Bei dem System „Sofort Ident+“ der Sofort GmbH handelt es sich um ein Identifizierungskonzept, in dessen Rahmen auf eine bereits erfolgte „face‐to‐face“‐Kontrolle durch eine Kombination aus Datenbank-Abfrage, Open Banking und Vornahme einer Transaktion zurückgegriffen wird.
Ein Nutzer, der sich zu identifizieren hat, entscheidet auf der Website des jeweiligen Anbieters bzw. Händlers, welches Authentifizierungsverfahren er nutzen möchte, und, welchen Betrag er auf sein Spielkonto aufladen möchte.
Nach der Auswahl von Sofort Ident+ als Verifizierungsmethode und der Angabe des auf das Nutzerkonto einzuzahlenden Betrags muss der Nutzer die Nutzungsbedingungen von Sofort Ident+ auswählen. Der Anbieter bzw. Händler übermittelt die im Rahmen der Registrierung erhobenen Nutzerdaten auf deren Grundlage sodann ein SCHUFA Identitäts Check Premium stattfindet.
In einem weiteren Verifikationsschritt wird der Nutzer aufgefordert, die Bank im Rahmen eines Optionsmenüs auszuwählen, bei der er ein Online-Banking-Konto unterhält. Der Nutzer muss sich bei seinem Online-Banking-Konto anmelden. Hierbei hat der Nutzer eine 2-Faktor-Authentifizierung auszuführen. Der genaue Anmeldeprozess hängt von der Umsetzung durch die jeweilige Bank ab.
Nach erfolgreichem Online-Banking-Login durch den Nutzer wird der im Banking-System gespeicherte Namen des Kontoinhabers an das AVS „Sofort Ident+“ übermittelt. Hiermit erfolgt ein Abgleich mit dem angegebenen Namen, den der Anbieter bzw. Händler an „Sofort Ident+“ übermittelt hat bzw. der im Rahmen des Registrierungsprozesses erhoben und SCHUFA-geprüft worden ist. Sofern der Nutzername aus dem mit der Schufa abgeglichenen Datensatz mit dem Namen des Kontoinhabers oder jedenfalls einem der Kontoinhaber identisch ist, wird der Verifikationsprozess erfolgreich bestätigt.
Sofern der Nutzer eine Einzahlung auf sein Spielerkonto vornehmen möchte, kann er nun noch die Transaktion freigeben, indem er das von der Bank geforderte Freigabeverfahren durchführt. Dieser Schritt ist optional. Der Nutzer ist nicht gezwungen, die Einzahlung durchzuführen, sondern kann das Verifizierungsverfahren auch nach dem erfolgreichen Namensabgleich abbrechen.
Die KJM kam zu dem Ergebnis, dass das Konzept „Sofort Ident+“ der Sofort GmbH bei entsprechender Umsetzung als vollständiges Konzept einer geschlossenen Benutzergruppe gem. § 4 Abs. 2 S. 2 JMStV geeignet ist.
(KJM-Entscheidung Juli 2022)