Weltkugel bestehernd aus zahlreichen Punkt-zu-Punkt-Verknüpfungen, wie Sender-Verknüpfungen

Technischer Jugendmedienschutz

Anbieter von Inhalten, die für Kinder oder Jugendliche beeinträchtigend sind, müssen ihre Angebote mit technischen Vorkehrungen absichern. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen unterschiedlichen Gefährdungsstufen.

Zugangskontrolle für Kinder und Jugendliche

Den Zugang zu entwicklungsbeeinträchtigenden Rundfunk- oder Telemedieninhalten können Anbieter mithilfe von Zeitgrenzen oder technischen Mitteln verhindern. In Telemedien ist auch die Alterskennzeichnung des Angebots für ein geeignetes Jugendschutzprogramm möglich. 

Bestimmte unzulässige Inhalte dürfen aufgrund ihres größeren Gefährdungspotenzials nur in Telemedien und dort auch nur unter einer Voraussetzung verbreitet werden: Hier müssen mittels Altersverifikationssystemen geschlossene Benutzergruppen hergestellt werden. Übergreifende Konzepte berücksichtigen beide Gefährdungsstufen.

Datenbank Technischer Jugendmedienschutz

  • Blockchain Helix AG: „Helix id“

    Mai 2021 Altersverifikationssysteme (Gesamtkonzept) / unzulässige Inhalte

    Bei dem System „helix id“ der Blockchain Helix AG handelt es sich um ein vollständiges Konzept für ein AVS. Beim diesem Konzept erfolgt die Identifizierung mittels einer Software durch einen Vergleich der biometrischen Daten des Ausweisdokuments und einem Lichtbild des zu Identifizierenden sowie einer automatischen Erfassung der Daten des Ausweisdokuments in Verbindung mit einer Videoidentifizierung. Daneben besteht auch die Möglichkeit, eine Identifizierung mittels eines Abgleichs der eID-Funktion des Personalweises durchzuführen. 

    (Entscheidung der KJM vom Mai 2021) 

  • Checkin.com Group AB: „Checkin.com“

    Juni 2021 Altersverifikationssysteme (Gesamtkonzept) / unzulässige Inhalte

    Bei dem System „checkin.com“ der checkin.com Group AB handelt es sich um ein vollständiges Konzept für ein AVS. Das vorgelegte Konzept erfüllt sowohl auf der Ebene der Identifizierung als auch auf der Ebene der Authentifizierung die Anforderungen der KJM.

    Das System „checkin.com“ ist ein Identifizierungskonzept, in dessen Rahmen wird auf eine bereits erfolgte„face-to-face“-Kontrolle durch eine Kombination aus Open Banking und Schufa-Abfrage zurückgegriffen wird. Die Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang erfolgt mittels des im Rahmen des Registrierungsprozesses gewählten Logins und Passworts. 

    (Entscheidung der KJM vom Juni 2021)

  • Checkin.com ID Scan der Checkin.com Group

    Juli 2022 Altersverifikationssysteme (Gesamtkonzept) / unzulässige Inhalte

    Bei dem System „Checkin.com ID Scan“ der Checkin.com Group handelt es sich um ein Identifizierungskonzept, welches eine Identifizierung mittels einer Software durch einen Vergleich der biometrischen Daten des Ausweisdokuments und einem Lichtbild des zu Identifizierenden ermöglicht.

    Nach erfolgter Registrierung erfolgt der Identifizierung des Nutzers in zwei Schritten. Zunächst werden die Gültigkeit des Ausweisdokuments und die Ausweisdaten überprüft. Anschließend wird die Identität des Endnutzers mittels OCR-Technologie, einschließlich einer „Lebenderkennung“ und biometrischer Gesichtsvergleiche, überprüft.

    Die Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang erfolgt mittels des im Rahmen des Registrierungsprozesses gewählten Logins und Passworts.

    Die KJM kam zu dem Ergebnis, dass das Konzept „Checkin.com ID Scan“ bei entsprechender Umsetzung als vollständiges Konzept einer geschlossenen Benutzergruppe gem. § 4 Abs. 2 S. 2 JMStV geeignet ist.

    (KJM-Entscheidung Juli 2022)

  • CheckTech Service GmbH: „CheckTech Service“

    März 2017 Altersverifikationssysteme (Modul) / unzulässige Inhalte

    Bei dem System "CheckTech Service" handelt es sich um ein Modul (Teillösung) auf der Stufe der Identifizierung, das eine "face-to-face-Kontrolle" per Webcam ermöglicht. Zunächst wird die zu prüfende Person durch geschulte Mitarbeiter der CheckTech Service GmbH im Videobild in Augenschein genommen.  Danach wird der Nutzer aufgefordert, das jeweils zur Prüfung vorgesehene Dokument, den Personalausweis oder Reisepass, in die Kamera zu halten, damit der Prüfer feststellen kann, ob es für den jeweiligen Prüfvorgang zugelassen ist. Im nächsten Schritt wird überprüft, ob die vor der Kamera sitzende Person mit dem Ausweisdokument übereinstimmt. Nach Abschluss des bisherigen Prüfverfahrens erfolgt die eigentliche Prüfung der Daten, bei der die Prüfer die Personendaten erfassen und kontrollieren und anhand des Geburtsdatums vom System automatisch die Volljährigkeit des Nutzers bestätigt wird. Im Anschluss daran wird dem Nutzer systemseitig eine individuelle Freischaltungs-TAN auf seine Mobilfunknummer zugeschickt, die er im System eingeben muss.

    Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zu dem Ergebnis, dass es sich bei entsprechender Umsetzung als Teillösung auf der Stufe der Identifizierung im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe eignet. Das Modul alleine reicht jedoch nicht aus, um eine geschlossene Benutzergruppe zu gewährleisten, es muss im Rahmen eines Gesamtkonzepts zur Anwendung kommen.

    (Entscheidung der KJM vom März 2017)

  • Colbette II Ltd.: „AVS AgeID“

    Juni 2016 Altersverifikationssysteme (Gesamtkonzept) / unzulässige Inhalte

    Bei dem System „AVS AgeID“ handelt es sich um ein vollständiges Konzept für ein AVS, das verschiedene Möglichkeiten der Identifizierung und der Authentifizierung bietet. Die Identifizierung kann der Nutzer entweder direkt über eine Registrierung auf der Website des Systems vornehmen oder durch eine Registrierung auf einer Internetplattform seiner Wahl, die Inhalte im Rahmen einer geschlossenen Benutzergruppe enthält, und auf der das System AgeID.com zum Einsatz kommt. Nach Erstellung des Nutzerkontos auf einer solchen Internetplattform wird der Nutzer aufgefordert, zur Website von AgeID.com zu wechseln, um sich dort zu identifizieren. Auf der Webseite muss er dann ebenfalls einen Nutzeraccount für das System AgeID.com erstellen, indem er seine persönlichen Daten eingibt. Die dort erstellten Zugangsdaten können dann im Rahmen eines Universal-Logins genutzt werden, indem das Nutzerkonto der Internetplattform mit dem Nutzerkonto von AgeID.com verknüpft wird. Nach erfolgter Registrierung hat der Nutzer die Auswahl zwischen zwei Identifizierungsoptionen, die beide bereits von der KJM als Teillösungen für ein AVS positiv bewertet wurden.

    Die Authentifizierung erfolgt entweder mittels einer App, mittels einer SMS, die an ein zuvor bestimmtes Mobiltelefon geschickt wird, oder über den Internetbrowser des Nutzers, der mit AgeID.com verbunden ist. Im Rahmen der zuletzt genannten Möglichkeit wird der Computer bzw. Internetbrowser des Nutzers mittels eines komplexen Authentifizierungssystems mit dem Nutzerkonto auf AgeID.com verbunden. Ein Login ist im Anschluss daran nur mit dem jeweiligen Endgerät und dem jeweiligen Internetbrowser möglich. Hat der Nutzer diese Möglichkeit gewählt, muss er zwar jedes Mal die Login-Daten von AgeID.com eingeben, die Authentifizierung erfolgt jedoch automatisch. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Authentifizierung per E-Mail via Pin-Code vorzunehmen. Sollte der Nutzer von verschiedenen Internetplattformen, die das System AgeID.com nutzen, wechseln, kann er unter Einsatz seiner Daten für den AgeID.com-Universal-Login direkt auf die Inhalte der jeweiligen Internetplattformen zugreifen. Solange der Seitenwechsel im Rahmen des gewährten Zeitfensters durchgeführt wird, ist keine erneute Authentifizierung nötig. Ist der Nutzer für einen Zeitraum von mindestens 15 Minuten inaktiv oder schließt der Nutzer die jeweilige Browser-Session, so ist eine erneute Authentifizierung des Nutzers gemäß der beschriebenen Methoden nötig.

    (Entscheidung der KJM vom Juni 2016)

  • Compay GmbH: „Compay“

    April 2021 Altersverifikationssysteme (Modul) / unzulässige Inhalte

    Bei dem System „Compay“ handelt es sich um ein Identifizierungskonzept, welches eine Identifizierung mittels einer bereits erfolgten „face-to-face“-Kontrolle bietet. Die Identifizierung wird bei „Compay“ über das von der KJM im September 2005 bereits positiv bewertete Modul „SCHUFA IdentitätsCheck Jugendschutz“ (mit Q-Bit) vorgenommen. Dabei werden persönliche Daten mit der Schufa abgeglichen. Anschließend an die Verifikation über den Schufa IdentitätsCheck, veranlasst Compay eine Abbuchung mit einem Code zur Verifikation auf der angefragten Homepage. Dabei wird eine Abbuchung auf dem zu verifizierenden Konto speziell zur Überprüfung veranlasst. Bei dieser Abbuchung wird ein Code mitgesendet. Dieser Code dient dann zur Verifikation auf der beantragten Homepage.

    Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zu dem Ergebnis, dass „Compay“ in der vorgelegten Version und bei entsprechender Umsetzung somit als als Teillösung auf Stufe der Identifizierung im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet ist.

    Inhalteanbieter, die dieses Modul nutzen, müssen durch weitere Maßnahmen sicherstellen, dass die Weitergabe der Zugangsberechtigung an unautorisierte Dritte erschwert wird.

    (Entscheidung der KJM vom April 2021)

  • Coolspot AG: „X-Check“

    Oktober 2005 Altersverifikationssysteme (Gesamtkonzept) / unzulässige Inhalte

    In einer Variante erfolgt die Identifizierung des Kunden entweder mittels des Post-Ident-Verfahrens oder mittels des positiv bewerteten Moduls „Identitäts-Check mit Q-Bit“ der Schufa. Das Schufa-Modul gewährleistet dabei eine verlässliche Identifizierung von Erwachsenen, indem auf bereits erfolgte Face-to-Face-Kontrollen von Kreditinstituten zurückgegriffen wird. Die Zugangsdaten für die geschlossene Benutzergruppe werden nur den zuvor als volljährig identifizierten Nutzern persönlich zugestellt. Für die Authentifizierung benötigt der Kunde neben einer eigenen Software eine Hardware-Komponente (USB-Stick) sowie eine PIN-Nummer: Bei jedem Durchschreiten des X-Check-Tores muss sich der Nutzer mit dem persönlichen Passwort und seinem personalisierten „Personal ID Chip“ authentifizieren.

    In einer weiteren Variante bei Coolspot wird für die Altersprüfung das positiv bewertete Modul „fun Smart Pay AVS“ der fun communications GmbH genutzt. „Fun SmartPay AVS“ greift auf eine bereits erfolgte Identifizierung bei der Eröffnung eines Bankkontos zurück und nutzt für die Authentifizierung das Jugendschutzmerkmal der Geldkarte der deutschen Kreditwirtschaft. Dazu benötigt der Nutzer einen Chipkartenleser an seinem Computer. Bei jedem Durchschreiten des X-Check-Tores wird das Jugendschutzmerkmal der ZKA-Chipkarte überprüft.

    (Entscheidung der KJM vom September 2003 in der Fassung der Entscheidung vom Oktober 2005)

  • Cybits AG: „[verify-U] III“

    August 2006 Altersverifikationssysteme (Gesamtkonzept) / unzulässige Inhalte

    Beim AVS-Konzept „[verify-U] III“ der Cybits AG handelt es sich um die Weiterentwicklung eines AVS, das schon 2006 von der KJM positiv bewertet wurde. Die ursprünglichen Identifizierungs- und Altersprüfvarianten über Postident und über den „Identitäts-Check mit Q-Bit“ der Schufa Holding AG in Verbindung mit der persönlichen Auslieferung von initialen Zugangsdaten (Autorisierungscode) per Einschreiben „eigenhändig“ bleiben erhalten.

    Als neue Identifizierungsoption bietet „[verify-U] III“ an, beim Registrierungsprozess die Daten und das Alter des Nutzers über die eID-Funktion seines neuen Personalausweises (nPA) zu prüfen.

    Zur Auslieferung des Autorisierungscodes sieht „[verify-U] III“ zusätzlich die Variante eines „Banklaufs“ vor: Mittels Gut- und Lastschrift wird ein zweiteiliger Autorisierungscode auf ein im Onlinebanking nutzbares Girokonto des Nutzers übermittelt. Um sicherzustellen, dass der Code über den Banklauf nur an die zuvor als volljährig identifizierte Person übermittelt wird, kommt neben Schufa-QBit im Vorfeld auch der Schufa-KontonummernCheck zum Einsatz: Die Schufa bestätigt damit, dass zu der angefragten Person auch die angegebene Kontoverbindung gehört.

    Alternativ kann eine Aktivierung des Nutzeraccounts über eine Variante des giropay-Verfahrens erfolgen: Der Nutzer loggt sich mit seinen Nutzerdaten über Online-Banking in sein Girokonto ein und gibt mittels gültiger TAN eine Transaktion frei. Bei erfolgreicher Transaktion bestätigt giropay umgehend die Überweisung. Anschließend erhält der als volljährig bestätigte Nutzer einen zeitlich begrenzten Aktivierungslink und kann im Registrierungsprozess von „[verify-U] III“ fortfahren.

    Durch ein Zusammenspiel und Ineinandergreifen mehrerer Kontrollroutinen wird hinreichend sichergestellt, dass eine Aktivierung des Nutzeraccounts nur durch diejenige Person erfolgen kann, die zuvor als volljährig identifiziert wurde. Der Nutzer muss sich vor jedem Zutritt zu einer geschlossenen Benutzergruppe mit seinen individuellen Zugangsdaten einloggen. Zudem ist eine Bindung des Nutzeraccounts an bestimmte im System registrierte Hardwarekomponenten erforderlich.

    (Entscheidung der KJM vom Oktober 2012; vgl. hierzu auch die Entscheidung der KJM vom August 2006)

  • Cybits AG: „AVS '[verify-U]-System II'“

    Oktober 2012 Altersverifikationssysteme (Gesamtkonzept) / unzulässige Inhalte

    Mit diesem AV-System wird die Möglichkeit zur Einrichtung geschlossener Benutzergruppen an mehreren Endgeräten vorgesehen: gegenwärtig sowohl bei PCs als auch bei Mobilfunkgeräten und Settopboxen. Die Identifizierung erfolgt über den "Identitäts-Check mit Q-Bit" der Schufa Holding AG. Als alternative Identifizierungsvariante ist außerdem das Post-Ident-Verfahren vorgesehen. Um zu gewährleisten, dass der Zugang zur geschlossenen Benutzergruppe nur für die zuvor identifizierten Erwachsenen zugänglich ist, müssen sich diese zu Beginn jeder Nutzung authentifizieren. Hierfür muss jeder Nutzer seinen Zugang mit dem persönlich zugestellten Alters-PIN (Adult-PIN) auf der Verify-U-Internetseite aktivieren und sein Endgerät beim System anmelden. Zusätzlich ist im Fall der Weitergabe der Zugangsberechtigung ein Kostenrisiko gegeben.

    (Entscheidung der KJM vom August 2006; vgl. auch die Entscheidung der KJM vom Oktober 2012)

  • Deutsche Bank AG: „AgeCertificate“

    Januar 2019 Altersverifikationssysteme (Gesamtkonzept) / unzulässige Inhalte

    Möchte ein Kunde bei der Nutzung eines Onlineshops aufgrund von Shop- oder Gesetzesvorgaben oder Geschäftsbedingungen sein Alter als volljährig verifizieren, steht ihm die Möglichkeit der Altersverifikation mittels seines Onlinebanking-Accounts bei der Deutschen Bank zur Verfügung. Wenn ein Onlineshop diese Verifikationsmöglichkeit anbietet, wird der Kunde während des Check-Out-Vorgangs auf eine Internetseite der Deutschen Bank weitergeleitet. Auf dieser Seite loggt er sich mit seinen Onlinebanking-Zugangsdaten ein, um dann per Klick seine Zustimmung zur Nutzung bestimmter personenbezogener Daten (hier: Bestätigung der Volljährigkeit) zu erteilen. Die Schnittstelle der Deutschen Bank (dbAPI) errechnet daraufhin das aktuelle Alter des Kunden anhand seines Geburtsdatums und erteilt dem Onlineshop die Auskunft, ob der Kund bereits volljährig ist oder nicht. Eine Auskunft über das tatsächliche Alter oder das Geburtsdatum des Kunden wird dem Onlineshop nicht mitgeteilt.

    Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zu dem Ergebnis, dass es sich bei entsprechender Umsetzung als vollständiges AVS-Konzept im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe eignet. Der Inhalte-Anbieter hat in eigener Verantwortung zusätzliche Sicherungspflichten (wie z. B. Freischaltung nur bei Rückmeldung „volljährig“, Backdoorschutz, Time-Out nach bestimmter Idle-Time, zeitliche Begrenzung einer Sitzung) zu implementieren.

    (Entscheidung der KJM vom Januar 2019)