Bestätigungsverfahren: Ein Füller setzt ein Häckchen in einem von zwei leeren Kästchen auf Papier.

Bestätigungsverfahren

Bestätigung von Altersbewertungen

Informationen für Antragsteller

Seit Inkrafttreten des novellierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) in der Fassung des 19. RÄStV am 1. Oktober 2016 ist die KJM für die Bestätigung von Altersbewertungen zuständig: Auf Antrag prüft sie nach § 5 Abs. 2 Satz 3 JMStV, ob die Altersbewertung einer anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle von den obersten Landesjugendbehörden zu übernehmen ist.

Wer kann den Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind anerkannte Selbstkontrolleinrichtungen sowie Dritte, die ein berechtigtes Interesse an der Altersbestätigung versichern.

Wo wird der Antrag gestellt?

Der Antrag wird auf dem KJM-SharePoint-Server gestellt, Empfänger ist der KJM-Vorsitzende. Anträge können nicht per Post oder per E-Mail gestellt werden.

Zum SharePoint bitte hier entlang.

Wie funktioniert die Antragstellung beim SharePoint?

Antragsteller müssen sich beim SharePoint zunächst einmalig für das KJM-Bestätigungsverfahren registrieren und erhalten einen persönlichen Zugang. Die einzelnen Anträge werden dort über das entsprechende Formular eingereicht.

Zum SharePoint bitte hier entlang.

Was ist der Antragsgegenstand?

Ein Antrag kann sich immer nur auf ein einzelnes Angebot (eine Sendung, eine Episode einer Serie, ein Video) beziehen.

Ab wann läuft die 14-tägige Entscheidungsfrist?

Die Frist nach § 14 Abs. 6 JMStV beginnt erst zu laufen, sobald alle für die Entscheidung notwendigen Unterlagen vollständig an den KJM-Vorsitzenden übermittelt wurden. Der vollständige Erhalt wird dem Antragsteller per E-Mail bestätigt.

Was sind die „notwendigen Unterlagen“?

Die notwendigen Unterlagen beinhalten:

  • Detaillierte Angaben zum Angebot wie Titel, Jahr und Land der Produktion bzw. Veröffentlichung, Version bzw. Fassung etc. Es muss für die KJM erkennbar sein, dass das eingereichte Angebot mit dem von der Selbstkontrolle geprüften identisch ist.
  • Das Angebot selbst muss bei SharePoint im Format MP4 hochgeladen werden.
  • Die Alterseinstufung des Angebots in Form der offiziellen Entscheidung der Freiwilligen Selbstkontrolle mit Begründung muss bei SharePoint im Format PDF hochgeladen werden.

Was prüft die KJM?

Die KJM prüft gemäß JMStV, ob die anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle bei der Altersbewertung ihren Beurteilungsspielraum überschritten hat. Eine derartige Prüfung beinhaltet insbesondere

  • die Einhaltung der Verfahrensvorschriften,
  • die Vollständigkeit und Richtigkeit der Sachverhaltsermittlung,
  • das Fehlen sachfremder Erwägungen,
  • die Beachtung allgemein anerkannter Bewertungsmaßstäbe,
  • die Verkennung des anzuwendenden Rechts.

Was passiert, wenn die KJM die Alterseinstufung nicht bestätigt?

Wenn die KJM der Ansicht ist, dass die anerkannte Selbstkontrolleinrichtung bei der Bewertung des Angebots die rechtlichen Grenzen des Beurteilungsspielraumes überschritten hat, wird dem Antragsteller mitgeteilt, dass die Altersbewertung nicht bestätigt werden kann.

Wann wird über den Antrag entschieden?

Über den Antrag wird innerhalb von 14 Tagen entschieden. Der Antragssteller wird per E-Mail über das Ergebnis der Prüfung informiert.

Wie erfolgt die Übernahme?

Die von der KJM vorgenommenen Bestätigungen sind nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag von den Obersten Landesjugendbehörden zu übernehmen. Eine Bestätigung durch die KJM ersetzt die Übernahme auf Grundlage des Jugendschutzgesetzes nicht. Diese Übernahme erfolgt in einem separaten zweiten Schritt durch die Obersten Landesjugendbehörden.

Was kostet die Bestätigung durch die KJM?

Die Bestätigung der Altersbewertung durch die KJM ist kostenfrei.

Wer ist Ansprechpartner bei Rückfragen?

Ansprechpartner für Rückfragen ist der KJM-Vorsitzende. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an kjm-bestaetigungsverfahren(at)die-medienanstalten.de.