Spitzen verschiedenfarbiger Buntstifte symbolisieren Vielfalt

Bestätigungsverfahren

Seit Inkrafttreten des novellierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) in der Fassung des 19. RÄStV am 1. Oktober 2016 ist die KJM für die Bestätigung von Altersbewertungen zuständig: Auf Antrag prüft sie nach § 5 Abs. 2 Satz 3 JMStV, ob die Altersbewertung einer anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle von den obersten Landesjugendbehörden zu übernehmen ist.

Antragstellung

  • Antragsberechtigt sind anerkannte Selbstkontrolleinrichtungen sowie Dritte, die ein berechtigtes Interesse an der Altersbestätigung versichern.
  • Der Antrag wird auf dem KJM-SharePoint-Server gestellt, Empfänger ist der KJM-Vorsitzende. Anträge können nicht per Post oder per E-Mail gestellt werden. Zum SharePoint bitte hier entlang.
  • Antragsteller müssen sich beim SharePoint zunächst einmalig für das KJM-Bestätigungsverfahren registrieren und erhalten einen persönlichen Zugang. Die einzelnen Anträge werden dort über das entsprechende Formular eingereicht.

Was sind die notwendigen Unterlagen?

  • Detaillierte Angaben zum Angebot wie Titel, Jahr und Land der Produktion bzw. Veröffentlichung, Version bzw. Fassung etc. Es muss für die KJM erkennbar sein, dass das eingereichte Angebot mit dem von der Selbstkontrolle geprüften identisch ist.
  • Das Angebot selbst muss bei SharePoint im Format MP4 hochgeladen werden.
  • Die Alterseinstufung des Angebots in Form der offiziellen Entscheidung der Freiwilligen Selbstkontrolle mit Begründung muss bei SharePoint im Format PDF hochgeladen werden.

Was prüft die KJM?

Die KJM prüft gemäß JMStV, ob die anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle bei der Altersbewertung ihren Beurteilungsspielraum überschritten hat. Eine derartige Prüfung beinhaltet insbesondere

  • die Einhaltung der Verfahrensvorschriften,
  • die Vollständigkeit und Richtigkeit der Sachverhaltsermittlung,
  • das Fehlen sachfremder Erwägungen,
  • die Beachtung allgemein anerkannter Bewertungsmaßstäbe,
  • die Verkennung des anzuwendenden Rechts.

Über den Antrag wird innerhalb von 14 Tagen entschieden. Der Antragssteller wird per E-Mail über das Ergebnis der Prüfung informiert.

An wen können Sie sich bei Fragen wenden?

Ansprechpartner für Rückfragen ist der KJM-Vorsitzende. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an kjm-bestaetigungsverfahren(at)die-medienanstalten.de.