Ausnahmeanträge

Spielfilme, die im Kino gezeigt werden und/oder als DVD- bzw. Videoausgabe erscheinen, wurden in der Regel bereits von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) geprüft und haben eine Alterskennzeichnung erhalten. Für Filme mit dem FSK-Kennzeichen gelten laut Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) bestimmte Zeitgrenzen. Möchte ein Sender von diesen Zeitgrenzen abweichen, muss er den Film von der KJM oder der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) begutachten lassen und eine Ausnahmegenehmigung beantragen. 

Stellt ein privater Rundfunkveranstalter bei der KJM einen Ausnahmeantrag, wird dieser in einem Prüfausschuss der KJM – ggf. nach Vorbewertung in einer KJM-Prüfgruppe – behandelt.

In der Praxis stellen die privaten Fernsehsender, die überwiegend Mitglied der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) sind, ihre Anträge auf Ausnahmegenehmigungen aber bei der FSF.