Rundfunk

Jugendschutz im Rundfunk

Jugendschutzverstöße im Rundfunk sind naturgemäß weniger drastisch als im Internet – denn der Rundfunk ist vergleichsweise gut kontrolliert: durch Selbstkontrolleinrichtungen, Jugendschutzbeauftragte oder durch Auflagen bei der Zulassung von Anbietern. Doch auch im viel genutzten Medium Fernsehen gibt es viele für Kinder und Jugendliche problematische Inhalte.

 

Programmbeobachtung

Die Landesmedienanstalten beobachten die von ihnen lizenzierten Hörfunk- und Fernsehsender nach Jugendschutzgesichtspunkten. Bei Verdacht auf einen Verstoß gegen den JMStV werden die Fälle zur Prüfung an die KJM weitergeleitet.

Beurteilungsmaßstäbe

Die rechtliche Grundlage für die Bewertung von Rundfunk- und Telemedieninhalten bildet der JMStV. Zusätzlich hat die KJM Prüfkriterien erarbeitet, die sich insbesondere den medialen Wirkungsrisiken widmen.

Ausnahmeanträge

Für Filme mit dem FSK-Kennzeichen gelten laut JMStV bestimmte Zeitgrenzen. Möchte ein Sender von diesen Zeitgrenzen abweichen, muss er den Film von der KJM oder der FSF begutachten lassen und eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Selbstkontrolle

Gemäß dem Prinzip der „regulierten Selbstregulierung“ erkennt die KJM Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle an und überprüft, ob sich deren Entscheidungen für im Rahmen ihres Beurteilungsspielraumes halten.