Weltkugel bestehernd aus zahlreichen Punkt-zu-Punkt-Verknüpfungen, wie Sender-Verknüpfungen

Technischer Jugendmedienschutz

Anbieter von Inhalten, die für Kinder oder Jugendliche beeinträchtigend sind, müssen ihre Angebote mit technischen Vorkehrungen absichern. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen unterschiedlichen Gefährdungsstufen.

Zugangskontrolle für Kinder und Jugendliche

Den Zugang zu entwicklungsbeeinträchtigenden Rundfunk- oder Telemedieninhalten können Anbieter mithilfe von Zeitgrenzen oder technischen Mitteln verhindern. In Telemedien ist auch die Alterskennzeichnung des Angebots für ein geeignetes Jugendschutzprogramm möglich. 

Bestimmte unzulässige Inhalte dürfen aufgrund ihres größeren Gefährdungspotenzials nur in Telemedien und dort auch nur unter einer Voraussetzung verbreitet werden: Hier müssen mittels Altersverifikationssystemen geschlossene Benutzergruppen hergestellt werden. Übergreifende Konzepte berücksichtigen beide Gefährdungsstufen.

Datenbank Technischer Jugendmedienschutz

  • HanseNet Telekommunikation GmbH: „Alice homeTV“

    April 2007 Übergreifende Konzepte

    „Alice homeTV“ wird über DSL verbreitet und bietet unter anderem eine Online-Videothek (Video-on-Demand-Dienst = Telemedien) und IPTV mit bis zu 100 TV-Kanälen (= Rundfunk). Für den Empfang ist eine mit dem Fernseher verbundene Set-Top-Box notwendig. Das Jugendschutzkonzept von „Alice homeTV“ sieht abgestufte und ineinander greifende technische Schutzmaßnahmen vor, die der Jugendschutzrelevanz der jeweiligen Inhalte entsprechen und verschiedene Schutzniveaus sicherstellen. Die Kategorien reichen dabei von besonders kindgeeigneten Angeboten über entwicklungsbeeinträchtigende Angebote (wie z.B. Filme mit Freigaben für ein bestimmtes Alter) bis hin zu relativ unzulässigen Inhalten wie einfacher Pornografie.

    In der Online-Videothek werden Filme angeboten, die in der Regel mit einer FSK-Altersfreigabe gekennzeichnet sind. Dieser Bereich ist mit einer Vorsperre versehen, die sich an den Regelungen zur Vorsperre aus der „Satzung zur Gewährleistung des Jugendschutzes in digital verbreiteten privaten Fernsehangeboten“ (Jugendschutzsatzung) der Landesmedienanstalten orientiert. Die Aufhebung dieser Vorsperre verlangt abhängig von den vorgenommenen Einstellungen und der Altersfreigabe eines Films die Eingabe einer sog. „Junior-Pin“.

    Video-on-Demand-Filme mit der Einstufung „keine Jugendfreigabe“ der FSK bzw. mit pornografischem Inhalt befinden sich in einem gesonderten Bereich für Erwachsene, der über ein Altersverifikationssystem mit einer speziellen „Master-PIN“ gesichert ist. Letzteres Konzept zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe hatte die KJM bereits 2005 positiv bewertet.

    Beim IPTV-Angebot von „Alice homeTV“ waren Programme, die senderseitig mit „freigegeben ab 16 Jahren“ eingestuft sind, bislang nur zwischen 23 Uhr und 6 Uhr frei zu empfangen. Um diese TV-Kanäle künftig auch den ganzen Tag über zeigen zu können, sieht das neue Jugendschutzkonzept dafür nun ebenfalls eine Vorsperre vor, deren Freischaltung durch Eingabe der „Junior-Pin“ und begrenzt auf die jeweilige Sendung erfolgt.

    (Entscheidung der KJM vom April 2007)

  • Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH: „Personifizierte Paketzustellung“

    Juli 2010 Übergreifende Konzepte

    Mit dem Konzept der Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH für die „Personifizierte Paketzustellung“ lag der KJM ein Konzept zur Bewertung vor, das für sich genommen nicht alle notwendigen Elemente für eine geschlossene Benutzergruppe oder ein technisches Mittel trägt, jedoch aufgrund der abgestuften Schutzmaßnahmen als Identifikations-Modul und damit als Teillösung für beide (d.h. sowohl für ein technisches Mittel der Altersstufen „ab 16“ bzw. „ab 18“als auch für eine geschlossene Benutzergruppe) und somit auch in diesem Sinne „übergreifend“ einsetzbar ist.

    Das Modul „Personifizierte Paketzustellung“ der Hermes Logistik Gruppe beinhaltet eine gesicherte Identifikation und Altersprüfung im persönlichen Kontakt unter Vorlage von amtlichen Ausweisdaten, aufgrund derer an den identifizierten Nutzer, der die geforderte und von Versender vorgegebene Altersstufe erreicht hat, gleichzeitig Zugangsberechtigungen (Authentifikationsmodule wie z.B. Hardwarekomponenten) für den Telemedienbereich zugestellt werden können.

    (Entscheidung der KJM vom Juli 2010)

  • HooYu Ltd.: „HooYu“

    Dezember 2020 Altersverifikationssysteme (Modul) / unzulässige Inhalte

    Bei dem System „HooYu“ der HooYu Ltd. handelt es sich um ein Konzept, welches eine Identifizierung mittels eines automatisierten Prozesses unter Abgleich biometrischer Daten ermöglicht. Hat sich ein Kunde bei einem Inhalteanbieter registriert, der „HooYu“ für die Identifizierung einsetzt, kann der Kunde diese mit der HooYu-App durchführen. Diese steuert ihn durch die Aufnahme der dafür erforderlichen Bilder. Dabei muss er sein Gesicht nach Aufforderung auf die Kamera des Smartphones zu zubewegen. Durch diese „Lebenderkennung“ wird sichergestellt, dass es sich tatsächlich um eine Live-Aufnahme handelt und nicht bloß um ein Foto. Danach liest die HooYu-App automatisiert sämtliche Daten des vom Nutzer vor die Kamera des Smartphones gehaltenen Ausweisdokuments aus und überprüft anhand diverser Sicherheitsmerkmale, dass es sich um ein echtes Dokument handelt. Abschließend erfolgt automatisiert der biometrische Abgleich des Fotos auf dem Ausweisdokument mit der Live-Aufnahme des Gesichts der zu identifizierenden Person.

    Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zu dem Ergebnis, dass das System „HooYu“ der HooYu Ltd. in der vorgelegten Version als Modul auf der Stufe der Identifizierung im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet ist. Inhalteanbieter, die dieses Modul nutzen, müssen durch weitere Maßnahmen sicherstellen, dass im Rahmen der Authentifizierung nur die jeweils identifizierte und altersgeprüfte Person Zugang zur geschlossenen Benutzergruppe erhält und dass die Weitergabe der Zugangsberechtigung an unautorisierte Dritte erschwert wird.

    (Entscheidung der KJM vom Dezember 2020)

  • ICU – Anonymous Age Estimation

    Juli 2023 Altersverifikationssysteme (Modul) / unzulässige Inhalte

    Bei ICU – Anonymous Age Estimation der Innovative Technology Ltd. handelt es sich um ein Tool zur Alterseinschätzung mittels künstlicher Intelligenz. Inhalteanbieter können dieses Tool in ihren eigenen Telemedienangeboten implementieren, um so das Alter von Nutzern einschätzen zu können.
    Die dahinterstehende Technik besteht aus einem neuronalen Netzwerk, welches mittels einer Vielzahl von Gesichtsbildern dazu trainiert wurde, das Alter anhand biometrischer Daten einzuschätzen.  Inhalteanbieter haben die Möglichkeit „ICU Online“ in ihr Angebot mittels einer „ICU Online API“ einzubinden. Zur Alterseinschätzung hat der Nutzer in die Kamera des Telefons oder in die Webcam des Computers zu schauen. Das Bild wird erfasst und sicher mit einer Verschlüsselung an den Server der Innovative Technologies Ltd. übertragen. Mittels des neuronalen Netzwerks wird das Alter anhand des Bildes innerhalb von ca. 1,5 Sekunden eingeschätzt. Ein Download einer App oder die Einreichung von Ausweisdokumenten werden für die Alterseinschätzung nicht benötigt. Die im Rahmen der Alterseinschätzung übermittelten biometrischen Daten werden standardmäßig nicht gespeichert.

    ICU – Anonymous Age Estimation hält Vorkehrungen bereit, die Manipulationen bei der Altersermittlung verhindern solle. Das Verfahren zur Ermittlung von Gesichtern erkennt, ob versucht wird, das System durch Nutzung einer Fotografie oder eines Videos von einer anderen, älteren Person zu täuschen. Bei Feststellung eines möglichen Manipulationsversuchs bricht die Altersermittlung ab.
    Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zu dem Ergebnis, dass das Konzept „ICU – Anonymous Age Estimation“ der Innovative Technology Ltd. bei entsprechender Umsetzung und unter Berücksichtigung eines Puffers von 5 Jahren als nicht-änderbare Voreinstellung die gesetzlichen Anforderungen des § 4 Abs. 2 S. 2 JMStV im Hinblick auf die Identifizierung erfüllt, sofern der Inhalteanbieter mit zusätzlichen Mitteln sicherstellt, dass nur bei als volljährig identifizierten Nutzern nach Zustellung von Zugangsdaten ein Zugang zu Inhalten nach § 4 Abs. 2 S. 2 JMStV freigeschaltet wird und er zusätzliche Sicherungspflichten implementiert.

    (KJM Entscheidung Juli 2023)

  • idbox™

    März 2022 Altersverifikationssysteme (Modul) / unzulässige Inhalte

    Bei dem System „idbox™“ der Intelli Solutions S.A. handelt es sich um Identifizierungskonzept, welches eine Identifizierung mittels eines automatisierten Prozesses unter Abgleich biometrischer Daten ermöglicht.

    Bei „idbox™“ handelt es sich um ein webbasiertes Onboarding-Portal. Inhalteanbieter können „idbox™“ in ihre Angebote mittels Software Development Kit (SDK) einbinden. Je nach Wahl des Inhalteanbieters, der „idbox™“ zur Identifizierung einsetzt, bietet „idbox™“ drei unterschiedliche Möglichkeiten der Identifizierung an.

    Zum einen hat der Nutzer die Möglichkeit, sich ausschließlich durch die „idbox™“ mittels künstlicher Intelligenz und biometrischem Abgleich zu identifizieren. „idbox™“steuert dabei die zu identifizierende Person durch die Aufnahme der Bilder. Zunächst hat der Nutzer die Vorder- und Rückseite des zu prüfenden Ausweisdokuments in die Kamera zu halten.  Im Anschluss liest „idbox™“ automatisiert sämtliche Daten des Ausweisdokuments aus und überprüft anhand diverser Sicherheitsmerkmale, dass es sich um ein echtes Ausweisdokument handelt. Sodann erfolgt eine automatische Durchführung spezieller Sicherheits-Checks, um Betrugsversuche zu verhindern. Dabei wird u.a. geprüft, ob physische oder digitale Manipulationen an dem Ausweisdokument bzw. der Bilder vorgenommen wurden. Sodann hat die Person Live-Aufnahmen ihres Gesichts zu erstellen. Im Anschluss erfolgt eine „Lebenderkennung“, durch die sichergestellt wird, dass es sich tatsächlich um eine Live-Aufnahme handelt. Abschließend erfolgt automatisiert der biometrische Abgleich des Fotos auf dem Ausweisdokument mit der Live-Aufnahme des Gesichts der zu identifizierenden Person.

    Des Weiteren kann der Nutzer eine zuvor beschriebene Identifizierung vornehmen, bei der die „Lebenderkennung“ mittels eines Videos erfolgt. Nachdem der Nutzer Aufnahmen seines Ausweisdokuments erstellt hat und diese überprüft wurden, hat der Nutzer ein Selfie-Video zu erstellen. Dabei hat er Wörter/Sätze, die ihm von „idbox™“ angezeigt werden, laut aufzusagen. Im Anschluss erfolgt der biometrische Abgleich wie zuvor bereits beschreiben.

    Darüber hinaus kann der Nutzer auch eine Videoidentifizierung durchführen. Der Nutzer wird dabei mit einem Agenten verbunden, der die notwendigen Schritte mit dem Nutzer durchführt. Der Ablauf der Identifizierung erfolgt dabei wie bei den zuvor beschriebenen Möglichkeiten.

    „idbox™“ ist ein webbasiertes Onboarding-Portal, das auch mobile Datenströme mit nativen mobilen SDKs für Android und iOS abdeckt.

    Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zu dem Ergebnis, dass idbox™“ in der vorgelegten Version und bei entsprechender Umsetzung somit als Teillösung auf Stufe der Identifizierung im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet ist.

    Inhalteanbieter, die dieses Modul nutzen, müssen durch weitere Maßnahmen sicherstellen, dass im Rahmen der Authentifizierung nur die jeweils identifizierte und altersgeprüfte Person Zugang zur geschlossenen Benutzergruppe erhält und dass die Weitergabe der Zugangsberechtigung an unautorisierte Dritte erschwert wird.

    (KJM-Entscheidung März 2022)

  • identity Trust Management AG: „identity Age Check“

    April 2015 Altersverifikationssysteme (Modul) / unzulässige Inhalte

    Bei dem System „identity Age Check“ der identity Trust Management AG handelt es sich um ein Modul (Teillösung) für eine geschlossene Benutzergruppe auf der Stufe der Identifizierung. Das Modul alleine reicht jedoch nicht aus, um eine geschlossene Benutzergruppe sicherzustellen, es muss im Rahmen eines geeigneten Gesamtkonzepts zur Anwendung kommen.

    Das Konzept beruht auf einem mehrstufigen Identifizierungsverfahren. Die Identifikation des Nutzers erfolgt dabei in einer Kombination aus der Eingabe seiner Daten auf der Webseite des Inhalte-Anbieters und der Überprüfung der eingegebenen Daten durch die identity Trust Management AG. Im Anschluss daran wird dann die Identität des Nutzers in einer Videokonferenz mit geschulten Mitarbeitern der identity Trust Management AG verifiziert, bei der das Ausweisdokument und die Übereinstimmung der Daten geprüft werden.

    Darüber hinaus werden dem Nutzer Zugangsdaten übermittelt. Nur wenn alle Schritte erfolgreich abgeschlossen wurden und keine Widersprüche auftreten, erlangt der Nutzer Zugang zum gewünschten Angebot.

    (Entscheidung der KJM vom April 2015)

  • Identt Vision

    März 2022 Altersverifikationssysteme (Modul) / unzulässige Inhalte

    Bei dem System „IDENTT Vision“ der IDENTT GmbH Verification Systems handelt es sich um ein handelt es sich um ein Identifizierungskonzept, welches eine Identifizierung mittels eines automatisierten Prozesses unter Abgleich biometrischer Daten ermöglicht.

    Inhalteanbieter, die IDENTT Vision zur Identifizierung nutzen möchten, haben die Möglichkeit, dieses mittels SDK (Software Development Kit) oder als Web Applikation in ihre Angebote zu integrieren. Ein Nutzer, der sich mittels IDENTT Vision identifizieren möchte, hat dazu zunächst Aufnahmen des Ausweisdokuments anzufertigen und diese per HTTP Request an den Webservice zu senden. Diese Fotos werden vom System analysiert, und verschiedene Daten werden extrahiert. Im Anschluss werden automatisiert sämtliche Daten des Ausweisdokuments ausgelesen und  überprüft, ob es sich um ein echtes Ausweisdokument handelt. Sodann erfolgt eine automatische Durchführung spezieller Sicherheits-Checks, um Betrugsversuche zu verhindern. Dabei wird u.a. geprüft, ob physische oder digitale Manipulationen an dem Ausweisdokument bzw.  den Bildern vorgenommen wurden. Darüber hinaus wird die Dokumentennummer mit der IDENTT Liste gestohlener, gefälschter oder als verloren gemeldeter Dokumente abgeglichen.

    Im Rahmen der Ausweisprüfung wird durch die Überprüfung des Geburtsdatums auch festgestellt, ob der Dokumentenhalter das 18. Lebensjahr vollendet hat. Zudem werden die biometrischen Daten des Ausweisbildes ausgelesen. Der Nutzer hat sodann ein Selfie zu erstellen, anhand dessen ein biometrischer Abgleich mit dem Foto auf dem Ausweis vorgenommen werden kann. Bei der anschließenden Lebenderkennung (Liveness Detection) Dabei erhält die Client-Anwendung vom Server eine Reihe von Anweisungen (z.B. mit den Augen zwinkern, den Kopf nach unten neigen etc.) und fordert daraufhin den Endbenutzer auf diese auszuführen.

    Alternativ kann die Identifizierung mittels einer Kombination aus der zuvor beschriebenen automatischen Identifizierung und einer Videoidentifizierung erfolgen.

    Die IDENTT Videoidentifizierung vereint alle zuvor beschriebenen Module in einer für Call-Center entwickelten Anwendung. Sie kann problemlos als Teil eines umfassenden Prozesses integriert werden, der die strengsten Anforderungen von Regulierungsbehörden wie der BaFin genügt.

    Endnutzer und Callcenter-Mitarbeiter kommunizieren dabei über die WebRTC Schnittstelle Ende-zu-Ende verschlüsselt im Browser miteinander. Nach Zustimmung des Nutzers zur Freigabe der Daten werden diese an den Inhalteanbieter übermittelt.

    Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zu dem Ergebnis, dass „IDENTT Vision“ in der vorgelegten Version und bei entsprechender Umsetzung somit als Teillösung auf Stufe der Identifizierung im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet ist.

    Inhalteanbieter, die dieses Modul nutzen, müssen durch weitere Maßnahmen sicherstellen, dass im Rahmen der Authentifizierung nur die jeweils identifizierte und altersgeprüfte Person Zugang zur geschlossenen Benutzergruppe erhält und dass die Weitergabe der Zugangsberechtigung an unautorisierte Dritte erschwert wird.

    (KJM- Entscheidung März 2022)

  • IDnow Digital Identity Wallet der IDnow GmbH

    Mai 2022 Altersverifikationssysteme (Gesamtkonzept) / unzulässige Inhalte

    Das System „IDnow Digital Identity Wallet“ der IDnow GmbH ist als vollständiges AVS-Konzept im Sinne der KJM Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet. Das vorgelegte Konzept erfüllt sowohl auf der Ebene der Identifizierung als auch auf der Ebene der Authentifizierung die Anforderungen der KJM.

    Zur Aktivierung des Digital Identity Wallets muss der Nutzer einen Identifizierungsprozess durchlaufen, der von IDnow über ein Wallet-SDK (Software Development Kit) oder eine eigenständige Mobil-App zur Verfügung gestellt wird. Hierzu installiert er wahlweise die App des Business-Kunden oder von IDnow.

    Die Identifizierung erfolgt durch die bereits von der KJM positiv bewerteten Systeme „IDnow eID“, „IDnow AutoIdent“ oder „IDnow VideoIdent. Die Authentifizierung kann mittels mehrerer Möglichkeiten wie z.B. Geräte-Pin oder biometrischen Daten erfolgen.

    Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts „IDnow Digital Identity Wallet“ zum Ergebnis, dass es sich bei entsprechender Umsetzung als vollständiges AVS-Konzept im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe eignet.

    (KJM-Entscheidung Mai 2022)

  • IDnow GmbH: „IDnow AutoIdent“

    März 2020 Altersverifikationssysteme (Modul) / unzulässige Inhalte

    Entscheidet sich ein Nutzer im Zuge einer Altersverifikation für die Verwendung von „IDnow AutoIdent“ der IDnow GmbH, werden die relevanten Daten wie Name, Geburtsdatum oder E-Mail-Adresse an IDnow übertragen. Der Identifizierungsvorgang wird in der IDnow-App gestartet, die den Nutzer im ersten Schritt dazu auffordert, die Vorderseite seines Ausweisdokuments vor die Smartphone-Kamera in das angezeigte Fenster zu halten. Die App erkennt den Typ des Ausweisdokuments, liest die Daten aus, erstellt Fotoaufnahmen des Dokuments und speichert die Daten. Gleiches geschieht mit der Rückseite des Dokuments. „IDnow AutoIdent“ ermittelt, ob die Rückseite zur Vorderseite passt und überprüft die Sicherheitsmerkmale des Dokuments. Dazu muss der Nutzer das Ausweisdokument mit der Smartphone-Kamera filmen und es dabei kippen. Danach erfolgt der automatische Gesichtsvergleich zwischen dem Foto auf dem Dokument und dem Nutzer vor der Smartphone-Kamera. Zu diesem Zweck erstellt „IDnow AutoIdent“ Aufnahmen des Gesichts aus verschiedenen Perspektiven. Die IDnow Technologie nutzt eine KI-basierte, dynamische Bildanalyse, um die Videoaufnahmen des Ausweisdokuments analysieren. Das System funktioniert neben der App auch über einen Browser.

    Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zu dem Ergebnis, dass es in der vorgelegten Version und bei entsprechender Umsetzung als Modul auf der Stufe der Identifizierung im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet ist.

    (Entscheidung der KJM vom März 2020)

  • IDnow GmbH: „IDnow Video-Ident”

    Juni 2015 Altersverifikationssysteme (Modul) / unzulässige Inhalte

    Bei dem System „IDnow Video-Ident“ handelt es sich um ein Modul (Teillösung) für eine geschlossene Benutzergruppe auf der Stufe der Identifizierung. Das Modul alleine reicht jedoch nicht aus, um eine geschlossene Benutzergruppe sicherzustellen, es muss im Rahmen eines geeigneten Gesamtkonzepts zur Anwendung kommen.

    Das Konzept beruht auf einem mehrstufigen Identifizierungsverfahren. Die Identifikation des Nutzers erfolgt dabei zunächst durch die Übermittlung der Kundendaten durch den Inhalte-Anbieter. Im Anschluss daran wird die Identität des Nutzers in einer Videokonferenz mit geschulten Mitarbeitern der IDnow GmbH verifiziert, bei der das Ausweisdokument und die Übereinstimmung der Daten geprüft werden. Schließlich wird dem Kunden eine TAN zugesandt, durch deren Eingabe die Identifizierung abgeschlossen wird. Nur wenn alle Schritte erfolgreich durchlaufen wurden und keine Widersprüche auftreten, erlangt der Nutzer Zugang zum gewünschten Angebot.

    IDnow bietet die Altersprüfung per Videochat ohne Anmeldung und externe Software sowohl für den Webbereich als auch für mobile Endgeräte.

    (Entscheidung der KJM vom Juni 2015)