3. Tätigkeitsbericht
Mit In-Kraft-Treten des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags am 1. April 2003 ist damals gleichzeitig die KJM als Aufsicht über privaten Rundfunk und Telemedien entstanden. Während die Ergebnisse der Evaluation wohl erst nach der Bundestagswahl im Herbst 2009 kommuniziert und umgesetzt werden, kann die KJM schon jetzt ihren "Dritten Bericht der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) über die Durchführung der Bestimmungen des Staatsvertrags über den Schutz der Menschenwürde und den
Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien" vorlegen. Auf der anderen Seite macht der Bericht auch deutlich, vor welch großen Herausforderungen die KJM steht. Denn die jugendschutzrelevanten Themen, mit denen sich die KJM in Zukunft auseinandersetzen muss, werden angesichts der zunehmenden Konvergenz der Medien immer vielfältiger. Vor allem die große Dynamik des Internets und der mobilen Medien, aber selbstverständlich auch neue Sendeformate im Massenmedium Fernsehen, lassen uns jeden Tag aufs Neue Pionierarbeit leisten.
Inhalt
- Allgemeine Informationen zur KJM
- Anwendung der Bestimmungen des JMStV
- Fünf Thesen für einen besseren Jugendmedienschutz
- Anlagen