Weltkugel bestehernd aus zahlreichen Punkt-zu-Punkt-Verknüpfungen, wie Sender-Verknüpfungen

Technischer Jugendmedienschutz

Anbieter von Inhalten, die für Kinder oder Jugendliche beeinträchtigend sind, müssen ihre Angebote mit technischen Vorkehrungen absichern. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen unterschiedlichen Gefährdungsstufen.

Zugangskontrolle für Kinder und Jugendliche

Den Zugang zu entwicklungsbeeinträchtigenden Rundfunk- oder Telemedieninhalten können Anbieter mithilfe von Zeitgrenzen oder technischen Mitteln verhindern. In Telemedien ist auch die Alterskennzeichnung des Angebots für ein geeignetes Jugendschutzprogramm möglich. 

Bestimmte unzulässige Inhalte dürfen aufgrund ihres größeren Gefährdungspotenzials nur in Telemedien und dort auch nur unter einer Voraussetzung verbreitet werden: Hier müssen mittels Altersverifikationssystemen geschlossene Benutzergruppen hergestellt werden. Übergreifende Konzepte berücksichtigen beide Gefährdungsstufen.

Datenbank Technischer Jugendmedienschutz

  • IDnow GmbH: „VideoIdent“

    Oktober 2020 Altersverifikationssysteme (Modul) / unzulässige Inhalte

    Möchte sich ein Nutzer mit VideoIdent der IDnow GmbH für ein Angebot identifizieren, werden die relevanten Nutzerdaten an IDnow übertragen und der Identifizierungsvorgang gestartet. Der Nutzer erstellt Fotos von Vorder- und Rückseite seines Ausweisdokuments, dessen Daten im neuen VideoIdent-Prozess automatisch ausgewertet und vor dem Video-Chat kategorisiert werden. Ergänzend erstellt der Nutzer ein Porträtbild von sich, welches anschließend mit dem Ausweisbild verglichen wird. Daraufhin wird der Nutzer per Video-Chat mit einem zufällig ausgewählten Ident-Spezialisten verbunden, der abschließend die korrekte Durchführung aller Schritte und die Übereinstimmung von Nutzer und angefertigen Bildern prüft.

    Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zu dem Ergebnis, dass das neue VideoIdent-System der IDnow GmbH in der vorgelegten Version als Modul auf der Stufe der Identifizierung im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet ist. Inhalte-Anbieter, die dieses Modul nutzen, müssen durch weitere Maßnahmen sicherstellen, dass im Rahmen der Authentifizierung nur die jeweils identifizierte und altersgeprüfte Person Zugang zur geschlossenen Benutzergruppe erhält und dass die Weitergabe der Zugangsberechtigung an unautorisierte Dritte erschwert wird.

    (Entscheidung der KJM vom Oktober 2020)

  • Informatikzentrum der Sparkassenorganisation GmbH (SIZ): „SIZCHIP AVS“

    März 2008 Altersverifikationssysteme (Modul) / unzulässige Inhalte

    Das Informatikzentrum der Sparkassenorganisation GmbH (SIZ) stellt seine Software-Plattform "SIZCHIP AVS" als Modul bzw. Baustein AVS-Betreibern oder Inhalteanbietern zur Verfügung. SIZ liefert die Altersinformationen aus der geprüften ZKA-Chipkarte und ermöglicht ihnen damit, sichere Altersprüfungen vorzunehmen. Dabei wird das auf der Debit-Chipkarte (u. a. ec-Karte) des Nutzers gespeicherte Jugendschutzmerkmal ausgewertet und der Zugang zu Inhalten in der geschlossenen Benutzergruppe des Anbieters nur dann freigegeben, wenn der Nutzer volljährig ist.

    (Entscheidung der KJM vom März 2008)

  • insic GmbH: „AVS InJuVerS“

    April 2008 Altersverifikationssysteme (Gesamtkonzept) / unzulässige Inhalte

    Das Konzept „AVS InJuVerS“ der insic GmbH soll insbesondere bei staatlichen Lottogesellschaften und gewerblichen Spielvermittlern eingesetzt werden und sieht die Identifizierung der Internetnutzer über das Post-Ident-Verfahren oder über das Verfahren „Schufa Ident-Check mit Q-Bit" vor. Nach der Anmeldung auf einer Registrierungsseite findet bei jedem Nutzungsvorgang im Internet sowie bei jeder Transaktion, z.B. einer Bezahlung oder Spielschein-Abgabe, eine Authentifizierung des Kunden statt. Bei der Authentifizierung kommen verschiedene Endgeräte zum Einsatz: Mobilfunkgerät, PC oder Set-Top-Box. Das insic-AVS ist gleichzeitig ein Bezahl-System bzw. steuert angeschlossene Bezahlsysteme, so dass mit den Zugangsdaten in angeschlossenen Shops und Diensten (Lotto) bezahlt werden kann. Dabei besteht ein Kostenrisiko von mehreren 1000 Euro, die von unberechtigten Personen vom hinterlegten Konto des berechtigten Nutzers abgebucht werden können.

    (Entscheidung der KJM vom April 2008)

  • insic GmbH: „insic AVS InJuVers“

    Oktober 2015 Altersverifikationssysteme (Gesamtkonzept) / unzulässige Inhalte

    Bei dem System „insic AVS InJuVers“ handelt es sich um ein Konzept für ein AVS, das verschiedene Möglichkeiten der Identifizierung und der Authentifizierung bietet. Auf der Stufe der Identifizierung kann der Nutzer zunächst unter verschiedenen Varianten wählen. Zur Auswahl stehen u. a. der Schufa IdentitätsCheck Premium, das E-Postident-Verfahren oder eine kamerabasierte Identifizierung per Webcam. Die Authentifizierung kann entweder über ein Mobiltelefon mit einer SMS-basierten PIN/Tan oder über die Nutzung eines Browser-Plug-Ins zur Identifizierung des PCs erfolgen. Im Jahre 2008 hatte die KJM bereits das Konzept „AVS InJuVers“ der insic GmbH als Konzept zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe positiv bewertet, das vom Anbieter um verschiedene Funktionen erweitert wurde.

    Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts „insic AVS InJuVers“ zum Ergebnis, dass es sich bei entsprechender Umsetzung als AVS-Konzept im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe eignet. Die Positivbewertung umfasst nicht die im Antrag dargestellten Verfahren zur Datenlöschung, da die KJM keine Zuständigkeit für Fragen des Datenschutzes besitzt.

    (Entscheidung der KJM vom Oktober 2015)

  • insic GmbH: „insic AVS“

    Oktober 2020 Technische Mittel / entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte

    Bei dem System „insic AVS“ der insic GmbH handelt es sich um ein vollständiges Konzept für ein Altersverifikationssystem, bei dem die Identifizierung mittels eines automatisierten Prozesses unter Abgleich biometrischer Daten erfolgt. Die Positivbewertung umfasst auch die Positivbewertung als technisches Mittel. Weitere Details: Altersverifikationssysteme.

    (Entscheidung der KJM vom Oktober 2020)

  • insic GmbH: „insic AVS“

    Oktober 2020 Altersverifikationssysteme (Gesamtkonzept) / unzulässige Inhalte

    Mit „insic AVS“ der insic GmbH kann sich ein Nutzer mittels eines automatisierten Prozesses unter Abgleich biometrischer Daten identifizieren. Dafür muss er jeweils ein Bild der Vorder- und Rückseite des Ausweisdokuments hochladen. Die Daten werden mittels KI-basiertem Verfahren analysiert und gespeichert. Nach abgeschlossener Ausweisprüfung erfolgt eine Gesichtserkennung mittels Webcam oder Kamera des Mobilgerätes in mehreren Schritten. Die Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang erfolgt mittels biometrischer Daten: Die Gesichtserkennung des Nutzers wird mit dem im Rahmen der Identifizierung gespeicherten Referenzdatensatz des Gesichts verglichen. Erst nach erfolgreicher Authentifizierung wird der Zugriff auf das Angebot für den Nutzer freigegeben.

    Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zu dem Ergebnis, dass das System „insic AVS“ der insic GmbH in der vorgelegten Version und bei entsprechender Umsetzung als vollständiges AVS-Konzept im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet ist. Die Positivbewertung als vollständiges Konzept einer geschlossenen Benutzergruppe umfasst auch die Positivbewertung als technisches Mittel.

    (Entscheidung der KJM vom Oktober 2020)

  • insic GmbH: „insic ident“

    April 2008 Altersverifikationssysteme (Modul) / unzulässige Inhalte

    Beim Verfahren „insic ident“ handelt es sich um ein Modul für die Identifizierung. Die Identifizierung sowie eine Volljährigkeitsprüfung sind in drei Schritten vorgesehen: Nach der Registrierung werden die Daten und die Volljährigkeit des Nutzers mit Hilfe des Verfahrens „Ident-Check mit Q-Bit“ der Schufa überprüft. Als letzter und wesentlicher Schritt ist die Überprüfung der Identität und Volljährigkeit des Nutzers im Rahmen einer Face-to-Face-Kontrolle unter Einbeziehung von amtlichen Ausweisdaten an einer Verkaufsstelle mit persönlicher Aushändigung eines Aktivierungscodes vorgesehen.

    (Entscheidung der KJM vom April 2008)

  • jenID Solutions GmbH: „Genuine-ID“

    Juli 2020 Altersverifikationssysteme (Modul) / unzulässige Inhalte

    Möchte eine Person sich mittels „Genuine-ID“ der jenID Solutions GmbH identifizieren, muss sie Bilder der Vorder- und Rückseite des zu prüfenden Ausweisdokuments erstellen. Anschließend wird sie zu Live-Aufnahmen ihres Gesichts mit vorgegebenen Mimiken wie Blinzeln oder Lächeln aufgefordert. Durch diese „Lebenderkennung“ stellt das System sicher, dass es sich tatsächlich um eine Live-Aufnahme handelt und nicht um ein Foto. Im Anschluss liest „Genuine-ID“ automatisiert die Daten des Ausweisdokuments aus, überprüft anhand diverser Sicherheitsmerkmale, ob es sich um ein echtes Ausweisdokument handelt, und führt automatisierte Sicherheits-Checks durch. Abschließend erfolgt der biometrische Abgleich des Fotos auf dem Ausweisdokument mit der Live-Aufnahme des Gesichts der zu identifizierenden Person. Das System funktioniert sowohl über mobile Endgeräte als auch über einen Webbrowser. Der Verifizierungsserver von „Genuine-ID“ kann entweder bei dem Kunden der jenID Solutions GmbH installiert und in dessen Infrastruktur integriert werden. Alternativ besteht für die Kunden die Möglichkeit, „Genuine-ID“ als Cloud-Lösung zu nutzen und sich die Ergebnisse der Identifizierung sowie die ausgelesenen Daten und Bilder mittels Programmierschnittstelle abzuholen. Die Daten werden nach der Übertragung bei der jenID Solutions GmbH gelöscht.

    Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zu dem Ergebnis, dass das System „Genuine-ID“ der jenID Solutions GmbH in der vorgelegten Version und bei entsprechender Umsetzung als Modul auf der Stufe der Identifizierung im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet ist.

    (Entscheidung der KJM vom Juli 2020)

  • Jumio Corporation: „Jumio Identity Verification“, „Jumio Authentication“, „Jumio Video Verification“

    Dezember 2020 Altersverifikationssysteme (Gesamtkonzept) / unzulässige Inhalte

    Je nach Wahl des Inhalteanbieters, der das System der Jumio Corporation zur Identifizierung einsetzt, bietet Jumio zwei unterschiedliche Möglichkeiten der Identifizierung an. Zum einen hat der Nutzer die Möglichkeit, sich ausschließlich durch die App mittels künstlicher Intelligenz und biometrischem Abgleich zu identifizieren. Jumio liest automatisiert sämtliche Daten des vom Nutzer vor die Kamera des Smartphones gehaltenen Ausweisdokuments aus und überprüft anhand diverser Sicherheitsmerkmale, dass es sich um ein echtes Dokument handelt. Anschließend muss der Nutzer Live-Aufnahmen seines Gesichts erstellen und dieses nach Aufforderung auf die Kamera des Smartphones zu zubewegen. Durch diese „Lebenderkennung“ wird sichergestellt, dass es sich tatsächlich um eine Live-Aufnahme handelt und nicht bloß um ein Foto. Abschließend erfolgt automatisiert der biometrische Abgleich des Fotos auf dem Ausweisdokument mit der Live-Aufnahme des Gesichts der zu identifizierenden Person. Des Weiteren kann der Nutzer eine Videoidentifizierung vornehmen. Diese erfolgt entweder mit einem Mitarbeiter der Jumio Corporation oder rein automatisch mittels künstlicher Intelligenz und biometrischem Abgleich. Der Ablauf der Identifizierung erfolgt dabei wie bei der zuvor beschriebenen Möglichkeit.

    Die Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang erfolgt mittels biometrischer Daten, also der Gesichtserkennung des Nutzers und Vergleich mit dem im Rahmen der Identifizierung gespeicherten Referenzdatensatzes des Gesichts des Nutzers.

    Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zu dem Ergebnis, dass das System „Jumio Identity Verification“, „Jumio Authentication“ und „Jumio Video Verification“ der Jumio Corporation in der vorgelegten Version und bei entsprechender Umsetzung als vollständiges AVS-Konzept im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet ist.

    (Entscheidung der KJM vom Dezember 2020)

  • JusProg

    März 2024 Jugendschutzprogramme / entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte

    JusProg e. V. bietet die Software „JusProg“ an, die Kinder und Jugendliche beim Surfen im Internet vor potentiell für ihre Altersstufe beeinträchtigenden Inhalten schützt. Von der FSM als geeignet beurteilt wurden auf Antrag die Programme „JusProg-Jugendschutzprogramm für iOS“ (Version 2.2), „JusProg-Jugendschutzprogramm für Android“ (Version 1.0.1) und „JusProg“ für Windows (Version 8.3.0) sowie JusProgDNS (geräteübergreifend). JusProgDNS kann auf verschiedenen Endgeräten und Netzwerk-Routern installiert werden. Es nutzt eine sogenannten „Nameserver-Technologie“ und leitet Webseiten-Aufrufe von für Minderjährige ungeeigneten Webseiten auf eine Infopage (Blockingpage) um. Die kostenlosen Schutzlösungen können als ein Baustein für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz dienen und stehen unter www.jugendschutzprogramm.de zum Download bereit.