Weltkugel bestehernd aus zahlreichen Punkt-zu-Punkt-Verknüpfungen, wie Sender-Verknüpfungen

Technischer Jugendmedienschutz

Anbieter von Inhalten, die für Kinder oder Jugendliche beeinträchtigend sind, müssen ihre Angebote mit technischen Vorkehrungen absichern. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen unterschiedlichen Gefährdungsstufen.

Zugangskontrolle für Kinder und Jugendliche

Den Zugang zu entwicklungsbeeinträchtigenden Rundfunk- oder Telemedieninhalten können Anbieter mithilfe von Zeitgrenzen oder technischen Mitteln verhindern. In Telemedien ist auch die Alterskennzeichnung des Angebots für ein geeignetes Jugendschutzprogramm möglich. 

Bestimmte unzulässige Inhalte dürfen aufgrund ihres größeren Gefährdungspotenzials nur in Telemedien und dort auch nur unter einer Voraussetzung verbreitet werden: Hier müssen mittels Altersverifikationssystemen geschlossene Benutzergruppen hergestellt werden. Übergreifende Konzepte berücksichtigen beide Gefährdungsstufen.

Datenbank Technischer Jugendmedienschutz

  • Ondato Biometric Authentication

    März 2022 Altersverifikationssysteme (Gesamtkonzept) / unzulässige Inhalte

    Das System „Ondato Biometric Authentication“ der Ondato UAB ist als vollständiges AVS-Konzept im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet.

    Die Identifizierung erfolgt durch die Systeme „Ondato Photo Identifcation“ oder „Ondato Video Identification“ (siehe Module). Im Anschluss erfasst Ondato eine biometrische 3D-Karte einer Person und speichert sie in der Datenbank.

    Die Authentifizierung erfolgt mittels biometrischer Daten. Der Nutzer hat dazu über „Ondato Biometric Authentication“ eine Aufnahme seines Gesichts zu tätigen. Im Anschluss erfolgt ein Abgleich mit der in der Datenbank hinterlegen biometrischen 3D-Karte des Nutzers. Ist der Abgleich erfolgreich ist der Nutzer authentifiziert.

    Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts „Ondato Biometric Authentication“ zum Ergebnis, dass es sich bei entsprechender Umsetzung als vollständiges AVS-Konzept im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe eignet.

    (KJM-Entscheidung März 2022)

  • Ondato Photo Identification /Ondato Video Identification

    März 2022 Altersverifikationssysteme (Modul) / unzulässige Inhalte

    Bei dem System Ondato Photo Identification“ der Ondato UAB handelt es sich um ein Identifizierungskonzept, welches eine Identifizierung mittels eines automatisierten Prozesses unter Abgleich biometrischer Daten ermöglich ermöglicht. Das System kann in die eigenen Telemedien und Apps der jeweiligen Inhalteanbieter eingebunden werden. Der Nutzer, der sich über „Ondato Photo Identifcation“ identifizieren möchte, hat zunächst auszuwählen, mit welchem Ausweisdokument er sich identifizieren möchte. Ein Nutzer, der sich über „Ondato Video Identification“ identifizieren möchte wird dann mit einem Agenten per Video verbunden. Der Agent erstellt Fotos des Nutzers sowie Fotos des Ausweisdokuments.  Im Anschluss liest „Ondato Photo Identifcation“ bzw „Ondato Photo Identification“ automatisiert sämtliche Daten des Ausweisdokuments aus und überprüft anhand diverser Sicherheitsmerkmale, dass es sich um ein echtes Ausweisdokument handelt. Sodann erfolgt eine automatische Durchführung spezieller Sicherheits-Checks, um Betrugsversuche zu verhindern. Abschließend erfolgt automatisiert der biometrische Abgleich des Fotos auf dem Ausweisdokument mit der Live-Aufnahme des Gesichts der zu identifizierenden Person.

    Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zu dem Ergebnis, dass „Ondato Photo Identification“ und „Ondato Video Identification“ in der vorgelegten Version und bei entsprechender Umsetzung somit als Teillösung auf Stufe der Identifizierung im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet ist.

    Inhalteanbieter, die dieses Modul nutzen, müssen durch weitere Maßnahmen sicherstellen, dass im Rahmen der Authentifizierung nur die jeweils identifizierte und altersgeprüfte Person Zugang zur geschlossenen Benutzergruppe erhält und dass die Weitergabe der Zugangsberechtigung an unautorisierte Dritte erschwert wird.

    (KJM-Entscheidung März 2022)

  • Onfido Ltd.: „Onfido“

    Oktober 2020 Altersverifikationssysteme (Gesamtkonzept) / unzulässige Inhalte

    Eine Person, die sich mittels „Onfido“ der Onfido Ltd. als Dienstleister zur Nutzung von Onlinediensten Dritter identifizieren möchte, kann mit der entsprechenden App Bilder ihres Ausweisdokuments sowie ein Live-Selfievideo oder -Bild erstellen. Diese Aufnahmen werden an einen Server der Onfido Ltd. gesendet, und mit Hilfe eines hybriden Ansatzes, der künstliche Intelligenz und erfahrene menschliche Analysten kombiniert, auf Echtheit geprüft. Die Prüfung erfolgt automatisiert und beinhaltet Sicherheits-Checks, um Betrugsversuche zu verhindern. Der anschließende biometrische Abgleich des Fotos auf dem Ausweisdokument mit dem Selfie-Bild oder der Live-Aufnahme des Gesichts der zu identifizierenden Person wird ebenfalls automatisiert durchgeführt. Auch die Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang erfolgt mittels biometrischer Daten.

    Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zu dem Ergebnis, dass das System „Onfido“ der Onfido Ltd. in der vorgelegten Version und unter der Maßgabe, dass in Deutschland ein Mindestalter von 18 Jahren festgelegt wird, als vollständiges AVS-Konzept im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet ist.

    (Entscheidung der KJM vom Oktober 2020)

  • Paramount

    März 2024 Jugendschutzprogramme / entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte

    Paramount ermöglicht Kund*innen im Rahmen des Abonnements "Paramount+" den Zugang zu Video-On-Demand-Inhalten. „Paramount+“ bietet den Nutzer*innen die Einrichtung einer accountweiten, profilübergreifenden Altersbeschränkung an, die mittels PIN ausgesetzt werden kann.
    Hier können Altersbeschränkungen für die Altersstufen 6, 12, 16 und 18 konfiguriert werden. Alternativ kann für jedes Profil hinterlegt werden, ob es sich um ein Kinderprofil handelt.

  • Premiere AG: „Blue Movie“

    Oktober 2005 Altersverifikationssysteme (Gesamtkonzept) / unzulässige Inhalte

    Die Identifizierung der Kunden wird entweder durch das positiv bewertete Schufa-Modul „Identitäts-Check mit Q-Bit“ oder vor Ort im Handel durch geschultes und ausgebildetes Personal durchgeführt. Das Schufa-Modul gewährleistet dabei eine verlässliche Identifizierung von Erwachsenen, indem auf bereits erfolgte Face-to-Face-Kontrollen von Kreditinstituten zurückgegriffen und die Zugangsdaten für die geschlossene Benutzergruppe nur den zuvor als volljährig identifizierten Nutzern persönlich zugestellt werden. Die Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang erfolgt über eine personalisierte Smartcard. Der „Blue Movie“-Kunde muss bei jeder Filmbestellung seinen persönlichen Adult-PIN angeben. Um die Gefahr der Weitergabe von Zugangsdaten weiter zu reduzieren, sind Bezahlfunktionen integriert.

    (Entscheidung der KJM vom Dezember 2003 in der Fassung der Entscheidung vom Oktober 2005)

  • Prime Video

    März 2024 Jugendschutzprogramme / entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte

    Die Amazon Digital Germany GmbH bietet für ihren Streaming-Dienst „Prime Video“ eine altersbezogene Schutzfunktion an, mit der der Zugriff auf nicht altersgemäße Inhalte durch minderjährige Nutzerinnen und Nutzer des Angebots unterbunden werden kann. Um die „Prime Video Kindersicherung“ verwenden zu können, muss der Nutzer eine vierstellige Eltern-PIN für sein Kundenkonto erstellen und nachfolgend altersbasierte Wiedergabebeschränkungen konfigurieren. Das Abrufen nicht altersgemäßer Inhalte ist dann ausschließlich nach Eingabe der Eltern-PIN möglich.

  • PXL Vision AG: „PXL Identity Platform“

    April 2021 Altersverifikationssysteme (Modul) / unzulässige Inhalte

    Bei dem System „PXL Identity Platform“ handelt es sich um ein Identifizierungskonzept, das eine Identifizierung mittels eines automatisierten Prozesses unter Abgleich biometrischer Daten ermöglicht. „PXL Identity Platform“ bietet Inhalteanbietern verschiedene Produktoptionen, mittels derer sie den Zugang zu ihren Inhalten durch die vorherige Prüfung der Volljährigkeit des Nutzungswilligen beschränken können. Die Produkte von „PXL Identity Platform“ können in der Hoheit von „PXL Identity Platform“ betrieben werden, d.h. der Inhalteanbieter verweist zum Zwecke der Altersverifikation auf die App oder Webseite von „PXL Identity Platform“ (Daego Mobile App/Daego Web App). Sie können aber auch unmittelbar vom Inhalteanbieter in seine eigenen Prozesse und Systeme eingebunden und betrieben werden (Whitelabel Lösungen, SDK Lösungen). Im Folgenden bezieht sich die Prozessbeschreibung nur auf die Identifizierung im Rahm der „PXL Identity Platform“ Daego Web App. Die Prozesse bei den anderen Methoden sind jedoch nahezu identisch.

    Hat sich ein Kunde bei einem Inhalteanbieter registriert, hat er im nächsten Schritt die Identifizierung mit „PXL Identity Platform“ durchzuführen. „PXL Identity Platform“ steuert die zu identifizierende Person durch die Aufnahme der Bilder. Zunächst hat der Nutzer Bilder des zu prüfenden Ausweisdokuments zu erstellen. Im Anschluss überprüft „PXL Identity Platform“ anhand diverser Sicherheitsmerkmale, dass es sich um ein echtes Ausweisdokument handelt. Im Anschluss an einen Sicherheitscheck hat der Nutzer ein Selfie-Video zu erstellen. „PXL Identity Platform“ führt zunächst eine „Lebenderkennung“ durch und dann einen Abgleich der biometrischen Daten des Selfie-Videos sowie des Bildes auf dem Ausweisdokument. Nach Zustimmung des Nutzers zur Freigabe der Daten werden diese an den Inhalteanbieter übermittelt.

    Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zu dem Ergebnis, dass „PXL Identity Platform“ in der vorgelegten Version und bei entsprechender Umsetzung somit als Teillösung auf Stufe der Identifizierung im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet ist.

    Inhalteanbieter, die dieses Modul nutzen, müssen durch weitere Maßnahmen sicherstellen, dass im Rahmen der Authentifizierung nur die jeweils identifizierte und altersgeprüfte Person Zugang zur geschlossenen Benutzergruppe erhält und dass die Weitergabe der Zugangsberechtigung an unautorisierte Dritte erschwert wird.

    (Entscheidung der KJM vom April 2021)

  • RISER ID Services GmbH: „ID Check“

    Mai 2013 Altersverifikationssysteme (Modul) / unzulässige Inhalte

    Beim „ID Check“ der RISER ID Services GmbH handelt es sich um ein Modul (Teillösung) auf der Stufe der Identifizierung zur Altersprüfung für den wiederholten Nutzungsvorgang.

    Basis für die Altersprüfung durch den „ID Check“ bildet eine bereits persönlich erfolgte Identifizierung in den Meldeämtern, indem auf die Melderegister der Kommunen zurückgegriffen wird. Damit ein Telemedienanbieter über den RISER ID Check die positive Auskunft „identifiziert“ aus dem Melderegister erhält, muss die betreffende Person über einen elektronischen Zugriff des ID Check-Systems auf das amtliche Melderegister eindeutig anhand ihres Namens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift identifiziert werden. Die im Melderegister gespeicherten relevanten Personendaten basieren auf einer „face-to-face“-Identifizierung im Meldeamt mit amtlichen Ausweisdaten.

    Bei Telemedien-Anbietern, die sich im Rahmen eines geeigneten Gesamtkonzepts zur Altersprüfung ihrer Nutzer des Identifizierungsmoduls „ID Check“ von RISER bedienen, muss der Anbieter anschließend zusätzlich sicherstellen, dass die Auslieferung von Zugangsdaten nur an diejenige Person erfolgt, die über den Datenabgleich als volljährig bestätigt wurde. Dies kann z.B. eigenhändig per Einschreiben an die durch den „ID Check“ bestätigten Adressdaten geschehen oder durch eine ähnlich qualifizierte Alternative.

    (Entscheidung der KJM vom Mai 2013)

  • RST Datentechnik/F.I.S.: „AVSKey/AVSKeyfree“ plus „digipay“

    September 2004 Altersverifikationssysteme (Gesamtkonzept) / unzulässige Inhalte

    Bei „AVSKey/AVSKeyfree“ plus „digipay“ ist die Identifizierung der Kunden mittels Post-Ident-Verfahren vorgesehen. Für die Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang werden eine individualisierte und kopiergeschützte CD-ROM und eine Adult-PIN eingesetzt. Durch das zusätzliche Payment-Modul „digipay“ wird die Gefahr der Weitergabe der Zugangsdaten minimiert.

    (Entscheidung der KJM vom September 2004)

  • RTL + Premium

    März 2024 Jugendschutzprogramme / entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte

    Die RTL Interactive GmbH bietet bei „RTL + Premium“ eine accountbezogene Schutzfunktion an. Sobald diese aktiviert ist, können minderjährige Nutzerinnen und Nutzer der Streamingplattform nur noch auf altersgemäße Inhalte zugreifen. Inhalte, die nicht der eingestellten Altersstufe entsprechen, müssen durch die Eingabe einer vierstelligen PIN entsperrt werden. Die entsprechende Altersstufe und die Jugendschutz-PIN wurden zuvor durch die Person, die den Account besitzt, festgelegt. Eine Änderung dieser Angaben kann nur nach Eingabe des Nutzerpasswortes erfolgen.