Je nach Wahl des Inhalteanbieters, der das System der Jumio Corporation zur Identifizierung einsetzt, bietet Jumio zwei unterschiedliche Möglichkeiten der Identifizierung an. Zum einen hat der Nutzer die Möglichkeit, sich ausschließlich durch die App mittels künstlicher Intelligenz und biometrischem Abgleich zu identifizieren. Jumio liest automatisiert sämtliche Daten des vom Nutzer vor die Kamera des Smartphones gehaltenen Ausweisdokuments aus und überprüft anhand diverser Sicherheitsmerkmale, dass es sich um ein echtes Dokument handelt. Anschließend muss der Nutzer Live-Aufnahmen seines Gesichts erstellen und dieses nach Aufforderung auf die Kamera des Smartphones zu zubewegen. Durch diese „Lebenderkennung“ wird sichergestellt, dass es sich tatsächlich um eine Live-Aufnahme handelt und nicht bloß um ein Foto. Abschließend erfolgt automatisiert der biometrische Abgleich des Fotos auf dem Ausweisdokument mit der Live-Aufnahme des Gesichts der zu identifizierenden Person. Des Weiteren kann der Nutzer eine Videoidentifizierung vornehmen. Diese erfolgt entweder mit einem Mitarbeiter der Jumio Corporation oder rein automatisch mittels künstlicher Intelligenz und biometrischem Abgleich. Der Ablauf der Identifizierung erfolgt dabei wie bei der zuvor beschriebenen Möglichkeit.
Die Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang erfolgt mittels biometrischer Daten, also der Gesichtserkennung des Nutzers und Vergleich mit dem im Rahmen der Identifizierung gespeicherten Referenzdatensatzes des Gesichts des Nutzers.
Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zu dem Ergebnis, dass das System „Jumio Identity Verification“, „Jumio Authentication“ und „Jumio Video Verification“ der Jumio Corporation in der vorgelegten Version und bei entsprechender Umsetzung als vollständiges AVS-Konzept im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet ist.
(Entscheidung der KJM vom Dezember 2020)