sinne der KJM Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet.
Bei dem System Nect Ident handelt es sich um ein Identifizierungskonzept, welches eine Identifizierung mittels einer Software durch einen Vergleich der biometrischen Daten des Ausweisdokuments und einem Lichtbild des zu Identifizierenden sowie einer automatischen Erfassung der Daten des Ausweisdokuments in Verbindung mit einer Videoidentifizierung ermöglicht.
Die Identifizierung erfolgt innerhalb der App „Nect Wallet“ durch das System Nect Ident, welches von der KJM bereits im Mai 2020 als Teillösung auf der Ebene der Identifizierung positiv bewertet wurde.
Im ersten Schritt erstellt der Nutzer ein Video seines Ausweisdokuments. Dabei ist ein Kippen des Dokuments erforderlich, um die Hologramme und andere optisch variable Sicherheitsmerkmale sichtbar zu machen. Im Anschluss liest die Nect Technologie hinter dem Nect Ident automatisiert die Daten des Ausweisdokuments aus und überprüft anhand diverser Sicherheitsmerkmale, ob es sich um ein echtes Ausweisdokument handelt. Danach wird der Nutzer aufgefordert, ein Video seines Gesichts ("Selfie") aufzunehmen. Während der Aufnahme erscheinen zwei zufällig erzeugte Wörter auf dem Bildschirm, die der Nutzer vorlesen muss. Diese Lebenderkennung stellt sicher, dass die Gesichtsaufnahme von einem lebendigen Menschen und nicht mit einem Foto oder eine Maske erfolgt. Hierzu wird geprüft, ob die Lippen- und Gesichtsbewegung die geforderten Worte widerspiegeln. Ein Gesichtsabgleich zwischen dem Foto auf dem Ausweisdokument und dem Gesicht aus dem Selfie-Video stellt sicher, dass es sich um den legitimen Besitzer des Ausweisdokumentes handelt. Wenn der Nutzer alle Schritte der Verifizierung erfolgreich durchgeführt hat, wird automatisch die „digitale Identität“ in der Nect Wallet gespeichert.
Die Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang erfolgt mittels biometrischer Daten, also der Gesichtserkennung des Nutzers und einem Vergleich mit dem im Rahmen der Identifizierung gespeicherten Referenzdatensatzes des Gesichts des Nutzers (biometrische Authentifizierung). Der Nutzer hat dazu ein Video seines Gesichts ("Selfie") aufzunehmen. Während der Aufnahme erscheinen zwei zufällig erzeugte Wörter auf dem Bildschirm, die der Nutzer vorlesen muss. Wenn der Abgleich mit dem bereits hinterlegten Ausweisdokument (ID) übereinstimmt, erhält der Nutzer den entsprechenden Zugriff.
(KJM-Entscheidung August 2021)