Weltkugel bestehernd aus zahlreichen Punkt-zu-Punkt-Verknüpfungen, wie Sender-Verknüpfungen

Technischer Jugendmedienschutz

Anbieter von Inhalten, die für Kinder oder Jugendliche beeinträchtigend sind, müssen ihre Angebote mit technischen Vorkehrungen absichern. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen unterschiedlichen Gefährdungsstufen.

Zugangskontrolle für Kinder und Jugendliche

Den Zugang zu entwicklungsbeeinträchtigenden Rundfunk- oder Telemedieninhalten können Anbieter mithilfe von Zeitgrenzen oder technischen Mitteln verhindern. In Telemedien ist auch die Alterskennzeichnung des Angebots für ein geeignetes Jugendschutzprogramm möglich. 

Bestimmte unzulässige Inhalte dürfen aufgrund ihres größeren Gefährdungspotenzials nur in Telemedien und dort auch nur unter einer Voraussetzung verbreitet werden: Hier müssen mittels Altersverifikationssystemen geschlossene Benutzergruppen hergestellt werden. Übergreifende Konzepte berücksichtigen beide Gefährdungsstufen.

Datenbank Technischer Jugendmedienschutz

  • Kabelnetzbetreiber ish NRW GmbH & Co KG und iesy Hessen GmbH & Co KG

    November 2006 Altersverifikationssysteme (Gesamtkonzept) / unzulässige Inhalte

    Das Konzept von ish und iesy ist für den Einsatz bei deren geplantem Pay-per-View-Angebot vorgesehen. Bei dem Angebot können Erwachsene pornografische Filme mittels kostenpflichtigen Einzelabrufs bestellen. Der Mediendienst kann nur mit kabeltauglichem Digital Receiver und Smart-Card empfangen werden.

    Nutzer, die auf das Angebot zugreifen möchten, müssen zuerst ihre Volljährigkeit persönlich nachweisen. Dafür ist die Identifizierung über das Express-Ident-Verfahren der Deutschen Post Express GmbH (DHL) oder gegenüber Handelspartnern oder technischen Service-Mitarbeitern der Kabelnetzbetreiber vorgesehen. Der individuelle Zugangsschlüssel zur geschlossenen Benutzergruppe, das „Adult-Passwort“, wird den Nutzern zusammen mit der Smart-Card und den allgemeinen Zugangsdaten persönlich übergeben.

    Um zu gewährleisten, dass die Filme in der geschlossenen Benutzergruppe nur identifizierten Erwachsenen zugänglich sind, müssen sich diese zu Beginn jeder Nutzung authentifizieren, indem sie ihr individuell zugeteiltes Adult-Passwort eingeben. Nur bei Übereinstimmung des Adult-Passwortes mit der personalisierten Smart-Card und – bei der Bestellung per SMS – der zuvor registrierten Mobilfunknummer des Nutzers erfolgt die Freischaltung des bestellten Films. Außerdem ist in den Zugangsdaten und der Smart-Card eine Bezahlfunktion integriert. Durch die Kombination dieser verschiedenen Schutzmaßnahmen wird das Risiko der Weitergabe von Zugangsdaten und Smart-Card an unautorisierte Dritte reduziert.

    (Entscheidung der KJM vom November 2006)

  • media transfer AG : „mtG-AVS“

    Dezember 2007 Altersverifikationssysteme (Gesamtkonzept) / unzulässige Inhalte

    Das Konzept „mtG-AVS“ der media transfer AG (mtG) beinhaltet zwei Authentifizierungsvarianten: Die erste Variante arbeitet mit einer Bindung an ein Endgerät (PC), bei der zweiten Variante wird ein USB-Token zur Authentifizierung eingesetzt. Die Identifizierung erfolgt in beiden Fällen durch das Modul „Identitäts-Check mit Q-Bit“ der Schufa Holding AG, die Zugangsdaten werden per Einschreiben eigenhändig ausgeliefert.
    In beiden Varianten wird das Risiko der Weitergabe an unautorisierte Personen dadurch reduziert, dass mit der Authentifizierung eine Bezahlfunktion verbunden ist. Der Zugriff auf Inhalte, die nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden dürfen, ist kostenpflichtig und wird dem Account des Kunden belastet.

    (Entscheidung der KJM vom Dezember 2007)

  • MobbScan

    September 2021 Altersverifikationssysteme (Modul) / unzulässige Inhalte

    Bei dem System „MobbScan“ der Mobbeel Solutions SLL handelt es sich um ein Identifizierungskonzept, welches eine Identifizierung mittels eines automatisierten Prozesses unter Abgleich biometrischer Daten ermöglicht.

    Die Identifizierung erfolgt mittels einer Software durch einen Vergleich der biometrischen Daten des Ausweisdokuments und einem Lichtbild des zu Identifizierenden sowie einer automatischen Erfassung der Daten des Ausweisdokuments. Das System kann in die eigenen Telemedien und Apps der jeweiligen Inhalteanbieter per Software Development Kit (SDK) eingebunden werden.

    Hat sich ein Kunde bei einem Inhalteanbieter registriert, hat er im nächsten Schritt die Identifizierung mit „MobbScan“ durchzuführen. Dazu hat er zuerst das von ihm genutzte Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) auszuwählen. Dann hat der Nutzer Bilder der Vorder- und Rückseite des zu prüfenden Ausweisdokuments (bei Reisepass nur die Vorderseiten) im Rahmen der App oder der Webseite zu erstellen. Im Anschluss liest „MobbScan“ automatisiert sämtliche Daten des Ausweisdokuments aus und überprüft anhand diverser Sicherheitsmerkmale, dass es sich um ein echtes Ausweisdokument handelt.

    Anschließend erfolgt eine automatische Durchführung spezieller Sicherheits-Checks, um Betrugsversuche zu verhindern. Dabei wird u.a. geprüft, ob physische oder digitale Manipulationen an dem Ausweisdokument bzw. der Bilder vorgenommen wurden. Der Nutzer hat zusätzlich die Möglichkeit, den Chip des Ausweisdokumentes mittels NFC-Technik auszulesen. Im Anschluss hat der Nutzer zunächst ein Selfie zu erstellen, anhand dessen ein Abgleich der biometrischen Daten mit dem Bild des Ausweisdokuments vorgenommen wird. Abschließend erfolgt je nach Wahl des Inhalteanbieters, der „MobbScan“ einsetzt, eine durch einen Agent assistierte oder nicht assistierte Videokonferenz, in der erneut eine Identifizierung des Nutzers erfolgt.

    Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zu dem Ergebnis, dass „MobbScan“ in der vorgelegten Version und bei entsprechender Umsetzung somit als Teillösung auf Stufe der Identifizierung im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet ist.

    Inhalteanbieter, die dieses Modul nutzen, müssen durch weitere Maßnahmen sicherstellen, dass im Rahmen der Authentifizierung nur die jeweils identifizierte und altersgeprüfte Person Zugang zur geschlossenen Benutzergruppe erhält und dass die Weitergabe der Zugangsberechtigung an unautorisierte Dritte erschwert wird.

    (KJM-Entscheidung September 2021)

  • Nect GmbH: „Robo-Ident“

    Mai 2020 Altersverifikationssysteme (Modul) / unzulässige Inhalte

    Möchte sich ein Nutzer auf einer Portalseite oder einer App mit dem System "Robo-Ident" der Nect GmbH identifizieren, erfolgt dies über die Nect-App, die den Nutzer durch die erforderlichen Schritte leitet. Im ersten Schritt erstellt der Nutzer ein Video seines Ausweisdokuments. Dabei ist ein Kippen des Dokuments erforderlich, um die Hologramme und andere optisch variable Sicherheitsmerkmale sichtbar zu machen. Danach wird der Nutzer aufgefordert, ein Video seines Gesichts ("Selfie") aufzunehmen. Während der Aufnahme erscheinen zwei zufällig erzeugte Wörter auf dem Bildschirm, die der Nutzer vorlesen muss. Diese Lebenderkennung stellt sicher, dass die Gesichtsaufnahme von einem lebendigen Menschen und nicht von einem Foto oder eine Maske erfolgt. Hierzu wird geprüft, ob die Lippen- und Gesichtsbewegung die geforderten Worte wiederspiegeln. Ein Gesichtsabgleich zwischen dem Foto auf dem Ausweisdokument und dem Gesicht aus dem Selfie-Video stellt sicher, dass es es sich um den legitimen Besitzer des Ausweisdokumentes handelt. Wenn der Nutzer alle Schritte der Verifizierung erfolgreich durchgeführt hat, wird er auf die Portalseite oder die App zurückgeleitet, um dort die Registrierung abzuschließen.

    Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zu dem Ergebnis, dass das System "Robo-Ident" der Nect GmbH in der vorgelegten Version und bei entsprechender Umsetzung als Modul auf der Stufe der Identifizierung im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet ist.

    (Entscheidung der KJM vom Mai 2020)

  • Nect Ident

    August 2021 Altersverifikationssysteme (Gesamtkonzept) / unzulässige Inhalte

    Das System „Nect Ident“ (ehem. „Robo-Ident“) der Nect GmbH ist als vollständiges AVS-Konzept im Sinne der KJM Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet.

    Bei dem System Nect Ident handelt es sich um ein Identifizierungskonzept, welches eine Identifizierung mittels einer Software durch einen Vergleich der biometrischen Daten des Ausweisdokuments und einem Lichtbild des zu Identifizierenden sowie einer automatischen Erfassung der Daten des Ausweisdokuments in Verbindung mit einer Videoidentifizierung ermöglicht.

    Die Identifizierung erfolgt innerhalb der App „Nect Wallet“ durch das System Nect Ident, welches von der KJM bereits im Mai 2020 als Teillösung auf der Ebene der Identifizierung positiv bewertet wurde.

    Im ersten Schritt erstellt der Nutzer ein Video seines Ausweisdokuments. Dabei ist ein Kippen des Dokuments erforderlich, um die Hologramme und andere optisch variable Sicherheitsmerkmale sichtbar zu machen. Im Anschluss liest die Nect Technologie hinter dem Nect Ident automatisiert die Daten des Ausweisdokuments aus und überprüft anhand diverser Sicherheitsmerkmale, ob es sich um ein echtes Ausweisdokument handelt. Danach wird der Nutzer aufgefordert, ein Video seines Gesichts ("Selfie") aufzunehmen. Während der Aufnahme erscheinen zwei zufällig erzeugte Wörter auf dem Bildschirm, die der Nutzer vorlesen muss. Diese Lebenderkennung stellt sicher, dass die Gesichtsaufnahme von einem lebendigen Menschen und nicht mit einem Foto oder eine Maske erfolgt. Hierzu wird geprüft, ob die Lippen- und Gesichtsbewegung die geforderten Worte widerspiegeln. Ein Gesichtsabgleich zwischen dem Foto auf dem Ausweisdokument und dem Gesicht aus dem Selfie-Video stellt sicher, dass es sich um den legitimen Besitzer des Ausweisdokumentes handelt. Wenn der Nutzer alle Schritte der Verifizierung erfolgreich durchgeführt hat, wird automatisch die „digitale Identität“ in der Nect Wallet gespeichert.

    Die Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang erfolgt mittels biometrischer Daten, also der Gesichtserkennung des Nutzers und einem Vergleich mit dem im Rahmen der Identifizierung gespeicherten Referenzdatensatzes des Gesichts des Nutzers (biometrische Authentifizierung). Der Nutzer hat dazu ein Video seines Gesichts ("Selfie") aufzunehmen. Während der Aufnahme erscheinen zwei zufällig erzeugte Wörter auf dem Bildschirm, die der Nutzer vorlesen muss. Wenn der Abgleich mit dem bereits hinterlegten Ausweisdokument (ID) übereinstimmt, erhält der Nutzer den entsprechenden Zugriff.

    (KJM-Entscheidung August 2021)

  • Netflix

    März 2024 Jugendschutzprogramme / entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte

    Mit seiner accountbezogenen Schutzfunktion einer Jugendschutz-PIN ermöglicht Netflix International B.V. den Accountinhabern beim Streaming-Dienst "Netflix", ihren gesamten Account über alle Profile hinweg mit einer Altersbeschränkung zu versehen, die die Nutzung nicht altersangemessener Einzeltitel von der Eingabe einer vierstelligen PIN abhängig macht. Hat der Accountinhaber eine PIN hinterlegt und die Altersbeschränkung aktiviert, muss diese in jedem Profil eingegeben werden, um Titel mit einer höheren als der ausgewählten Alterseinstufung abzuspielen.

  • Nevis Security AG: „Nevis Authentication Cloud“

    Dezember 2020 Altersverifikationssysteme (Modul) / unzulässige Inhalte

    Bei dem System „Nevis Authentication Cloud“ der Nevis Security AG handelt es sich um ein Konzept, welches eine Authentifizierung mittels biometrischer Daten bzw. individuellem Passwort über eine App ermöglicht. Will sich eine Person bei einem Inhalteanbieter registrieren und diesem Angebot ist eine geschlossene Benutzergruppe vorgeschaltet, hat sich die Person zunächst über KJM-konforme Identifikationsmodule zu identifizieren. Welches Modul eingesetzt wird, obliegt dem Inhalteanbieter. Das Ergebnis der Identifizierung wird dann mittels sog. REST-API-Calls an die „Nevis Authentication Cloud“ übersandt, bei der sich der Nutzer registrieren muss. Dafür muss er einen im Browser angezeigten QR-Code mit der zuvor auf seinem Smartphone installierten App einscannen. Sodann kann sich der Nutzer zwischen den Anmeldemethoden Face-ID, Fingerprint oder selbstgewähltes Passwort zu entscheiden, die er für die Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang nutzen möchte.

    Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zu dem Ergebnis, dass das System „Nevis Authentication Cloud“ der Nevis Security AG in der vorgelegten Version als Modul auf der Stufe der Authentifizierung im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet ist. Inhalteanbieter, die dieses Modul nutzen, müssen eine Identifizierung über KJM-konforme Identifikationsmodule und die Übermittlung des Identifizierungsergebnisses an die „Nevis Authentication Cloud“ sicherstellen.

    (Entscheidung der KJM vom Dezember 2020)

  • Nintendo

    März 2024 Jugendschutzprogramme / entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte

    Das Jugendschutzsystem der Nintendo Europe GmbH besteht aus mehreren miteinander verknüpften Einzelbestandteilen. Eltern können den Zugang zu Spielen altersgerecht einstellen und darüber hinaus die Spielzeit ihrer Kinder bestimmen. Das System ermöglicht dabei sowohl entwicklungsbeeinträchtigende Spiele als auch einzelne Konsolenfeatures altersabhängig zu sperren. Diese Sperrung können die Eltern entweder bei der erstmaligen Konfiguration oder jederzeit später über die Systemeinstellungen aktivieren („Nintendo Switch Altersbeschränkung“).

    Der Zugang zur Online-Shop-Funktion der Nintendo Switch wird direkt von diesen Jugendschutzeinstellungen beeinflusst: Für die Nutzung des eShops ist eine Verknüpfung des lokalen Nutzers mit einem Nintendo Account zwingend nötig. Bei aktivierter Altersbeschränkung ist die eShop-Nutzung nur mit Eingabe einer PIN möglich. Für bestehende und verknüpfte kinderspezifische Nintendo Accounts bietet das System zusätzlich altersbezogene Beschränkungen an („Nintendo Account Altersbeschränkung“).

  • Node A Consulting GmbH : „auXenticate“

    Dezember 2020 Altersverifikationssysteme (Gesamtkonzept) / unzulässige Inhalte

    Möchte ein Nutzer das System „auXenticate“ der Node A Consulting GmbH für eine Altersverifikation nutzen, muss er sich zunächst mit der auXenticate App identifizieren: Der Nutzer gibt seine persönlichen Daten in die App ein, die diese Daten sicher speichert und eine AppID generiert. Diese ID ist fest mit der Installation auf dem Smartphone verbunden und stellt somit sicher, dass die App weder auf ein anderes Gerät verschoben noch auf verschiedene Geräte dupliziert werden kann. Die App überprüft zudem die Daten des Nutzers mittels einschlägiger, sicherer Authentifizierungsverfahren. Hierbei kommen ausschließlich bereits positiv bewertete Verfahren zum Einsatz. Um die Registrierung abzuschließen, muss der Nutzer zum einen mit der App einen Registrierungscode scannen, den er per Mail zugesendet bekommt, und zum anderen die Registrierungs-PIN eingeben, die er per SMS erhält. Die jeweilige Authentifizierung erfolgt entweder durch das Einscannen eines QR-Codes, der dem Angebot vorgeschaltet ist, für das eine Altersverifikation erfolgen soll, oder durch die App, wenn das Angebot auf dem Smartphone selbst genutzt wird. Durch den Scan bzw. durch Öffnen des Angebots mittels der App wird automatisch eine Altersüberprüfung durchgeführt.

    Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zu dem Ergebnis, dass das System „auXenticate“ der Node A Consulting GmbH in der vorgelegten Version und bei entsprechender Umsetzung als vollständiges AVS-Konzept im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet ist.

    (Entscheidung der KJM vom Dezember 2020)

  • Nordwest Lotto und Toto Hamburg – Staatliche Lotterie der Freien und Hansestadt Hamburg

    Juli 2007 Altersverifikationssysteme (Gesamtkonzept) / unzulässige Inhalte

    Beim Konzept von LOTTO Hamburg erfolgt die Identifizierung der Internet-Nutzer über das „Lotto-Ident-Verfahren“: Die Volljährigkeit des Kunden wird in einer Lotto-Annahmestelle persönlich und mit Abgleich von Personalausweis oder Reisepass überprüft. Für die Authentifizierung ist eines des o.g. Module – die Internet-Smartcard der Giesecke und Devrient GmbH – vorgesehen: Nach erfolgreicher Identifizierung erhält der Kunde vor Ort ein spezielles Hardware-Token: seine persönliche, auslesesichere und kopiergeschützte Internet-Smartcard. Sie wird über den USB-Anschluss in den Computer eingesteckt und gewährleistet eine gegenseitige Authentisierung ihres Inhabers und des genutzten Portals mittels sicherer Signaturen. Damit kann leicht bedienbar der Zugang zu der geschlossenen Benutzergruppe hergestellt werden. Seine Smartcard muss der Nutzer bei jedem Lotterie- bzw. Wettspiel zur Authentifizierung in den Computer einstecken und die dazugehörige Adult-PIN eingeben. Das grundsätzliche Risiko, dass ein Nutzer seine Smartcard und Zugangsdaten an unberechtigte Dritte weitergibt, wird dadurch reduziert, dass dem berechtigten Nutzer dabei Kosten entstehen können. Der Nutzer ist auch der Eigentümer des Bankkontos, von dem aus die Spieltransaktionen bezahlt werden.

    (Entscheidung der KJM vom Juli 2007)