
Um die Wirkung von Medien auf Kinder und Jugendliche zu bewerten, sind die Kriterien für Rundfunk- und Telemedienangebote das zentrale Instrument der KJM.
Die Aufsichtskriterien der KJM
- befassen sich mit den Wirkungsrisiken, die zu einer „Entwicklungsbeeinträchtigung“ oder „Entwicklungsgefährdung“ führen können, sowie mit den medienrechtlichen Unzulässigkeitstatbeständen.
- dienen sie als Werkzeug, um Sachverhalte im Hinblick auf ihre mögliche Wirkung auf Kinder und Jugendliche zu analysieren.
- machen die Entscheidungen der KJM transparent.
Sie finden die Aufsichtskriterien der KJM hier.